1) Der Begriff Restmüll
Die wohl dramatischste
Nebenwirkung unseres Wohlstandes im Industriestaat ist die permanente
Erzeugung von Restmüll.
Offiziell wird dieser Begriff meist auf die Bezeichnung des Inhalts unserer
grauen Abfalltonnen und des Sperrmülls aus privatem und gewerblichen
Bereich beschränkt, welcher von per Gesetz legitimierten Verwaltungsinstitutionen
und beauftragten Privatunternehmen eingesammelt, an zentrale Orte transportiert
und dort auf einen großen Haufen geschüttet wird.
Der Sondermüll oder Problemmüll gehört ebenfalls zum Begriff
Restmüll mit dem Unterschied, dass dieser eher in stillgelegten Bergwerksstollen
eingelagert wird (sofern er nicht in Drittweltländern verschwindet).
Auch Deponien mit wasserdichtem Untergrund können hierfür verwendet
werden, was aber eine auf ewig funktionierende Sickerwasserreinigungsanlage
voraussetzt.
Neben der Deponierung von Restmüll gibt es noch die Verbrennung desselben
in speziellen Anlagen, was nichts anderes ist, als die Zerlegung in Abgase,
Asche/Schlacke und Energie.
Der Vorteil hierbei besteht im Energiegewinn und in der Reduzierung des
Müllvolumens. Der Nachteil besteht in der hoch konzentrierten Giftigkeit
der Reststoffe und in der unwiederbringlichen Verteilung großer
Mengen von Abgasen und Stäuben, die nicht von Filteranlagen zurückgehalten
werden können, in die Athmosphäre und auf die jeweilige Umgebung
(abhängig von Schornsteinkonstruktion und Wetterlage).
Die Anzahl von Müllverbrennungsanlagen in Deutschland soll nach Plänen
der Politik noch gesteigert werden. Im Jahre 2005 wird es dann bundesweit
75 MVAs geben. Diese Entwicklung ist insofern gefährlich, als dass
gebaute MVAs auch gefüttert werden wollen.
Diese Scheinlösung unseres Müllproblems behindert das Anstreben
des einzig richtigen Ziels, der Müllvermeidung.
Auch ist diese Großtechnologie anfällig für Korruption
und andere mafiöse Strukturen. Da werden zum persöhnlichen Vorteil
einiger Leute viel zu große oder überflüssige Anlagen
erstellt, um sie notgedrungen dann später mit Müll aus dem Ausland
(z.B. Neapel) auszulasten.
Oder es wird heimlich Sondermüll verbrannt, um teure Entsorgungskosten
zu sparen und sich die Taschen zu füllen.
Durch bessere Verbrennungs- und Filtertechnik und durch Herausnahme besonders
belasteten Brennstoffs, konnte der Schadstoffausstoß über die
Abgase deutscher MVAs in den letzten Jahren deutlich gesenkt werden. Der
Anteil des "Klassikers" Dioxin z.B. ging laut Umweltbundesamt
von 400 gTE/Jahr für 1990 auf 2 gTE/Jahr für 2000 zurück.
Dafür erhöht sich dann der Giftgehalt der anderen Verbrennungsrückstände.
Aus 1000 kg Restmüll werden durch Verbrennung in modernen MVAs, neben
180 kWh Energie: 300 kg Schlacke, 10 kg Asche, 30 kg Filterstaub, 30 kg
andere Rückstände und bis zu 7000 cbm Abgase (CO2 und andere
Verbrennungsgase, Feinststäube).
Einem Artikel in einem Nachrichtenmagazin aus 2002 über Müllverbrennung
konnte man einige Zahlen zur jährlichen Abfallmenge in Deutschland
entnehmen (Quellen: Statistisches - und Umweltbundesamt): Im Jahre 1997
produzierten wir Deutschen fast 400 Millionen Tonnen Müll . Neben
44 Mill.T. Siedlungsabfällen waren dies auch 62,1 Mill.T. Produktionsabfälle,
222,2 Mill.T. Bauschutt und 57,6 Mill.T. Schutt aus dem Bergbau.
Die Siedlungsabfälle bestanden, knapp zur Hälfte aus
Restmüll (40% Hausmüll und Gewerbeabfälle, 7% Sperrmüll),
zu 26% aus getrenntem Abfall (Glas, Papier, Kunststoffe, Elektronikteile),
zu 13% aus organischem Material (6% Biotonne, 7% Garten- und Parkabfälle),
zu 2% aus Straßenkehricht und Inhalt von Abfallkörben und zu
12% aus sonstigem Abfall.
Diese Zahlenangaben sollen etwas genauer untersucht werden.
Die letzte Untergruppe, sonstiger Abfall, beinhaltet den Problemmüll,
also überwiegend Restmüll. Straßenkehricht und Abfallbehältermüll
wird in der Regel auch nicht nachträglich getrennt, ist also meist
auch Restmüll.
Das kompostierbare Material ist mit einem hohen Anteil von Störstoffen
durchsetzt, wiederum Restmüll.
Der sogenannte getrennte Abfall besteht wohl in erster Linie aus dem Inhalt
der gelben Säcke/Tonnen und aus Abfallarten, die wegen potentieller
Gefahren getrennt abgegeben werden müssen wie Elektronikschrott oder
Batterien. Auch hier ist ein hoher Restmüllanteil feststellbar.
Eine andere Grafik im oben genannten Artikel zeigt den Anteil der verschiedenen
Entsorgungsarten bei der Beseitigung der 44 Millionen Tonnen Siedlungsabfall.
Demnach werden 16 Millionen Tonnen recycelt/verwertet, 15 Millionen Tonnen
werden deponiert und 13 Millionen Tonnen verbrannt.
Es wird nun keine einfache Antwort auf die Frage geben, welche Untergruppe
des Siedlungsabfalls denn welcher der drei Entsorgungsarten unterzogen
wird.
Die Untergruppenbezeichnung bezieht sich nicht auf die jeweilige, individuelle
Zusammensetzung, sondern auf die Art, wie sie eingesammelt wurde. Das
heißt, dass jede dieser Untergruppen immer einen mehr oder weniger
hohen Anteil an Müllarten aus anderen Untergruppen beinhaltet. Wenn
man fragt, welcher Müll recycelt und verwertet wird, kommt man nicht
umhin, die genauere Zusammensetzung aller Untergruppen zu erfragen, was
sich als äußerst mühsam herausstellen dürfte. Man
kann aber in die Tonnen der Leute schauen, nach dem Inhalt gelber Säcke,
auf Sperrmüllzusammensetzungen und die Art, wie die Angestellten
von Abfallwirtschaftsbetrieben diesen bei der Abholung in verschiedene
Fahrzeuge verteilen, in Abfallbehälter von Gewerbebetrieben und Wertstoffhöfen
und, berücksichtigt man die immer wiederkehrenden Presseberichte,
wo Betreiber von Kompostwerken sich über die miserable Trennungsmoral
ihrer Kunden beschweren, sodass Kontrolleure ausgeschickt werden müssen,
erhält man einen entmutigenden Überblick.
Vom getrennten Abfall werden nur Glas, Weißblech und größere
Plastikbehältnisse stofflich verwertet. Der Biomüll besteht
bis zu einem Viertel aus nicht kompostierbaren Beimengungen.
Von Gewerbebetrieben, vom Sperrmüll und auf Wertstoffhöfen werden
mancherorts Metalle, Glasscheiben und reine Kunststoffe getrennt gesammelt.
Von diesen Kunststoffabfällen, die auf Grund ihrer Einsammlungsweise
statistisch zum getrennten Abfall gezählt werden, wird allerdings
am Ende doch das meiste verbrannt, statt es stofflich zu verwerten. Hauptgründe
hierfür sind der anhaftende Dreck und der Missstand, dass viele unterschiedliche
Kunststoffe völlig vermischt in einem Container beim Verwerter ankommen.
Von den einst so gepriesenen Gehwegplatten und Parkbänken aus Recyclingkunststoff
(ohnehin nur als Zwischenlagerung von Müll anzusehen) hört man
heute nichts mehr.
Inwieweit noch andere getrennt gesammelte Abfälle gar nicht stofflich
verwertet, sondern am Ende lediglich "thermisch recycelt" werden,
müsste untersucht werden. Zumindest die getrennt gesammelte Fraktion
´unbelastetes Holz`, hierzu zählen auch Spanplatten und mit
Kunstharzfarben gestrichene Teile, ist für nichts mehr zu gebrauchen
und wird verbrannt.
Berücksichtigt man schließlich noch das Gewicht der in den
einzelnen Untergruppen auffindbaren Wertstoffe (Glas, Metalle und Nassmüll
sind am häufigsten vertreten und mit Abstand die schwersten Abfallarten),
wird die offizielle Wertstoffbilanz noch schlechter. Aus den 16 Millionen
Tonnen, die laut Statistik recycelt/verwertet werden, also vom Gewicht
unseres Siedlungsabfalls gut 36%, bleiben noch 5 bis 10 % übrig,
wenn man nach dem Volumen rechnet und den enthaltenen Restmüll vorher
abgezogen hat. Diese Zahl drückt die wahre Recyclingquote in Deutschland
aus und zeigt den eigentlichen Umfang unseres Restmüllproblems: 90
bis 95 % unseres Siedlungsabfalls ist Restmüll!
Neben den Siedlungsabfällen gibt es noch drei größere
Abfallgruppen in Deutschland: den Bergbauschutt, die Produktionsabfälle
und den Bauschutt.
Was zum Bergbauschutt alles gezählt wird, müsste noch
recherchiert werden. Im günstigsten Fall besteht er aus mineralischem
Material, welches aus dem Weg geräumt werden musste um an Bodenschätze
zu kommen (Kohle, Erze, Salze und Gesteine), bzw. mit diesen vermischt
war.
Wenn es keine Bestandteile enthält, die beim Kontakt mit der Witterung
Schadstoffe freisetzen, kann es gefahrlos deponiert oder eingebaut werden.
Anderenfalls zählt es zum Restmüll.
Die Abfallgruppe der Produktionsabfälle ist mit 62,1 Millionen
Tonnen immerhin um gut 41 % größer, als die Gruppe der Siedlungsabfälle.
Sie enthält alle Untergruppen, in welche auch die Siedlungsabfälle
unterteilt werden, wenn auch in anderer Größenordnung. Genaue
Zahlen können hier nicht genannt werden. Der Wertstoffanteil liegt
hier aber sicherlich etwas höher, als bei den Siedlungsabfällen,
weil viele Stoffe in den Fabriken relativ rein anfallen, getrennt gesammelt
und nicht durch Gebrauch verschmutzt werden. Demgegenüber ist der
Anteil des Problemmülls höher, als beim Siedlungsmüll.
Sicherlich könnte man sehr viel ausführlicher über Produktionsabfälle
berichten. Zusammenfassend kann aber gesagt werden, dass auch hier der
Restmüllanteil sehr hoch ist, schätzungsweise zwischen 75 und
90 % des Volumens.
Die größte der vier Hauptgruppen ist der Bauschutt.
Er macht 1997 über 55 % des gesamten in Deutschland produzierten
Abfalls aus. Sein Hauptbestandteil ist mineralisches Material, wie Steine,
Beton, Putze und Mörtel, sowie Dachbeläge aus Ton, Zementmörtel
oder Schiefer.
In früheren Zeiten gab es neben dem mineralischen nur noch das biologische
Baumaterial, nämlich Holz, Stroh, Schilf, Tierhaare, Naturfarben,
etc. Damit konnte man alles machen.
Nach und nach sind andere Materialien dazugekommen, die Zeitersparnis
brachten und neue Konstruktionen und Qualitäten ermöglichten.
Waren es zu Anfang nur künstliche Steine, wie die schon vor dreitausend
Jahren erfundenen Ziegelsteine und später Tragwerksverstärkungen
aus Stahl, so kamen im letzten Jahrhundert die Kalk-Sand-, die Hohlblock-
und sonstige künstliche Steine und der Stahlbeton hinzu.
Schließlich erfand die Baustoffindustrie in den letzten Jahrzehnten
Baustoffe, Baustoffteile oder Baustoffzusätze aus Kunststoffen.
Doch damit fingen auch neue Probleme an. Seitdem gibt es belasteten und
unbelasteten Bauschutt. Unbelasteter Bauschutt ist rein mineralischer
Bauschutt. Per Definition soll er kein biologisches Material, keine Kunststoffe
und keine flüssigen oder sonstige Schadstoffe enthalten.
Nachdem 30 Jahre lang so mancher Gebäudeabriss allzu sorglos erfolgte
(alles zusammenhauen und den großen Schutthaufen irgendwo in die
Landschaft kippen), ist man seit den 90ger Jahren immer mehr bemüht,
vor dem Baggereinsatz alle nicht mineralischen Stoffe aus dem Gebäude
zu entfernen und getrennt zu entsorgen. Biologische Beimengungen wären
nicht umweltbelastend, höchstens hinderlich bei der Weiterverarbeitung
wie mahlen oder sieben, bzw. störend, weil sie verfaulen und Bodensetzungen
bewirken.
Kunststoffbeimengungen können aber über die eben genannten Nachteile
hinaus noch Schadstoffe abgeben, wenn sie verwittern oder verbrannt werden.
Deshalb muss man sie zum Restmüll zählen. Belasteter Bauschutt
ist also ein Gemisch aus mineralischem Schuttmaterial und Restmüll.
Lassen sich diese beiden Bestandteile nicht trennen, so muss das ganze
als Restmüll bezeichnet und, weil eine Verbrennung ausgeschlossen
ist, entsprechend deponiert werden.
Leider ist mit der Erkenntnis, beim Abriss eines Gebäudes alles trennen
zu müssen, nicht auch die Überzeugung gewachsen, beim Bau eines
Hauses die künstlichen Materialien von den mineralischen auch trennbar
zu machen. Und da die zum Abriss kommenden Gebäude immer moderneren
Bauweisen angehören, wird der Restmüllanteil am Bauschutt noch
zunehmen.
Heute enthalten auch schon einige künstliche Steine Kunststoffzusätze.
Putze und Mörtel sind teilweise mit Kunstharz und Styropor versetzt.
Kunstharz- und Bitumenfarben haften auf mineralischem Putz. Fugenschaum
zerbröselt in feine Stücke und kann nicht mehr vom Schutt getrennt
werden.
Gewaltige Mengen rohen Holzes werden am Bau durch Einstreichen mit Kunstharzfarben
in eine problematische Abfallart verwandelt. Sie können nicht mehr
im normalen Ofen verbrannt werden.
Der unbelastete Bauschutt wird immer häufiger vermahlen. Große
mobile Maschinen machen daraus Schotter und Sand. Diese Recyclingprodukte
werden heute häufig als Ersatz von Steinbruchprodukten im Straßenbau
oder zur Fundamentierung verwendet. Ansonsten wird unbelasteter Bauschutt,
wie auch der Bodenaushub, irgendwo deponiert.
Relativ selten ist im Gegensatz zum Bauschuttrecycling das Baustoffrecycling
geworden. In früheren Jahrhunderten wurden die Steine, die beim Abriss
anfielen, wieder zum Bau neuer Häuser vermauert. Auch andere Bauteile,
wie Holzbalken und Dachziegel, dienten so mehreren Gebäuden als Substanz.
Vorraussetzung hierfür war die leichte Trennbarkeit der Baustoffe,
hauptsächlich der Umstand, dass magere Mörtel die aufgeschichteten
Steine nicht miteinander verklebten, wie heute zementhaltige Mörtel.
Die Standsicherheit wurde mehr durch konstruktive Lösungen und handwerkliche
Sorgfalt erreicht.
Heutzutage zerfallen Mauern moderner Bauten, wenn sie der Baggerlöffel
umwirft, nicht mehr in einzelne Steine und Mörtel, sondern in unförmige
Blocks, die sich nur noch durch Zermalen in minderwertiges Schüttgut
wiederverwerten lassen.
Allenfalls Individualisten und ökologisch orientierte Bauhandwerker
sammeln und verbauen im 21ten Jahrhundert noch solche Gebrauchbaustoffe.
Diese fallen auch nur noch beim Abbruch alter Gebäude an. Finanziell
ist damit nichts zu gewinnen, wird die Ersparnis bei den Materialkosten
doch von den höheren Lohnkosten für die Handwerker, bzw. dem
höheren Zeitaufwand für die Selbstbauer mehr als aufgezehrt.
So bleibt das ganze Gerede von Abfallvermeidung in der Bauwirtschaft bloße
Makulatur, denn kaum ein Architekt oder Bauherr denkt bei der Planung
eines Gebäudes an die Recycelfähigkeit nach Ablauf der Nutzungszeit.
Keinem Anstreicher fällt auf, dass er beim Auftragen von Kunststoffbeschichtungen
auf Putz oder Holz das potentielle Restmüllvolumen vervielfacht.
Immer noch ist die Baustoffindustrie stolz auf die Entwicklung neuer Einsatzmöglichkeiten
für Kunststoffe in Baustoffen und am Bau.
Und nach wie vor gibt es nur gesetzliche Vorschriften für die Mülltrennung
in der Bauwirtschaft, aber keinerlei finanzielle Anreize, dies zu tun.
Solche Anreize würden sehr viel effektiver wirken und kämen
auch den so oft belächelten Baustoffverwertern zu gute.
Die Abfallbilanz in Deutschland sieht also sehr viel düsterer
aus, als es offizielle Zahlenangaben vermuten lassen.
Erstens muss man berücksichtigen, dass alle Abfallarten, die
rein statistisch zunächst nicht als Restmüll gelten, in Wahrheit
aber einen relativ hohen Anteil davon besitzen. (Gemeint sind hier vor
allem die miteinander verwandten Untergruppen der Siedlungsabfälle
und der Produktionsabfälle).
Zweitens ist es unerlässlich, um die Mengen von verschiedenen
Abfallarten miteinander vergleichen zu können, diese nach dem Volumen
zu rechnen und nicht nach dem Gewicht.
Die Berechnung nach Gewicht verfälscht das tatsächliche Verhältniss.
Je nach dem, mit welchem Material zum Beispiel ein 10 cbm-Container gefüllt
ist, kann er dadurch ganz unterschiedlich schwer werden.
Besteht der Inhalt etwa aus ausgedienten Dämmstoffplatten, wiegt
er nur wenige hundert Kilo. Sind die 10 cbm Inhalt Verpackungsmüll
mit grünem Punkt, wiegt er, je nach Verpressungsgrad, zwischen 500
Kilo und 2 Tonnen. Wenn es sich um Sperrmüll aus einer Entrümpelung
handelt, kann das Gewicht 1 bis 3 Tonnen betragen. 10 cbm Bio- oder Nassmüll
wiegen schon 3 bis 6 Tonnen, Altglas 6 bis 10 Tonnen, Bauschutt 5 bis
12 Tonnen, Eisenschrott 10 bis 18 Tonnen, und von einem metallverarbeitendem
Produktionsbetrieb können 10 cbm Stahlabfälle auch bis zu 35
Tonnen wiegen. ( Alles eigene Schätzungen und Erfahrungswerte eines
Containerdienstes).
Das Gewicht des Inhalts beim 10 cbm-Container kann also, je nach Material,
zwischen einer Drittel Tonne und dem 100-fachen davon schwanken.
Stellt man nun neben einen Container Stahlabfälle (35 t) 20 derselben
Container mit Sperrmüll gefüllt (20 mal 1,75 t sind auch 35
t), hat also auf beiden Seiten das gleiche Gewicht,- welcher Mensch würde
davorstehen und behaupten, es handele sich, hier wie da, um die gleiche
Müllmenge?
-Keiner, nur die Abfallstatistik tut dies.
Drittens
schließlich gibt es noch eine Gruppe von Restmüll, die bis
heute nicht unter dem Begriff Müll geführt wird, obwohl sie
viel umfangreicher ist, als die Summe bekannter Restmüllgruppen und
bei weitem mehr Schäden verursacht, als diese.
Diese heimliche Müllgruppe ist mit allem, was nach bisherigem Verständnis
zu Abfall zählt, untrennbar verbunden.
Das Verständnis von Restmüll wird erst komplett, wenn man zur
Definition all das hinzuzählt, was der Mensch als nicht mehr brauchbar,
absichtlich oder produktions- bzw. anwendungstechnisch bedingt, aus seinem
Alltag in die Umwelt entlässt, dort aber nicht verwertet oder in
den biologischen Kreislauf des Wachsens und Vergehens aufgenommen werden
kann, bzw. diesen Kreislauf zum Nachteil der Menschen beeinflusst und
verändert.
RestmuellNet plädiert deshalb für eine allumfassende Definition:
Neben den Abfällen müssen wir zum Restmüll auch
die Abgase und die Abwässer zählen. Damit sind
nicht nur die Abgase aus Müllverbrennungsanlagen oder die Sickerwasser
von Deponien gemeint, die durch die Entsorgung von Restmüll entstehen,
sondern alle mit jeglicher Produktion und Energieerzeugung verbundenen
Emissionen.
Jedes Ding durchläuft drei Lebensphasen: erstens die Produktion,
dann die Phase als benutzbares Produkt (Ge-oder Verbrauchsgegenstand)
und schließlich, unbrauchbar geworden, das unrühmliche Dasein
als Müll.
Das übliche Abfallverständnis erfasst nur die letzte Episode
im "Leben" eines Dings.
Doch seine Produktion, sein Transport, wie auch mehr oder weniger sein
Gebrauch führen zur Produktion von Abgasen, Abfällen und Abwässern.
Sogar die Voraussetzungen für seine Produktion bedeuten schon große
Belastungen (Verbrauch von Naturfläche zur Errichtung der Produktionsanlagen
und zum Bau der Transportwege, Verbrauch von Rohstoffen und Schädigungen
durch Rohstoffgewinnung, Erzeugung von Abfällen, Abgasen und Abwässern
zur Schaffung der Produktionsvoraussetzungen).
Dies alles muss unbedingt dem Endprodukt als eigentliche Ursache dieser
Belastungen zugerechnet werden, um die tatsächliche Gesamtbilanz
erkennbar zu machen.
Nimmt man alles zusammen, was an Aufwand für die Bereitstellung des
Produkts notwendig war, ist das Produkt selbst, nachdem es unbrauchbar
geworden ist, als Abfall das kleinste Problem. Bis dorthin wurden wegen
ihm, neben den unmittelbaren Produktionsabfällen, schon riesige Mengen
dieses heimlichen Restmülls, hauptsächlich Abgase aus der Energieerzeugung,
produziert.
Abgase und viele Abwässer sind Restmüll, welcher nicht eingesammelt
werden kann und stattdessen in die Luft übergeht oder in den Boden
sickert, bzw. vom Regen aus der Luft in den Boden befördert wird.
Darüberhinaus muss dieser emittierte Restmüll sogar als Problemmüll
angesehen werden, weil er auf Lebewesen giftig wirkt, bzw. die Lebensvoraussetzungen
schädigt.
Wir müssen also von festem, gasförmigem und flüssigem Restmüll
reden, den wir zum Teil deponieren, zum größten Teil aber über
das Land und in die Athmosphäre verteilen.
Das gute Ansehen der sogenannten Wertstoffe gegenüber festem Restmüll
schwindet rapide, wenn man sieht, dass beide sich im Schadstoffausstoß
während ihres umfassenden Entstehungsprozesses kaum unterscheiden
(gleicher Aufwand für Produktionsanlagen, Produktion und Transport).
Der Recyclingprozess der Wertstoffe selbst, ist immer mit großem
Ausstoß von Abgasen verbunden. "Thermisches Recycling"
in der Müllverbrennungsanlage zerlegt den Müll in Energie, Abgase,
Asche, Schlacke und Filterrückstände oder anders gesagt: in
Energie und Restmüll.
Nicht brennbare Wertstoffe (hauptsächlich Glas und Metalle) können
nur unter hohem Verbrauch von fossilen Energieträgern und Verbrennung
der Störstoffe (Abgase, Asche und Schlacke=Restmüll) wieder
ins Ausgangsmaterial zurückgeführt werden.
Selbst ideale Wertstoffe wie reine Kunststoffabfälle aus der Industrie
können nur unter hohem Einsatz von Wärmeenergie und technischer
Arbeitsenergie wieder neu geformt werden, unter abermaligem Abgas-, also
Restmüllausstoß.
Mehrwegbehältnisse müssen zwar selten neu produziert werden,
aber auch der Rücktransport und die Reinigung führt über
den Energieverbrauch zu Abgasen, also wiederum zu Restmüll. Die Abwässer
mit Reinigungsmitteln fließen hier vielleicht in eine Kläranlage,
aber wie eine Rauchgasentgiftungsanlage Filterrückstände hinterlässt,
produziert die Kläranlage den Klärschlamm, und dieser, eine
Mischung aus Dünger und Problemmüll, darf ganz legal, durch
großflächige Verteilung, auf landwirtschaftlichen Flächen
entsorgt werden.
Die direkte Wiederverwendung von Abfällen, z.B. Altkleidersammlung,
Gebrauchtmöbelhandel, Second-Hand etc. verlängert zwar die Lebenszeit
der Artikel. Doch auch sie bleiben der Menschheit schließlich als
Restmüll erhalten.
Einzig die 100%ig biologisch abbaubaren Abfälle sind am Ende keine
bleibende Belastung für die Biosphäre. Doch deren Anteil am
Gesamtmüll wird immer geringer.
Nüchtern betrachtet besteht fast unsere ganze Existenz -Arbeit, Konsum,
Freizeit - nur noch aus der Produktion von Restmüll. Auch die kurze
vorherige Benutzung der Dinge als Konsumartikel tut dieser Erkenntnis
keinen Abbruch!
(Inhaltsangabe)
2)
Ist im durchschnittlichen Haushalt jegliche Restmüllerzeugung vermeidbar?
Nimmt man die bisherige Definition des Begriffes Restmüll zur Grundlage,
dann ist es, unter einigem Verzicht, durchaus möglich, außer Wertstoffen
keinen Abfall zu hinterlassen.
In unserem 5-Personen-Haushalt fielen bis Anfang 2000 jährlich noch etwa
20 bis 30 Liter als Restmüll geltende Stoffe an.
In einem Prozess vor dem Verwaltungsgericht in Koblenz, führte diese
minimale Menge "überlassungspflichtigen Abfalls" zum ablehnenden
Urteil.
Wir beschlossen, für die nächste Klage gegen die Müllgebühren
diese verbliebene Restmüllmenge auch noch zu verwerten und in Zukunft
zu vermeiden, um vor Gericht unter neuen Voraussetzungen auftreten zu
können.
Unser Restmüll, den wir noch einmal untersuchten, bestand hauptsächlich
aus Kunststoffkleinteilen und Stoffgemischen, deren Trennung aufwendig
und unangenehm ist und für die es aber Alternativen gibt. Auffällig
war, dass ein grosser Teil der Stücke ursprünglich gar nicht
von der Familie erworben wurde, sondern von Verwandten und Bekannten stammte,
bzw ein "Mitbringsel" von Spaziergängen war.
Durch drei Maßnahmen wurde unser Haushalt restmüllfrei:
1. Aufnahme einer neuen Wertstoffkategorie `saubere Kunststoffabfälle´(z.B:
Zahnbürstenköpfe, zerbrochene Kugelschreiber, Reste von Kabelisolierung,
Teile von Billigspielzeug) zur späteren Abgabe an private Wertstoffsammler.
2. Auf Spaziergängen entdeckter Müll wird, wenn auch
schweren Herzens, liegengelassen (ausser Verpackungsmüll). Problemmüllfunde
werden der zuständigen Verwaltung oder dem Forstamt gemeldet.
3. Besucher nehmen ihren bei uns erzeugten Restmüll mit nach
Hause. Nicht abgesprochenes Spielzeug bekommen die Spender wieder zurück.
(Bemerkung von September 2004: der zweite VG-Prozess belehrte uns, dass
der Grundstückseigentümer Besitzer des Abfalls ist, den seine
Besucher bei ihm erzeugen. Siehe Prozessdarstellung unter Kapitel 10)A))
Alles Kompostierbare wird auf unserem Grundstück in 2 unterschiedlichen
Komposthaufen der Verrottung überlassen, so auch einen Teil der Kleidung
und andere Textilien. Oberbekleidung geben wir meist in noch tragbarem
Zustand in die Kleidersammlung, ebenso 80 % der Schuhe.
Voraussetzung für die Kompostierbarkeit von Kleidung sind kunstfaserfreie
Stoffe. Wer hierzulande mit solchermaßen geöffneten Augen,
durch die Geschäfte geht, um sich etwas zum Anziehen zu kaufen und
bei jedem Stück erst auf das Zettelchen schaut, konnte in den letzten
Jahren feststellen, dass immer weniger Oberbekleidung ohne Kunstfaserbeimischungen
angeboten wird ( Auf die vielen chemischen Zusätze, die heute in
Kleidung aus "100% Baumwolle" noch enthalten sein dürfen,
soll hier nicht eingegangen werden).
Insbesondere die Sportartikelhersteller tun sich hier negativ hervor.
Kleidungsstücke aus Mischfasern werden immer zu Restmüll, wenn
man sie nicht einer umfangreichen Trennungsprozedur unterziehen will (etwa:
Naturfaseranteil zunächst wegkompostieren, Siebinhalt reinigen und
einem Altkleideraufkäufer/Stoffverwerter zuführen).
Das gelegentliche Sieben unseres zweiten Komposthaufens, der mit der längeren
Liegezeit, bringt öfters einzelne Kunststofffäden ans Tageslicht,
mit denen manchmal auch zu 100% aus Naturfasern bestehende Stoffe vernäht
sind. Diese Fadenreste lassen sich im Stoffsäckchen waschen und werden
der Altkleidersammlung beigegeben.
Nicht alle Organisationen, die Altkleidersammlungen durchführen,
sind glücklich über Beigaben, die nicht wiederverwendet, sondern
nur stofflich wiederverwertet werden können.
Andere wiederum, wie etwa das Rote Kreuz, finanzieren mit dem Verkauf
der nicht als Kleider verwendbaren Anteile an entsprechende Aufkäufer
einen Teil ihrer Arbeit.
Auch bei Schuhen wird zwischen verwendbar und verwertbar unterschieden.
Die Einen kommen in den Second-Hand Handel oder die Kleiderkammer, die
Anderen werden geschreddert, vermahlen und beispielsweise zu Dachpappe
verarbeitet.
All das ist wesentlich besser, als die Sachen in die Restmülltonne
zu stopfen. Die
Kenntnis darüber dass Altkleider kein Müll, sondern wertvoller
und begehrter Rohstoff sind, beginnt sich allmählich zu verbreiten.
Viele Menschen hegen noch die Vorstellung, dass man mit Alttextilien am
besten Notleidenden in bedürftigen Ländern helfen kann. Obwohl natürlich
Kleidung und Decken aus Kunstfasern für frierende Menschen besser ist
als nichts, sollte man bedenken: Belieferung von Katastrophengebieten
mit kunstfaserhaltigen Gebrauchttextilien ist auch eine Art von Restmüllexport.
Vor allem darf man nicht die Tatsache vergessen, dass Kleiderlieferungen
aus reichen Staaten in arme Länder auch den dortigen Textilienmarkt
zerstören können.
Alles in allem muss dafür plädiert werden, sämtliche nicht
kompostierbaren Bestandteile unserer Kleidung aus der Produktion zu verbannen,
denn auch Putzlappen und Dachpappe aus Altkleidern sind nicht die endgültige
Lösung.
Prinzipiell hängt die Möglichkeit, im eigenen Haushalt Müllvermeidung
zu betreiben, über ein bewusstes Einkaufsverhalten hinaus, sehr stark
von der jeweiligen Wohnsituation ab. Um Müll trennen zu können,
braucht man etwas Platz.
Den größten Spielraum haben wohl Hausbesitzer mit einem nicht
zu kleinen Garten, in welchem sich die Eigenverwertung des Biomülls
gut organisieren lässt und mit einem Nebengebäude, in dem die
Behälter für verschiedene Wertstofffraktionen einen festen Ort
bekommen können und leicht zugänglich bleiben.
Das andere Extrem wäre etwa ein Mietwohnungshaushalt in der Stadt.
Hier gibt es kaum Möglichkeiten, mehr Müllvermeidung zu betreiben,
als die breite Masse.
Selbst wenn der alte, fadenscheinig gewordene Pullover zu 100% aus Naturfasern
besteht, muss er in die Restmülltonne, weil Textilien nicht in die
amtliche Biotonne dürfen.
Ein Stück Metall, das anfällt, kann nicht zum Schrotthändler,
sondern wandert in den Restmüll. Ein zersprungener Teller oder eine
Vase kann nicht zum Mischkies und zu Baustoff werden, sondern füllt
die Tonne, usw.,usf.
Die in der Überschrift von Kapitel 2 gestellte Frage muss also unterschiedlich
beantwortet werden.
Wenn unser Haushalt zur Zeit auch keinen Restmüll erzeugt, muss ich
sagen, dass dies unter gegenwärtigen Voraussetzungen wenig erstrebenswert
ist.
Eine geringe Restmüllmenge erzeugen zu dürfen, wäre wesentlich
angenehmer. Je näher man durch entsprechendes Handeln dem Ziel "Null-Restmüll"
kommt, desto mehr Zeit muss dafür aufgebracht werden. Außerdem
ist es auf Dauer sehr unbefriedigend, jeden Müll von außen
abwehren zu müssen (Waldspaziergangfunde, Abfälle von Gästen).
Angesichts der gegenwärtigen Beschaffenheit von Waren in unserem
Konsumalltag und dem Angebot von Alternativen kann die Marke von 30 bis
50 Liter Restmüll pro Jahr, für eine Familie mit ausreichend
Platz fürs eigene Wertstoffmanagement als bequem erreichbare Grenze
angesehen werden.
Für den Haushalt in der Mietwohnung liegt diese Grenze erheblich
höher. Wollte man hier wirksame Müllvermeidung betreiben, wäre
man auf Entsorgungsdienste von außen angewiesen.
Dies könnten private Kleinunternehmer sein, die allen Haushalten
und besonders Mietern mit eingeschränktem Handlungsspielraum bei
der Müllvermeidung und der Abfalltrennung behilflich sind. Sie könnten
als rollende Miniwertstoffhöfe oder als unabhängige Abfallberater
zu den Kunden kommen oder in der Nachbarschaft eine Art Recyclingladen
betreiben. Sie würden die Dienste herkömmlicher Wertstoffhöfe
ausweiten und zu den Abfallerzeugern tragen.
Die individuelle Beratung der Abfallerzeuger und die Kommunikation mit
ihnen bekäme eine Qualität, welche gegenwärtig von Verwaltungsseite
nicht zu erwarten ist. Die Entlohnung solcher kleiner Abfalldienstleister
könnte über generelle Pfandaufschläge, die als Bestandteil
einer Vorabmüllgebühr im Preis eines jeden Produkts enthalten
sind und die ihnen bei der Weiterlieferung gutgeschrieben werden, gesichert
werden (mehr dazu im Kapitel 7 A III).
Bis hier hin beziehen
sich die Antworten auf die unter Kapitel 2) gestellte Frage auf den Restmüll
nach herkömmlichen Verständnis, auf die Dinge in den grauen
Restmülltonnen. Zusammengefasst: Ja, ein Haushalt kann unter bestimmten
Voraussetzungen so geführt werden, dass kein Restmüll entsteht.
Nimmt man allerdings die umfassendere Definition von Restmüll als
Basis, wie sie weiter oben kurz beschrieben wurde (Kapitel 1) und schließt
Abwässer und Abgase, alles was das schließlich zu Müll
gewordene Produkt an Belastungen noch verursacht hat, mit ein, (und nur
diese Definition ist wirklich realistisch,) kann die Frage nur negativ
beantwortet werden: Ohne Restabfall geht es nicht, es sei denn, jemand
will als Totalaussteiger, Selbstversorger und Asket weiterleben.
Wenn es in unserem Haushalt auch keine "überlassungspflichtigen
Abfälle" im Sinne der aktuellen Abfallgesetzgebung gibt, so
fallen doch verschiedene Wertstoffkategorien im Jahr an, wie:
- 20 Säcke Verpackungsmüll fürs DSD,
- 2 bis drei Bananenkisten Altglas,
- und ein paar Kleinstwertstoffsorten (Batterien, Buntmetalle, Eisen,
Bauschutt, Altkleiderreste, Glühbirnenglas, Kunststoff, CDs, Elektrokabel,
PE-Folie, etc.).
An
Restmüllaufkommen, verstanden in dem erweiterten Begriff, wären
aber zu nennen: Pro Jahr die Produktions-, Förderungs- und Bereitstellungsabfälle
bzw. Abgase von
- 4 Flaschen Flüssiggas (zum Essenkochen in der warmen Jahreszeit),
- ca. 1000 Liter Benzin für das Auto,
- 12 bis 15 rm Brennholz,
- etwa 100 cbm Trinkwasser aus dem öffentlichen Netz,
- zirka 1500 kwh Strom von einem alternativen Anbieter,
Trotzdem ist es nicht
unrealistisch, mit Hilfe eines völlig neuen Abfallgebührensystems
auch den Restmüll nach umfassender Definition erheblich reduzieren
zu können, wie weiter unten gezeigt werden wird.
(Inhaltsangabe)
3)
Abfallgebührensysteme in Deutschland
In Deutschland sind
unterschiedliche Abfallentsorgungsgebührensysteme eingeführt
worden.
Der Grund dafür ist wohl, dass die Abfallgesetzgebung es den einzelnen
Kreisen oder Kommunen freistellt diese Gebühren an den individuell
vorhandenen Entsorgungsmöglichkeiten zu orientieren.
In unserem Landkreis besteht zur Zeit ein relativ restriktives System,
wo jeder gemeldete Bürger, ob jung oder alt, arm oder reich, gesund
oder krank, gewissenhaft konsumierend oder gleichgültig, mit überquellenden
oder leeren Tonnen die gleichen Gebühren zu entrichten hat.
Die Höhe dieser Gebühren ist absolut nicht beeinflussbar.
Andere Kommunen registrieren die Mülltonnen unmittelbar bei der Leerung.
Mit Hilfe eines Elekronikchips werden die Daten zu Häufigkeit der
Leerung oder Gewicht automatisch gespeichert. Am Jahresende erhält
so jeder Bürger eine individuelle Rechnung.
Andere Orte verkaufen Klebemarken, die für eine Leerung der Mülltonne
gültig sind. Diese werden vom Personal des Entsorgungsfahrzeugs entwertet.
Außer diesen Gutscheinen ist noch eine Grundgebühr zu zahlen.
Vielleicht gibt es noch andere Bezahlsysteme für Müllentsorgung
(Mitteilung an RestmuellNet erwünscht), doch alle unterliegen den
deutschen Abfallgesetzen und haben
gravierende Nachteile:
-- Es existiert keinerlei Anreiz schon beim Kauf eines Produkts die jeweils
am wenigsten restmüllintensive/ umweltfreundlichsteVariante zu wählen.
-- Vom Konsumenten geht über sein Kaufverhalten keinerlei Druck an
den Produzenten zurück, seine Produktionsumstände restmüllvermeidender
zu organisieren.
-- Die wilde Entsorgung blüht. In jedem Abfallgebührensystem
können rücksichtslose Zeitgenossen durch verbotene Verklappungsmethoden
finanzielle Vorteile für sich nutzen - (z.B. Verfrachtung in Wald,
Flur, Autobahnrastplätze oder nächtliche Stadtteile, Befüllung
öffentlicher Abfallbehälter, Anreicherung des unbeaufsichtigten
Mülls vom Nachbarn wie etwa die rätselhafte Vermehrung des Sperrmülls
oder des Containerinhalts in Großstädten, untermischen von
Restmüll in Wertstoffbehälter und Biotonnen).
-- Es gilt das Prinzip des Negativvorbilds. Durchschnittsbürger kommen
sich beim ernsthaften Sortieren nach Wertstoffen veräppelt vor, sehen
keinen Vorteil für sich selbst und unterlassen bzw. boykottieren
dies stillschweigend.( "Die Tonne meines Nachbarn quillt jedesmal
über. Er zahlt dieselbe Gebühr wie ich, warum also sortieren?")
-- Gerüchte über üble Machenschaften in der Entsorgungsbranche
und die Sturheit zuständiger Verwaltungsinstitionen beflügeln
den Verweigerungswunsch in der Bevölkerung.
Besonders deutlich wurde
das Dilemma von der Suche nach dem verursachergerechten Gebührenabrechnungssystem,
bei der Umstellung auf "denkende Müllbehälter" in
einigen deutschen Städten.
Die Theorie dabei erschien ganz einfach:
In allen Restmülltonnen wurde unter der Schüttkante ein kleiner
Mikrochip eingeschweißt, der nicht zu manipulieren ist. Dieser moderne
Behälter "merkt" sich, wem er gehört, wie oft er geleert
wird und wann.
Der Gedanke der Kommunen dabei war: Wer viel Restmüll erzeugt, zahlt
auch viel. Früher oder später beginnt jeder zu sparen oder besser
nach Wertstoffen zu trennen. In Bremen und Dresden wurde das System bereits
flächendeckend eingeführt. Bremen ließ sich die Umstellung
auf das Codierte System über 20 Millionen Mark kosten.
Doch der Schuss ging nach hinten los. Der Chip funktionierte, die Menschen
allerdings nicht. Nach kurzer Zeit nahm die Zahl der Tonnenleerungen ab,
aber nicht weil wirklich weniger Restmüll produziert worden wäre,
sondern weil dieser anders entsorgt wurde. Es gab nun unfreiwilligerweise
einen finanziellen Anreiz, den Restmüll überall sonstwo hinein-
oder hinzuschütten, nur nicht in die Restmülltonne. Da aber
die Stadt für Müllverbrennungsanlagen und Deponien die gleichen
Unterhaltungskosten aufzubringen hatte, aus der Müllabfuhr aber weniger
Einnahmen flossen, mussten die Müllgebühren erhöht werden
und das, obwohl das Restmüllaufkommen rein statistisch immer mehr
abnahm.
In Dresden verringerte sich durch die Einführung des "Identifikationssystems"
die jährliche Restmüllmenge pro Einwohner innerhalb eines guten
Jahres von 178 kilo auf 30 Kilo, während die Restmüllmengen
in allen anderen Müllbehältern stark zunahmen.
Nach dem offensichtlichen
Scheitern dieses jüngsten verursachergerechten Gebührenabrechnungssystems
durch massenhafte und simple Trittbrettfahrerei stellt sich natürlich
die Frage, ob überhaupt ein gerechtes System denkbar ist, welches
nicht unterlaufen werden kann.
Hierauf soll weiter unten eine Antwort gegeben werden.
(Inhaltsangabe)
4)
Die Haltung der Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte
In Deutschland gibt
es sicherlich viele Leute, die sehr wenig bis fast keinen Restmüll
produzieren.
Immer wieder ist es in den letzten Jahren vorgekommen, daß jemand
von ihnen versucht hat, vor Gericht eine Reduzierung seiner Müllgebühren
oder eine Befreiung davon zu erreichen.
Der hierfür vorgesehene Rechtsweg sieht so aus:
-- Erhebung eines Widerspruchs gegen den Gebührenbescheid
-- Ablehnung des Widerspruchs durch den Abfallwirtschaftsbetrieb
-- Aufrechterhaltung durch den Widerspruchsführer
-- Verhandlung der Sache vorm Kommunal- oder Kreisrechtsausschuss
-- Erneute Ablehnung
-- Klage vorm Verwaltungsgericht
-- Bei ablehnendem Beschluss: Berufung vorm Oberverwaltungsgericht
Wer die letzte Möglichkeit ausschöpfen und vor das Bundesverfassungsgericht
ziehen will, muss schon sehr gute Gründe haben, wie ich selbst erfahren
musste. (Meine erste Verfassungsbeschwerde, im Nachhinein betrachtet viel
zu laienhaft in Inhalt und Form, wurde nicht zur Entscheidung angenommen).
Aufgabe der Verwaltungsgerichte
ist es vor allem zu überprüfen, ob die Entscheidung einer Kommunalverwaltung
gegenüber einem Bürger der Gesetzeslage, bzw der zugehörigen
kommunalen Satzung entspricht.
Urteilsschriften lassen sich relativ leicht beschaffen, wenn man weiß,
wonach man sucht.
Wer das jeweilige Aktenzeichen kennt, kann sich eine Kopie vom betreffenden
VG/OVG gegen Gebühr kommen lassen.
Anderenfalls muss man im Internet recherchieren, was etwas Zeit kostet,
oder man fragt etwa bei Umweltverbänden nach.
Die Webrecherche wird kaum die Originalurteile erbringen, aber etliche
Verweise und Zusammenfassungen mit Aktenzeichen.
Schneller kommt man mit Hilfe professioneller Urteilsarchive zu den gesuchten
Schriften. In der Regel sind diese aber kostenpflichtig.
Wie urteilen nun die Verwaltungsgerichte beim Streit zwischen Bürgern
und Abfallwirtschaftsbetrieben wegen Müllgebühren?
Zu dieser Frage ließe sich eine umfangreiche Untersuchung anstellen.
Viele Texte müssten durchgearbeitet und analysiert, Bezüge und
Querverweise zu Quellen und Gesetzen müssten verfolgt werden. Ältere
Urteile sind vielleicht schon überholt, weil die Kommunen inzwischen
ihre Satzung geändert haben.
Zur Verdeutlichung der Rechtsprechung lassen sich die Klagen jedoch grob
in zwei Gruppen aufteilen.
Einmal gibt es Kläger, die eine Reduzierung ihrer Müllgebühr
wollen und andere , die eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang
anstreben.
(Inhaltsangabe)
4)
A) Gebührenreduzierung
Im ersten Fall ist
es schon öfter zu Erfolgen für Bürger gekommen. Hier
spielten aber immer irgendwelche Besonderheiten oder Fehlstellen in
der Satzung der jeweiligen Kommune eine Rolle.
Entweder gab es keine Grundgebühr und die Benutzungsgebühr
durfte nicht erhoben werden, weil diese als Gegenleistung für die
Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung zu verstehen ist und
nicht für die Inanspruchnahmemöglichkeit.(OVG Schl.-Holst.,
Az. 2L149/91)
Oder die Kommune stellte nur ein Einheitsgefäß für mehrere
Haushaltsgrößen zur Verfügung, so dass kleine Haushalte
benachteiligt waren.
Ein anderes Mal bescherte es der Klage Erfolg, daß die kommunale
Abfallsatzung gegen ein Landesgesetz verstoßen hat, wonach die
Müllgebühren so zu gestalten sind, dass die Vermeidung von
Abfällen gefördert wird.(VG Bremen, Az.: 2K1999/97)
Ein weiteres Urteil sagt, die Müllgebühr müsse sich auch
nach der Abfallmenge richten , nicht allein nach der Zahl der Haushaltsmitglieder
(VGH Baden-W. Az.:W.2S1891/94).
Einem Bürger aus Xanten, dessen Tonne immer leer war, gab das VG
Düsseldorf Recht. Gebührenerhebung in vollem Umfang sei unrechtmäßig.(
Az.-?, nach 1998)
Erfolge dieser Art werden in Zukunft wahrscheinlich seltener werden,
da bald alle Kommunen ihre Satzungen auf diesbezügliche Wasserdichtigkeit
nachgebessert haben. Es gibt dann mehrere Tonnengrößen individuell
zur Haushaltsgröße passend und bescheidene Müllvermeidungsanreize
um der Gesetzesforderung Genüge zu tun.
Zwei dicke Wermutstropfen bleiben dabei aber erhalten:
-Was nützt es einem Kläger mit Null-Restmüll, wenn er
statt 200.-€ Abfallentsorgungsgebühr nur noch 100.-€
zahlen muß? Ist dies ein Anreiz, um bei Null zu bleiben?
-Alle Müllvermeidungsanreize im herkömmlichen Sinne, seien
es Gebührensysteme wie sie unter Kapitel 3) geschildert sind, oder
andere Sonderregelungen, kommen immer auch den Trittbrettfahrern zugute.
Man kann sogar behaupten, daß Vermeidungsanreize kontraproduktiv
sind, da je nach Umfang die Erfolge auf der einen Seite von der wilden
Entsorgung auf der anderen Seite ausgeglichen werden, und das bei sinkenden
Einnahmen für die Abfallämter.
Daß dennoch sinnvolle Anreize möglich sind, soll weiter unten
aufgezeigt werden.
(Inhaltsangabe)
4)
B) Gebührenbefreiung
Im zweiten Fall haben
Kläger die volle Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang an
die öffentliche Abfallentsorgung beantragt, weil sie keinen Restmüll
erzeugen und ihren Abfall vollständig verwerten.
In solchen Fällen wird die Klage meist mit folgender Begründung
abgewiesen:
"Durch die Müllgebühren wird den Kommunen der Aufwand
abgegolten, die Entsorgungseinrichtungen vorzuhalten bzw. zu betreiben.
Eine solche Müllgebühr dient daher oft gar nicht der Abfallbeseitigung
selbst.
Daher muss sie auch dann bezahlt werden, wenn gar kein Müll anfällt".
-Urteil des OVG Rhlpf. vom Sept.2001 (Az.:12A10462/01).
Damit entspricht die Begründung etwa der im Urteil des OVG Koblenz
von 1979, (Az.7A99/79.OVG), welches 22 Jahre älter ist:
"... Der Anschluss- und Benutzungszwang trifft eine Vielzahl
von Einwohnern und belastet sie in mehr oder weniger gleicher Weise.
Diese Verteilung des mit dem Bau und der Instandhaltung einer öffentlichen
Abfallentsorgungseinrichtung verbundenen erheblichen Kostenaufwands
auf viele Schultern, nämlich auf alle in Betracht kommenden Grundstückseigentümer
und Gewerbetreibende, liegt im besonderen öffentlichen Interesse,
weil dadurch einerseits die vorgenannten Einrichtungen der Daseinsvorsorge
überhaupt erst realisierbar werden, während andererseits die
Belastung des Einzelnen auf diese Weise möglichst gering gehalten
wird. Von daher können solche Gründe, die alle Pflichtigen
treffen, oder die doch in einer größeren Zahl von Fällen
gegeben sind, nicht zu einem Anspruch auf Befreiung führen."
Im Urteil des Hessischen VGH aus dem Jahre 1990 heißt es als Leitsatz:
"Sinn und Zweck des Anschluss- und Benutzungszwanges für
die Müllabfuhr ist es nicht, nur diejenigen in die Pflicht zu nehmen,
die sich nicht selbst entsorgen können, sondern alle mit dieser
Pflicht zu belegen...".
Auch wird hier, im Gegensatz zur Aussage im Urteil des OVG Schlesw.-Holst.(siehe
oben) festgestellt:
"Eine die Gebührenerhebung rechtfertigende Nutzung der
öffentlichen Müllabfuhr liegt regelmäßig schon
dann vor, wenn auf der Grundlage des in der Satzung angeordneten Anschluss-
und Benutzungszwanges Müllgefäße zugeteilt sind und
daraufhin das Grundstück regelmäßig von der Müllabfuhr
zum Zwecke der Leerung bereitgestellter Müllgefäße angefahren
wird; ob und in welchem Umfang sich tatsächlich Hausmüll im
Abfallbehälter befindet, ist gebührenrechtlich unerheblich."
VGSchlesw.Holst.vom 14.3.1989: ...für das Entstehen der Gebührenschuld
sei entscheidend, dass die Beklagte (Abfallwirtschaftsbetrieb) ihre
Leistungen, nämlich eventuell anfallenden Müll mitzunehmen,
angeboten habe.
Eine Gebührenbefreiung wurde lediglich in Fällen gewährt,
wo der Eigentümer nachwies, dass sein veranlagtes Grundstück
nicht bewohnt ist, (Bayr.VGH, 1996, Az.:4CS95.2779), bzw. nur gelegentlich
für Freizeitzwecke genutzt wird.(Bayr.VGH, 1995, Az.:4B93.3830)
Eine vollständige Befreiung von Müllgebühren für
normal bewohnte Grundstücke hat es meines Wissens bisher in Deutschland
noch nicht gegeben.(-Wer anders informiert ist, bitte bei RestmuellNet
melden).
Den Verwaltungsgerichten kann man diesbezüglich auch keinen Vorwurf
machen.
Ihre Aufgabe ist es, wie schon gesagt, Verwaltungsentscheidungen an
der Vereinbarkeit mit bestehenden Gesetzen ( insbesondere Kreislaufwirtschaft-
und Abfallgesetz (KrW.-AbfG.), Kommunalabgabengesetz (KAG) und kommunaler
Abfallgebührensatzung (AbfGS)) zu messen, und die deutschen Abfallgesetze,
das muss man klar sagen, sehen für durchschnittliche Haushalte
keine Befreiung von Abfallgebühren vor.
(Allerdings habe ich in meinem zweiten Prozess - siehe Teil 3, Kapitel
10 - doch eine Gesetzeskombination gefunden, die mich unter bestimmten
Voraussetzungen von den Müllgebühren befreien würde.
Wie unpassend dies der Gegenseite ist, erkennt man an ihrer Argumentation.
Man will die verlangten Veraussetzungen, die wir für unseren Haushalt
geschaffen haben, einfach nicht wahrhaben. Mit der Eröffnung immer
neuer Nebenstreitplätze will man die Anerkennung ständig weiter
hinauszögern).
Darüberhinaus werden ablehnende Urteile oft auch an sehr subjektiven
Feststellungen orientiert:
Weil die Abfallgebühren grundsätzlich nach dem Umfang und
der Art der Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung zu bemessen
sind, und weil die Anwendung eines "Wirklichkeitsmaßstabs"
bei der Abfallbeseitigung praktisch ausgeschlossen ist (sofern nicht
die Anzahl der tatsächlichen Tonnenentleerungen pro Jahr registriert
werden können wie im Beispiel mit der Chiptonne in Bremen-siehe
Kapitel 3), ist der Träger der Abfallbeseitigung berechtigt, zur
Gebührenbemessung einen "Wahrscheinlichkeitsmaßstab"
einzuführen.
Dieser orientiert sich an der durchschnittlichen Abfallmenge, ermittelt
nach der Erfahrung der jeweiligen Kommune oder entnommen aus Fachuntersuchungen
zum Thema.
Ein OVG-Urteil nimmt Bezug auf Ausführungen eines Forschers namens
Dietz aus den 70er Jahren, wonach die Abfallmenge je nach Bewohnerzahl
pro Grundstück zwischen 25 und 35 kg/Woche schwankt. Ein anderer,
Letmathe, ermittelte, ebenfalls Mitte der 70er Jahre, 16 kg/Woche bei
einer Person und 35 kg/Woche bei sechs Personen auf dem Grundstück.
Der Wahrscheinlichkeitsmaßstab, den die Verwaltung in unserem
Landkreis festgelegt hat,
liegt z.B. derzeit bei 40 Liter/2 Wochen pro Person. Ein Haushalt mit
5 Personen erhält ein 120 Liter-Gefäß bei Leerung alle
14 Tage.
Menschen, die auf ehrliche Weise und mit Rücksicht auf den Erhalt
unserer Lebensgrundlagen überhaupt keinen oder nur sehr wenig Restmüll
erzeugen, kann es schon weh tun, wie sie einfach unter einen durch Fahrlässigkeit
und Bequemlichkeit zustandegekommenen Durchschnittswert eingeordnet
werden.
Was soll man davon halten, wenn das Gericht erklärt:
"Bei bewohnten Grundstücken fällt Abfall nicht nur
ausnahmsweise an. Dieser Grundsatz ist durch einen Gegenbeweis nicht
widerlegbar...Hierfür besteht eine nach der Lebenserfahrung unwiderlegliche
Vermutung." - (Bayr.VGH am 08.03.1995).
Besonders dreist formulierte das OVG Nordrh.-W. Ende 1994:
"...Soweit die Kläger darauf abstellen, daß ihre
Bemühungen um eine weitgehende Müllvermeidung durch das vom
Beklagten praktizierte System nicht voll honoriert würden, mag
dies zutreffen; ein -die Reduzierung des Organisationsermessens voraussetzender-
Anspruch auf Zuteilung eines kleineren Abfallbehälters folgt daraus
nicht, zumal auch der größere Abfallbehälter die Kläger
selbst nicht hindert, in ihrem Bemühen um Abfallvermeidung fortzufahren."
(AZ.: 22A3036/93)
RestmuellNet will sich bemühen an neuere Urteile zur Sache zu gelangen
und deren Kernargumente zu veröffentlichen (Betroffene bitte melden).
Viel Hoffnung, daß auf normalem Wege, durch ein Verwaltungsgerichtsurteil
endlich ein grundsätzlicher Durchbruch gelingen könnte, besteht
in Anbetracht der derzeit gültigen deutschen Gesetze allerdings nicht.
Es lässt sich zwar nicht ausschließen, dass ein Kläger
irgendwann doch einmal eine Lücke im Gesetz entdeckt, die sich nutzen
lässt, um den berühmten Fuß in die Tür zu einem ermutigenden
neuen Urteil zu bekommen.
Darauf soll bei RestmuellNet jedoch nur am Rande spekuliert werden.
Was wir vielmehr brauchen, sind neue Argumentationsweisen und Strategien,
um das Problem grundsätzlich zu erfassen und deutlich zu machen.
(Inhaltsangabe)
5) Neue Argumentationsweisen durch umfassendere
Betrachtung des Problems:
5)
A) Abfallentsorgungseinrichtungen als "Institution der kommunalen
Daseinsvorsorge":
Wird das Thema Abfallerzeugung
und Abfallentsorgung in der Öffentlichkeit diskutiert, tauchen
viele Begriffe und Annahmen auf, die als längst überholt angesehen
und hinterfragt werden müssten.
Über viele Jahre
wurden diese nur immer wieder übernommen, obwohl sich gleichzeitig
das Wissen der Gesellschaft über die tatsächlichen Notwendigkeiten
zur Erhaltung unserer natürlichen Lebensgrundlagen ständig
weiterentwickelt hat.
So klafft heute das, was die Gesetzgebung für den Bereich Abfall
vorsieht und das, was Experten und Wissenschaftler dringend raten und
umgesetzt haben möchten, so weit auseinander wie nie zuvor.
Die Politik, deren Aufgabe es ist, Gesetze, welche nicht mehr zeitgemäß
sind, wie die Gesetze zu Abfall und Entsorgung zu reformieren, hinkt
in diesem Bereich Jahrzehnte hinterher.
Die Folgen für die natürlichen Lebensgrundlagen bezeichnen
einige Naturwissenschaftler als verheerend und als für die nächsten
Generationen äusserst kostspielig.
Von den Abfallwirtschaftsbetrieben wird Umweltschutz lediglich als die
"ordnungsgemäße" Beseitigung einer bereits aufgetretenen
Belastung angesehen.
Wo nicht verbrannt wird, meint Beseitigung die rein optische Beseitigung,
räumliche Verlagerung des Restmülls, professionell organisierte
Einsammlung und Konzentration an einen als Deponie bezeichneten Ort.
In der Abfallwirtschaft wird fleißig gefiltert, katalysiert, sortiert
und recycelt, behandelt und reduziert.
Dabei wird immer nur ein bereits bestehender Schaden repariert, bereits
entstandener Abfall "entsorgt".
Was aber die Verhinderung von Umweltschäden angeht, das Entwickeln,
Unterstützen und Verbreiten von Alternativen gegenüber Restmüll
abgebenden Konsumartikeln, die wirklich keine oder deutlich weniger
Schäden hinterlassen, diese Bereiche spielen beim Thema Umweltschutz
eine untergeordnete Rolle.
Ein großes Missverständnis herrscht auch bezüglich der
Stellung bzw. des volkswirtschaftlichen Wertes von Abfallentsorgungs-einrichtungen
gegenüber anderen öffentlichen Einrichtungen in unserer Gesellschaft.
Auf dieses Missverständnis bauen immer wieder ablehnende Verwaltungsgerichtsurteile
auf, sei es nun der entscheidende Spruch des OVG Kobl. im Jahre 1979
, die Kernaussage im Urteil des OVG RhlPf. vom September 2001 (Kapitel
4)) oder Verfahren die dazwischen lagen.:
Im Urteil des OVG Kobl. aus dem Jahr 1979, welches in unserem Landkreis
nach über 20 Jahren noch immer vom Kreisrechtsausschuss zitiert
wird, um Befreiungsanträge abzuweisen steht: "...Der Anschluss-
und Benutzungszwang stellt eine wichtige Rechtsinstitution der kommunalen
Daseinsvorsorge dar, die aus diesem Bereich nicht mehr wegzudenken ist..."
Die Verteilung der Bau- und Unterhaltungskosten einer öffentlichen
Abfallentsorgungseinrichtung "liegt im öffentlichen Interesse."
Ob die abfallpolitischen Ansichten, die zu diesen Sätzen geführt
haben im Jahr 1979 zeitgemäß waren, soll offen bleiben.
Heute muss der Ansicht, eine Abfallentsorgungseinrichtung sei eine solche
der Daseinsvorsorge, energisch widersprochen werden.
Hier wird nämlich der Eindruck erweckt, das Müllaufkommen
sei eine nicht änderbare Bürde der Menschheit, wo nun einmal
alle ran müssten, um die Schwierigkeiten zu meistern, ähnlich
wie ein Volk die Folgen eines Krieges, oder ein Landstrich die Folgen
einer Katastrophe zu meistern habe.
Oder aber die Abfallentsorgungseinrichtung wird mit anderen, wirklich
für unser Dasein unverzichtbaren Versorgungseinrichtungen, etwa
der Trinkwasserversorgung auf eine Stufe gestellt.
Jedoch: Je kleiner ein öffentliches Müllentsorgungssystem
sein muss, desto verträglicher ist es für unser Dasein. Je
weniger es die Müllvermeidung unterstützt und begünstigt,
desto schädlicher ist es.
Die Notwendigkeit einer Abfallentsorgungseinrichtung ist daher eher
auf eine Stufe zu stellen mit der Notwendigkeit einer Haftanstalt beispielsweise,
in welcher bereits straffällig gewordene Menschen untergebracht
werden müssen.
Hier ist sich die Öffentlichkeit einig, dass es besser wäre,
diese Menschen würden auf präventivem Wege von Straftaten
abgehalten, statt sie später einsperren zu müssen.
Niemand würde eine Haftanstalt als eine Einrichtung zur Daseinsvorsorge
bezeichnen, und niemand käme auf die Idee, die Kosten für
Einrichtung und Unterhalt von Haftanstalten gleichmäßig auf
jeden deutschen Bürger oder jeden Haushalt ungeachtet dessen Einkommen
zu verteilen, weil irgend ein Statistiker einmal ausgerechnet hat, wieviel
Tage Haft nach dem "Wahrscheinlichkeitsmassstab" auf jeden
Einwohner kämen.
Oder betrachtet man Bau und Instandhaltung unseres öffentlichen
Straßennetzes.
Hierbei handelt es sich um eine echte Einrichtung der Daseinsvorsorge.
Jeder Mensch, der sich selbst oder von ihm benötigte Güter
von Ort A nach Ort B bewegen will, muss dieses Straßennetz benutzen.
Bau und Instandhaltung dieses Straßennetzes ist auch mit einem
erheblichen Kostenaufwand verbunden.
Doch hier ist man weit davon entfernt, die Kosten "auf möglichst
viele Schultern" und "möglichst alle in Betracht kommenden
Grundstückseigentümer und Gewerbetreibende" zu verteilen.
Vielmehr ist es so, dass hier, wie auch bei allen anderen nur denkbaren
Einrichtungen der Daseinsvorsorge in Deutschland die Kostenbeiträge
des Einzelnen an den Grad der Benutzung dieser Einrichtung gekoppelt
sind.
Wenn ein Kraftfahrer, der über die Kfz-Steuer und die Mineralölsteuer
seinen Beitrag zur Finanzierung des Straßennetzes leistet, feststellt,
dass er eigentlich auf sein Auto verzichten kann und dieses abmeldet,
wird er nicht mehr zur Zahlung der Kfz-Steuer herangezogen, selbst wenn
er weiterhin mit Bussen oder Taxi die Straßen benutzt. Über
den Fahrpreis zahlt er den gefahrenen Strecken entsprechend trotzdem
weiterhin für den Unterhalt der Verkehrswege.
Umgekehrt gesehen gibt der Bus- oder Taxiunternehmer, aber auch die
Post oder die Spedition beim Gütertransport, die von ihnen bezahlten
Fahrzeugsteuern anteilsmäßig an ihre Kunden weiter.
So gilt bei dieser Einrichtung der Daseinsvorsorge konsequent:
Wer viel fährt, zahlt viel und umgekehrt.
Einerseits zahlen die Bürger ihren Beitrag an irgendeiner öffentlichen
Einrichtung immer entsprechend dem Grad der Benutzung oder, bei steuerfinanzierten
Einrichtungen, entsprechend dem Einkommen.
Andererseits, um zu den Müllgebühren zurückzukommen,
ist eine hohe Abfallproduktion des Einzelnen zweifellos schädlicher
für die natürlichen Lebensgrundlagen und die Volkswirtschaft,
als eine geringe.
Es lässt sich also die berechtigte Frage stellen:
Warum soll ein Haushalt, der gar keinen oder vieleicht nur 30 Liter
Restmüll im Jahr erzeugt genau so viel Gebühren zahlen, wie
einer mit 3000 Litern ?
Warum soll man nicht von denjenigen die viel Müll produzieren verlangen
können, sich überproportional stark an der Finanzierung von
Abfallentsorgungseinrichtungen zu beteiligen?
(Inhaltsangabe)
5) B) Externalisierung
von Umweltkosten in unserer Konsumgesellschaft:
Externalisierung von
Umweltkosten bedeutet, dass die Verursacher von ökologischen Schäden
die daraus resultierenden Kosten auf die Allgemeinheit bzw. auf zukünftige
Generationen abwälzen.
Insbesondere sind dabei solche Schäden gemeint, wie sie laufend
während unserer Art des Wirtschaftens (produzieren und konsumieren)
nicht unbedingt vorsätzlich, eher produktions- oder anwendungstechnisch
bedingt, entstehen.
Umweltschäden, die nicht vom Verursacher bezahlt werden sind heute
allgegenwärtig.
Ein überschaubares Beispiel sind die sogenannten Altlasten.
Die Geschichte dazu ist immer gleich: Ein größeres Grundstück,
auf dem früher einmal ein Industrie- oder Gewerbebetrieb ansässig
war, soll neu genutzt werden. Zu Anfang wird von Fachleuten festgestellt,
dass der Boden dieses Grundstücks sehr stark mit Schadstoffen belastet
ist, mit Chemiekalien, die in dem früheren Betrieb hergestellt,
oder zur Produktion verwendet wurden. Die verantwortliche Firma, welche
die Verseuchung fahrlässig oder absichtlich verursacht hat, kann
nicht mehr haftbar gemacht werden, weil es sie nicht mehr gibt. Also
muss die Sanierung, Abtragung tausender von Tonnen belasteten Erdreichs,
auf Kosten der Kommune oder des Landes, also auf Kosten der Allgemeinheit
erfolgen.
Die Hauptlast tragen unsere Nachkommen, die sich auf ewig mit der Deponie,
auf welcher dieses Gemisch aus Erde und Sondermüll schließlich
gelandet ist, abfinden und arrangieren müssen.
Um Geld zu sparen hatte es der ursprüngliche Betrieb unterlassen,
seine Chemikalien konsequent aufzufangen und ordnungsgemäß
zu entsorgen. Er zog es vor, die Kosten dafür zu externalisieren,
um einen höheren Profit einstreichen zu können.
Ein zweites Beispiel sind die Folgeschäden der sogenannten konventionellen
Landwirtschaft.
In immer mehr deutschen Landstrichen ist das Trinkwasser mit Chemikalien
belastet, die ursprünglich einmal als Mineraldünger oder "Pflanzenschutzmittel"
auf die Äcker der Umgebung ausgebracht wurden.
Die Landwirte konnten durch Anwendung dieser Agrarchemikalien ihre Kulturen
vor Schädlingen, Unkräutern oder Pilzbefall schützen
und mit leicht handhabbarem Dünger aus der Tüte ihren Ertrag
wesentlich erhöhen. Sie nehmen dabei in Kauf, dass von ihrem Acker
eine Belastung des Grundwassers mit Schadstoffen ausgeht, die sich irgendwann
bis ins Trinkwasser fortgesetzt hat. Sie steigern durch Anwendung der
Chemikalien ihren Profit und externalisieren die Schädigungen aus
ihrem Verhalten auf die Allgemeinheit und die nachfolgenden Generationen.
Diese müssen nämlich in Zukunft das Trinkwasser einer aufwendigen
Reinigungsprozedur unterziehen, sofern eine Reinigung überhaupt
noch möglich ist. Anderenfalls müssen sie dieses wichtigste
aller Lebensmittel dort einkaufen, wo es noch nicht vergiftet ist.
Der Vollständigkeit halber muss allerdings gesagt werden, dass
die Hauptschuldigen in der Chemischen Industrie zu finden sind. Deren
Profit durch den Verkauf der Chemikalien ist höher, als derjenige
des Landwirts durch Anwendung derselben.
Durch ökologische Landwirtschaft hätten sich die Schäden
am Trinkwasser vermeiden lassen können. Nur wäre hier pro
Fläche der Zeitaufwand zur Bewirtschaftung höher und der Ertrag
etwas niedriger.
Die meisten Schäden durch externalisierte Kosten lassen sich im
Nachhinein nicht mehr auf die Verursacher zurückführen. Anders
als die beiden Beispiele oben sind sie einfach zu umfassend.
Man weiß zwar, welche Stoffe und welche Handlungen zu welchen
Problemen führen, doch weil die gesamte Gesellschaft, in der Regel
unbewusst, daran beteiligt ist, können die Schadensursachen nicht
abgestellt werden.
Dabei werden die Schäden durch Kostenexternalisierung in unserem
Alltag immer dominanter.
Der britische Nationalökonom
Arthur Cecil Pigou, der das Problem in den 20er Jahren zum ersten Mal
erkannte, vermisste "Bestrafungsmechanismen" innerhalb des
Marktes, um die Externalisierung von Umweltkosten zu verhindern. Pigou
beschrieb schon damals, neben den Gefahren für die Menschen, die
verzerrenden Auswirkungen für die Marktwirtschaft und forderte,
die externalisierten Kosten in die Preisbildung mit einzubeziehen. Da
dies seiner Ansicht nach der Markt selbst nicht leisten könne,
forderte er internalisierende Regelungen aus der Politik.
Seit Pigou ist dieses Externalisierungsproblem immer wieder Gegenstand
von Arbeiten und Diskussionen zum Thema -Schutz der natürlichen
Lebensgrundlagen- gewesen, ohne dass es bis heute richtig fassbar geworden
wäre.
Am deutlichsten hat sich dazu noch der St. Gallener Professor H.C. Binswanger
geäußert, der 1983 die Internalisierung externer Umweltkosten
forderte. Er war der Ansicht, dass eine genaue Zuweisung der Umweltkosten
auf die jeweiligen Verursacher praktisch unmöglich ist und schlug
deshalb Steuern vor, um dem Problem zu begegnen.
Heute allerdings wird deutlich, dass Steuern das Problem der Kostenexternalisierung
nicht lösen können. Die viel diskutierte Ökosteuer ist
ein zahnloser Tiger, der die wahren Verursacher verschont und bei der
Bevölkerung das Image eines unberechtigten Willkürinstruments
bekommen hat. Sie ist eine verhasste Gießkannensteuer, wie die
Mehrwertsteuer.
Meiner Ansicht nach ist das Problem nur dann lösbar, wenn man ein
Internalisierungsmodell findet, welches direkt die unmittelbaren Verursacher
sofort in voller Höhe belastet und auf Steuern verzichtet. Der
Markt kann sehr wohl Bestrafungsmechanismen gegen die Externalisierung
von Umweltkosten aus sich heraus entwickeln. Er bräuchte nur eine
entschieden deutliche und verfassungsrechtlich abgesicherte Ramensetzung.
Bisher ist auf das Externalisierungsproblem höchstens halbherzig
reagiert worden, und man wird das Gefühl nicht los, dass die Politik
sich vor der Auseinandersetzung damit drückt.
Dies hat vor allem folgende Gründe:
(Inhaltsangabe)
5)B) I ) Schadensexternalisierung als fester Bestandteil
unseres Wirtschaftssystems
Externalisierung von Umweltschäden wirkt sich auf unsere Gesellschaft
langfristig gesehen zwar verheerend aus, dem einzelnen Bürger oder
Unternehmer bringt das Geschehenlassen des Externalisierungseffekts
aber kurzfristige finanzielle Vorteile.
Bezüglich finanzieller Vorteile für Einzelne und Schäden
an der Volkswirtschaft könnte man auch an das Thema Schwarzarbeit
denken.
Hier wird dem Staat bewusst dessen Anteil an der Wertschöpfung
vorenthalten, um Geld zu sparen. Der gesellschaftliche Schaden besonders
im Bereich "Schwarzarbeit der kleinen Leute" wird allerdings
sehr überschätzt. Vieles, was hier entsteht, würde unter
legalen Bedingungen gar nicht erst in Auftrag gegeben werden. Sieht
man einmal von der groß angelegten und organisierten Schwarzarbeit
in Großbetrieben ab, wo die illegal Beschäftigten ausgebeutet
werden, um die Privatkonten der Chefs und die Wettbewerbsfähigkeit
der Firma aufzupolieren, so kann Schwarzarbeit im kleinen, sozusagen
eigenmächtig erweiterte Nachbarschaftshilfe, in vielen Fällen
als legitim betrachtet werden. So bitter es für den Staatssäckel
auch ist, sie bestätigt auf ihre Weise, dass die Marktwirtschaft,
der Selbstlauf von Angebot und Nachfrage, funktioniert.
Der entscheidende Unterschied zwischen Schwarzarbeit und Schadensexternalisierung
jedoch ist dieser:
Die Illegalität der ersteren ist jedem bekannt. Es gibt immer eine
Grenze, jenseits derer mit Entdeckung und Bestrafung gerechnet werden
muss.
Schadenexternalisierung geschieht demgegenüber nicht bewusst. Über
Jahrzehnte ist sie unbemerkt fest in unser Wirtschaftssystem eingebaut
worden. Mit wenigen Ausnahmen war sie stets legal, und es gab keinen
großen Anlass über ihre Illegitimität nachzudenken.
Sie ist mittlerweile Teil jedes Tuns, jedes Prozesses in unserer Gegenwart,
fest verwoben mit jeder Selbstverständlichkeit unseres Alltags.
Um es deutlich zu sagen: Ohne die Externalisierung von Umweltschäden
könnte unsere Industriegesellschaft, wie sie gegenwärtig aufgebaut
ist, nicht mehr weiterexistieren, bzw. nennenswertes Wirtschaftswachstum
wird heutzutage nur noch durch Ausnutzung von Externalisierungseffekten
erreicht.
Auch die hohe Arbeitslosigkeit liegt hauptsächlich hier begründet.
Wie soll die menschliche Arbeitskraft, deren Bereitstellung primär
gesehen keine Umweltschäden erzeugt, im freien Wettbewerb denn
konkurieren können, wenn die tatsächlichen, gesellschaftlichen
Gesamtkosten ihres einzigen Gegenspielers, der technischen Arbeitskraft
durch Maschinen, Anlagen und Fahrzeugen, von deren Anwendern nur zum
Teil bezahlt werden müssen, überwiegend jedoch ganz legal
auf die Allgemeinheit und die nachfolgenden Generationen abgewälzt
werden können?
Weiter unten soll hierauf näher eingegangen werden.
(Inhaltsangabe)
5)B) II
) Schwierigkeiten mit der Fassbarkeit von Umweltschäden
Die Hauptgeschädigten der Externalisierungspraxis sind entweder
ein Großteil der ganzen Menschheit, wie etwa weltweit die Betroffenen
von Folgen der Klimaerwärmung, oder auch eher regional begrenzte
Gruppen, wie z.B. die Betroffenen von Grundwasservergiftung durch Agrarchemikalien,
die Nachbarn von Industrieschornsteinen oder Hauptverkehrsstraßen.
Oder aber, es sind Menschen, die noch gar nicht geboren wurden. Das
Bewusstsein, von Dritten geschädigt worden zu sein, ist oft gar
nicht vorhanden.
Auch sind die meisten Umweltschäden dadurch charakterisiert, dass
sie über sehr lange Zeiträume aufgebaut werden, über
große Distanzen wirken oder, dass ihre Auswirkungen sich erst
nach Durchlaufen komplizierter, kaum durchschaubarer Wirkungsketten
erfahrbar machen.
Man könnte hier das oft gebrauchte Beispiel vom Frosch im Topf
zitieren, welches der Autor nicht ausprobiert hat, das aber verdeutlicht,
um was es geht:
" Setze einen Frosch in heißes Wasser -er wird sofort herausspringen.
Setze ihn in kaltes Wasser und erhitze den Topf ganz langsam -er wird
darin zugrunde gehen!"
Wie soll sich aber ein Geschädigter zur Wehr setzen, wenn die Schadensverursacher
im weltweiten Durcheinander des Wirtschaftens verstreut sind, wenn er
durch zwangsläufige und unbewusste Teilnahme am Wirtschaftssystem
seine Schädigung selbst mitverursacht, die Verschlechterungen ihm
durch Erstrecken über viele Jahre gar nicht auffallen oder weil
er ganz einfach nicht geboren ist und so auch argumentativ überhaupt
nicht auftreten kann?
Schadenersatz ist in unserem Rechtssystem nur möglich, wenn ein
konkreter Schadensfall punktuell erkennbar wird, ein bestimmter Verursacher
auszumachen ist, ein direkt Betroffener sich zur Wehr setzt und auf
eindeutige Gesetze gepocht werden kann.
Kurz gesagt, gegenüber der Externalisierung von Umweltschäden
besteht zwar ein moralischer, nicht jedoch ein gesetzlich geforderter
Handlungsbedarf.
(Inhaltsangabe)
5)B) III
) Eingeschränkte politische Umsetzbarkeit von Gegenmaßnahmen
Weltweit sind, zumindest in den Demokratien, die gewählten Volksvertreter
dafür zuständig , die Geschicke ihres Volkes zu leiten und
ihm eine lebenswerte Zukunft zu sichern.
In den Staaten der Vergangenheit war es immer wieder vorgekommen, dass
Herrscher großes Leid über ein Volk brachten, sei es, dass
diplomatische Dilletanten einen Krieg anzettelten, daß Psychopaten
an der Macht sich durch Völkermord persönliche Lust verschafften,
oder dass hochgradig dekadente und genusssüchtige Könige ihr
eigenes Volk verhungern ließen.
Solche menschengemachten Katastrophen sind heute in den sogenannten
zivilisierten Ländern durch demokratische Strukturen, Gewaltenteilung,
Meinungs- und Pressefreiheit und auch durch umfangreiche internationale
Verflechtungen und Beziehungen so gut wie unmöglich geworden.
Obwohl die Herrschenden von heute, die Politiker, nach wie vor für
ihren Beruf keine spezielle Ausbildung brauchen, die feste politische
Meinung, akzeptable Umgangsformen und gutes Durchsetzungsvermögen
genügen meist, leisten sie im Großen und Ganzen zuverlässig
die Sicherung des Friedens und der Freiheit.
Hierbei können sich auf einen umfangreichen Schatz, auch bitterer,
Erfahrungen stützen.
Nun ist aber, hauptsächlich in der zweiten Hälfte der letzten
Jahrhunderts weltweit ein völlig neuartiges menschengemachtes Problem
aufgetreten, das sich, wenn es nicht gelöst wird, zu gewaltigen
Verheerungen auszuwachsen verspricht.
Mit der intensiven Nutzung fossiler Energieträger ist das Phänomen
-Externalisierung von Umweltkosten- förmlich explodiert.
Von da an konnten Rohstoffe in ganz anderen Dimensionen gefördert
und verbraucht werden.Weite Transporte über Meere und durch die
Luft wurden zur Selbstverständlichkeit. Energie stand im Überfluss
zur Verfügung. Die gesamte Güterproduktion wurde auf die neuen
Sachverhalte umorientiert. Unbegrenztes Wachstum schien möglich
zu sein.
Doch nun merken wir allmählich alle, woher unser Reichtum eigentlich
kommt: Erstmals in der Geschichte bekam der moderne Mensch auf breiter
Basis die Möglichkeit seinen Wohlstand und seine Bequemlichkeit
auf Kosten der Allgemeinheit und erst Recht auf Kosten noch gar nicht
geborener Erdenbürger zu erlangen.
Er verbraucht das Kapital, das allen Menschengenerationen gehört,
statt ausschließlich von den Zinsen zu leben. Er verbraucht und
entwertet die natürlichen Ressourcen, statt eine umfassende nachhaltige
Nutzung dieser Schätze zu entwickeln, geschweige denn sie zu praktizieren.
Was er schließlich zurücklässt, ist Restmüll überall
und in jeder Form.
Die Politiker von heute sind mit dieser Realität völlig überfordert.
Sie flüchten sich in ihr parteipolitisches Weltbild und solidarisieren
sich mit kurzsichtigen Wirtschaftslobbyisten. Sie ignorieren die ständigen
Warnungen von Fachleuten und scheinen ihren eigenen Beraterstab derart
zusammenzustellen, dass sie nachts noch gut schlafen können.
Sie wehren sich gegen die Erkenntnis, dass ihr goldenes Kalb sich zu
einem Drachen entwickelt hat, der unsere natürlichen Lebensgrundlagen
als Voraussetzung für Friede und Freiheit allmählich zertrampelt.
Selbst wenn einige Politiker die Gefahr erkannt haben, -diese gibt es
mittlerweile in allen Parteien- bietet unser Politiksystem ihnen keine
Möglichkeit zum Gegensteuern. Die zu treffenden Maßnahmen
erscheinen allesamt als unpopulär und erstrecken sich über
einen längeren Zeitraum als eine Legislaturperiode. Die Wähler,
überwiegend Laien was ihre Bewertungsfähigkeit des Problems
angeht, würden ihnen bei nächster Gelegenheit die Stimme verweigern.
(Inhaltsangabe)
5)B) IV
) Unterdrückung von Eigeninitiative der Verursacher
Auch in der freien Wirtschaft gibt es Leute, denen angesichts der heute
üblichen Art zu wirtschaften nicht wohl ist. Wollen diese innerhalb
ihrer eigenen Möglichkeiten einen spürbaren Beitrag zum Umsteuern
erbringen, müssen sie Wettbewerbsnachteile bis hin zum Übernehmen
ihrer Nische durch die Konkurrenz in Kauf nehmen.
Die von Volksvertretern oft nahegelegte Selbstbeschränkung in der
Wirtschaft, bzw. Appelle zur Eigeninitiative in Sachen Umweltschutzmaßnahmen,
ist insofern eine Farce, als dass sich innerhalb unseres derzeitigen
marktwirtschaftlichen Systems dem einzelnen Unternehmer überhaupt
kein Spielraum bietet.
Wer heutzutage am intensivsten Externalisierungseffekte für seine
Produktionsorganisation zu nutzen versteht, dessen Produkt ist auf dem
Markt am preisgünstigsten zu haben.
Wie die Kette immer am schwächsten Glied reißt, so orientieren
sich ganz automatisch die meisten freiwilligen Umweltschutzmaßnahmen
oder Internalisierungsbestrebungen am rücksichtslosesten Vertreter
jeder Sparte.
5)B) V
) Der verbaute Rechtsweg
Als letzte Autorität
schließlich, welche der verhängnissvollen Schadenabwälzung
auf Dritte entgegentreten könnte, bieten sich noch die deutschen
Gerichte an.
Von den Schwierigkeiten, wie sie bei Verwaltungsgerichtsklagen auftreten,
wurde weiter oben schon berichtet (Kapitel 4)). Einzig relevant ist
bei VG und OVG die Frage, ob eine Entscheidung einer Verwaltungsinstitution
einem Bürger gegenüber mit den Bestimmungen der Verwaltungsgesetze
übereinstimmt.
Im Jahre 1999 hatte ich im Verwaltungsgerichtsverfahren versucht, gemäß
Grundgesetz Art. 100, Abs.1, Satz 1 wegen Verfassungswidrigkeit der
deutschen Abfallgesetzgebung die Aussetzung des Verfahrens zu erreichen
und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen.
Dies ist laut Art.100 möglich, wenn ein Gericht ein Gesetz, auf
dessen Gültigkeit es bei der Entscheidung ankommt, für verfassungswidrig
hält.
Der Antrag wurde abgelehnt.
Zitat des Verwaltungsgerichts: "Gegen die Rechtmäßigkeit
der Gebührenfestsetzung kann sich der Kläger nicht mit Erfolg
darauf berufen, dass nach seiner Einschätzung die derzeit geltende
Abfallgesetzgebung nachhaltige Schädigungen z.B. für die Lebensgrundlagen
des Menschen und die Volkswirtschaft habe. Der Kläger macht insoweit
im Wesentlichen rechtspolitische Vorstellungen geltend, die jedenfalls
nicht mit dem von ihm gewünschten Ergebnis in die Abfallgesetzgebung
Einfluss gefunden haben. Das Gericht und auch der Beklagte sind indes
aus dem verfassungsrechtlich abgesicherten Grundsatz der Gewaltenteilung
(vgl. Art.20 Abs.2, Abs.3 GG) daran gehindert, den rechtspolitischen
Vorstellungen des Klägers gegen geltendes Recht zum Durchbruch
zu verhelfen. Das Gericht hat zwar nach Art.100 GG die Möglichkeit,
das Verfahren auszusetzen und die Entscheidung u.a. des Bundesverfassungsgerichts
einzuholen. Diese vom Kläger beantragte Verfahrensweise scheidet
indessen hier aus. Denn eine Vorlage setzt zwingend voraus, dass das
Gericht ein (förmliches) Gesetz, auf dessen Gültigkeit es
bei der Entscheidung ankommt für verfassungswidrig hält. Dies
ist indes vorliegend nicht der Fall. Die Kammer ist bei keinem der hier
einschlägigen Gesetze zu der Überzeugung gelangt, dass diese
verfassungswidrig wären...Keines der vom Kläger genannten
Grundrechte wird nämlich verletzt. Selbst wenn der Schutzbereich
der Grundrechte der Art.1-4 GG betroffen sein sollte, hält das
Gericht eine Verletzung dieser Verfassungsbestimmungen nicht für
gegeben. Vielmehr haben der Bundesgesetzgeber bei der Schaffung des
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sowie der Landesgesetzgeber
durch das Landesabfallwirtschafts,- und Altlastengesetz ihre jeweilige
Gesetzgebungskompetenz im Rahmen des bestehenden verfassungsrechtlichen
Gestaltungsspielraumes ausgeübt."
Das Dilemma besteht darin, dass es ein bestimmtes Gesetz geben muss,
welches das Gericht als verfassungswidrig einstufen kann. Die einzelnen
Paragraphen der Abfallgesetzgebung sind, getrennt betrachtet, sicherlich
nicht verfassungswidrig. Bei meinem Antrag bezog ich mich ausdrücklich
auf das Gesamtphänomen Abfallgesetzgebung, was auch aus der Begründung
hervorgeht. Dessen Auswirkungen in der Praxis, in der täglichen
Realität führen demgegenüber sehr wohl zur allmählichen
Aushöhlung von verfassungsrechtlich garantierten Grundrechten.
Drückt man es mit einem Bild aus, kann man das Problem vielleicht
verdeutlichen:
Ein Maschinengewehr ist gefährlich. Zerlegt man es in seine Einzelteile
und betrachtet jedes Stück getrennt voneinander, wird man bei keinem
Teil eine Gefährlichkeit feststellen können.
Der Autor meinte das Gewehr, aber Art.100 GG lässt nur die Bewertung
der Einzelteile zu.
Ist unser Grundgesetz denn nun untauglich, das hier dargelegte Problem
zu lösen?
Immerhin besteht noch die Möglichkeit, sich nach Ausschöpfung
des Rechtsweges selbst mit einer entsprechenden Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht
zu wenden.
Hierzu muss man vor allem Art.93 Abs.1, Satz 4a betrachten: " Das
Verfassungsgericht entscheidet über Verfassungsbeschwerden, die
von jedermann mit der Behauptung erhoben werden können, durch die
öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte...verletzt zu sein."
(evtl Art.19 Abs 4)
Und damit währen wir bei der wichtigsten Schwierigkeit, die auftritt,
wenn man versuchen wollte gegen die Zerstörung unserer Lebensgrundlagen
vor Gericht zu klagen: Man ist nicht in eigenen Rechten betroffen oder
man ist es nur so vage und subtil wie auch die Umweltzerstörung
abläuft, und: für seine Enkel und Urenkel zu klagen sieht
die Verfassung vielleicht gar nicht vor.
Was noch Hoffnung gibt, ist die Tatsache, dass das Bundesverfassungsgericht
immer wieder unerwartete Urteilssprüche abgegeben hat.
Nach Ansicht des Autors würde es sich doch lohnen mit einer sehr
gut aufgebauten Beschwerde einen Versuch zu machen. Das Verfassungsgericht
muss nicht so mechanisch arbeiten wie es die Verwaltungsgerichte tun
und kommt so vielleicht zu einem weisen Urteil.
(Inhaltsangabe)
6)
Zur Verfassungswidrigkeit der Abfallgesetzgebung
Auch vor dem Verfassungsgericht
darf nur klagen, wer in eigenen Rechten betroffen ist.
In meinem Fall bin ich als Kläger einerseits in eigenen Rechten betroffen,
andererseits könnte man dies auch abstreiten. Einerseits geht es
um die Müllgebühren die unser Haushalt für Nichts zahlen
soll, andererseits geht es aber auch um die Schädigung unserer Lebensgrundlagen,
vor allem derer der nachfolgenden Generationen.
Für anwesende Mitmenschen nicht klagen zu dürfen, ist verständlich.
Sie könnten dies auch selbst tun. Aber darf man für Menschen,
die in der Zukunft einmal leben werden auch nicht vor Gericht gehen? Diese
Frage müsste beantwortet werden, meines Wissens gibt es dazu kein
Gesetz.
Die Hauptbetroffenen der heute angerichteten Umweltschäden sind die
nachfolgenden Generationen. Sie müssten also heute klagen, um die
Schäden von morgen zu stoppen, und dies ist biologisch grundsätzlich
unmöglich.
Inhaltlich wäre
eine solche Klage schlüssig und höchst berechtigt. Kann sie
an der Form scheitern?
6)a)
Art.2 Abs 1 GG :
Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit
er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige
Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Alle Steuern und wiederkehrende
Abgaben und Gebühren werden in Deutschland an das Einkommen oder
an den Verbrauch, beziehungsweise die Nutzungsintensität gekoppelt.
Immer gibt es eine individuell sich ergebende feste Größe,
Anzahl, Summe oder Häufigkeit, anhand derer sich die Höhe
der Steuern, Abgaben und Gebühren errechnen lässt.
Die einzige Ausnahme hiervon sind die Müllgebühren.
Sieht man von den gescheiterten Lockerungsversuchen mit Klebemarken
und Chipcodierung einmal ab, so werden die Müllgebühren in
Deutschland weitestgehend als eine Art Kopf- und Haushaltssteuer erhoben,
ohne Rücksicht auf irgendeinen durch die Angeschlossenen beeinflussbaren
Aspekt.
Die Kopfsteuer ist aber in Deutschland lange abgeschafft, weil sie höchst
ungerecht ist. Sie trifft die Geringverdiener ungleich härter als
den Haushalt mit ausreichendem Einkommen und ist ein direkter Eingriff
in die Freiheit der betroffenen Menschen.
Sie steht deshalb im Widerspruch zum Geist unserer Verfassung.
Bildet man von Art.2 Abs 1 GG den Umkehrschluss, besagt er, dass das
Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung dort endet, wo die Rechte
anderer verletzt werden.
Die Art und Weise des Konsums, der Mobilitätsgewohnheiten oder
der Freizeitgestaltung jedes einzelnen Menschen ist auch eine Art, seine
Persönlichkeit zu entfalten.
Jeder darf konsumieren was und soviel er will, solange der Kauf legal
ist und er das Geld hat.
Wie schon gezeigt, gibt es heute fast nur noch Produkte oder Dienstleistungen,
die mit Hilfe von erheblichen Externalisierungeffekten bereitgestellt
wurden, deren Herstellung, Benutzung und Entsorgung also in bedeutendem
Umfang auch die Lebensgrundlagen von Dritten schädigt.
Das bedeutet aber auch, dass die Ausübung des Rechts auf freie
Persönlichkeitsentfaltung immer gleichzeitig eine Verletzung der
Rechte anderer darstellt.
Oben genannter Artikel des Grundgesetzes erklärt also die heute
allgemein üblichen Arten der Persönlichkeitsentfaltung für
verfassungswidrig oder, weil Persönlichkeitsentfaltung ein wesentliches
Merkmal der freien menschlichen Natur ist, schreit er förmlich
nach der Entwicklung von neutralen Konsumalternativen ohne Schäden,
die externalisiert werden können, bzw. nach Abfallgesetzen, die
eine schadensfreie Produktion begünstigen.
(Inhaltsangabe)
6)b)
Art.2 Abs.2 GG :
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die
Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund
eines Gesetzes eingegriffen werden.
Die Schädigung
der Lebensgrundlagen bedeutet zwangsläufig, dass Angehörige
nachfolgender Generationen in zunehmendem Maße eine Situation
vorfinden, die es schwieriger macht, ihre körperliche Unversehrtheit
zu erhalten, als es den heute lebenden Menschen möglich ist.
Diese Bürger der Zukunft müssen also Einschränkungen
dieser körperlichen Unversehrtheit in Kauf nehmen, denn es wird
nur zum geringen Teil gelingen, durch verstärkten technischen und
finanziellen Aufwand geschädigte, entwertete oder verbrauchte Lebensgrundlagen
(Böden, Wasser oder Naturräume) wieder nutzbar zu machen.
Es steht also fest, dass den Menschen kommender Generationen das Recht
auf körperliche Unversehrtheit nicht mehr in dem Maße garantiert
werden kann, wie heute lebenden Staatsbürgern.
Doch wo ist die Gesetzesgrundlage dafür, dass die schädlichen
Auswirkungen der gegenwärtigen Art von Produktion und Konsum in
der Industriegesellschaft, also das, was von geeigneten Abfallgesetzen
unterbunden werden müsste, ganz allmählich das oben genannte
Grundrecht außer Kraft setzen dürfen ?
6)c)
Art 3 Abs.3 GG :
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse,
seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen
oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand
darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Zu diesen Eigenschaften,
wegen derer niemand benachteiligt werden darf, gehört auch das
Geburtsdatum, welches den Zeitraum bestimmt, in dem der jeweilige Mensch
auf der Erde lebt. Es ist zwar nicht ausdrücklich erwähnt,
ergibt sich aber aus dem Sinnzusammenhang des Art 3.
Je später er aber geboren wird, desto stärker geschädigte
Lebensgrundlagen findet er vor.
Also verstößt das ungezügelte Produktionssystem in unserer
Gesellschaft, entstanden durch unrealistische Abfallgesetze, auch gegen
Art 3 Abs.3, weil es die Menschen der Zukunft eindeutig benachteiligt.
6)d)
Art 14 Abs.1 GG :Das
Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken
werden durch die Gesetze bestimmt.
In einer Studie des
Umwelt- und Prognoseinstituts Heidelberg , -"Ökologische und
soziale Kosten der Umweltbelastung in der Bundesrepublik Deutschland"-(4te
Aufl. 1995),
steht folgender Absatz:
"Die Belastung der Umwelt ist in unserer heutigen Art des Wirtschaftens
für Verursacher weitgehend kostenfrei. Unser Wirtschaftssystem
gründet jedoch auf dem Prinzip, das etwas, das man benutzen will
und das einem nicht gehört mit einem Preis zu bezahlen ist. Eine
Benutzung ohne Bezahlung ist eine Ausnahme. Sie kommt nur vor in Form
eines Geschenks oder von Diebstahl.
Solange die natürlichen Ressourcen unerschöpflich schienen
und ihre Nutzung keine externe Kosten für andere verursachte, war
es möglich, natürliche Ressourcen einfach als Geschenk zu
betrachten. In der heutigen Situation, in der die Belastung der Umwelt
jedoch andere und zukünftige Nutzungen ausschließt und zunehmende
externe Kosten verursacht, entspricht diese unentgeltliche Inanspruchnahme
nach den Prinzipien unseres Wirtschaftssystems genaugenommen Diebstahl."
Diebstahl ist aber
in unserem Staat durchweg verboten. Ausnahmen hiervon sieht die allgemeine
Rechtsprechung nicht vor. Eine Enteignung der Lebensgrundlagen ist nirgendwo
beschlossen und als Gesetz festgehalten worden.
Trotzdem hat sich diese genannte Form von Diebstahl weitgehend legitimieren
können.
Die Abfallgesetzgebung in Deutschland, die diesen allgegenwärtigen
Akt von Diebstahl nicht bekämpft, weil sie den Ausstoß von
Abfällen, Abgasen und Abwässern nicht einzuschränken
vermag, widerspricht deshalb auch gegen o.g. Artikel, der das Eigentum
gewährleistet.
6)e)
Art 20a GG:
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen
Generationen die Natürlichen Lebensgrundlagen im Rahmen der verfassungsmäßigen
Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht
durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.
Dieser, erst vor einigen
Jahren eingefügte Artikel bezieht sich zwar direkt auf die Erhaltung
der natürlichen Lebensgrundlagen, ist aber sehr interpretationsreich
formuliert.
Immerhin besagt er, dass die Gesetzgebung sich an der verfassungsmäßigen
Ordnung zu orientieren hat, wenn sie für den Schutz der Lebensgrundlagen
Gesetze erlassen wollte. Der hier gemeinte Rahmen der verfassungsmäßigen
Ordnung, welcher sich auf den Erhalt der Lebensgrundlagen beziehen könnte,
muss aus dem Sinn und dem Selbstverständnis des Grundgesetzes heraus
interpretiert werden, da das Thema in keinem Artikel direkt behandelt
wird.
Der Artikel 20a bekräftigt also die unter den Punkten 6)a) bis 6)d)
aufgestellten Thesen.
Der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung sind durch ihn allerdings
die Hände gebunden. Sie dürfen nur nach Maßgabe von Gesetz
und Recht für den Schutz der Lebensgrundlagen aktiv werden und, wie
schon gesagt wurde, gibt es schlicht und einfach keine wirksamen Gesetze
in Deutschland, nach denen sich die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung
richten könnten.
Wenn also die Gesetzgebung den Anfang machen müsste, es aber nicht
tut, wenn dadurch die Rechtsprechung und die vollziehende Gewalt gezwungen
ist, sich an veralteten Abfallgesetzen zu orientieren, welche die Lebensgrundlagen
nicht schützen, sondern ihre geordnete Zerstörung verwalten,
an wen soll man sich dann noch wenden, wenn nicht an das Bundesverfassungsgericht?
(Inhaltsangabe)
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7)
Konzept für ein verbraucher- und umweltgerechtes Abfallgebührensystem
Alle in Deutschland
eingeführten Müllgebührensysteme haben, wie oben gezeigt
wurde, drei gravierende Nachteile:
-- Bürger, die durch ihre individuelle Lebensführung relativ
wenig Restmüll erzeugen, sei es durch ein kluges und vorausschauendes
Einkaufsverhalten, sei es, dass sie ihren Abfall gründlich nach Wertstoffen
trennen oder ganz einfach weil ihre schlechten finanziellen Möglichkeiten
sie zum sparsamen Konsum zwingen, subventionieren den überdurchschnittlichen
Müllerzeuger.
-- Herkömmliche Müllvermeidungsanreize können die Gebührengerechtigkeit
zwar geringfügig erhöhen, fördern gleichzeitig aber immer
auch die wilde Entsorgung.
-- Andere umweltgefährdende Stoffe, die durch die Bereitstellung,
die Benutzung oder die Beseitigung von Konsumartikeln noch entstehen,
werden nicht erfasst und deren externe Kosten nicht erhoben.
Demgegenüber muss
ein zukunftsfähiges Abfallgebührensystem folgende Merkmale aufweisen:
-a) Die Gebührengerechtigkeit
muss in jedem Fall gewährleistet sein. Es darf nicht nur einige
wenige Kategorien geben, nach denen die einzelnen Gebühren abgerechnet
werden, sondern von Null-Restmüll bis zum Maximum unendlich viele.
Einzig und allein maßgebend muss die tatsächlich erzeugte
Restmüllmenge sein.
-b) Die Grundgebühr
muss abgeschafft werden, weil sie wie ein Teil einer Kopfsteuer nicht
mengenabhängig gestaltet ist.
-c) Die Kosten
für den Entsorgungsaufwand eines Objekts müssen vor dem Kauf
erfahrbar gemacht werden.
Nur so hätte der Kunde die Möglichkeit einer Auswahl zwischen
stark und gering restmüllintensiven Produkten.
-d) Die sonstigen
bei Produktion, Gebrauch und Beseitigung anfallenden externen Umweltkosten
müssen dem Käufer des jeweiligen Produkts aufgeschlagen werden,
und das in einer Weise, der sich niemand entziehen kann.
-e) Das neue
Gebührensystem muss sicherstellen, dass wilde Entsorgung unattraktiv
wird. Es muss ausgeschlossen werden, dass sich damit ein finanzieller
Vorteil erringen lässt. Ordnungsgemäße Abfallbeseitigung
muss billiger, einfacher und schneller für jeden einzelnen sein,
als illegale. Nur dann wird mit wilden Müllkippen bald Schluss
sein.
-f) Es muss
eigendynamische Elemente beinhalten, den heute üblichen hohen Wertstoffanteil
im Restmüll drastisch zu reduzieren.
-g) Es sollte
dem theoretisch hohen Bedarf an Arbeitskräften im Recyclingbereich
Rechnung tragen und die Finanzierung neuer dauerhafter und dezentraler
Stellen sichern. Eine völlig neue Berufsgattung muss inklusive
einer gründlichen Ausbildung ins Leben gerufen werden.
-h) Es muss
Unternehmern dauerhafte Planungssicherheit gewährleisten, um diese
zur endgültigen Umstellung auf eine umfassend restmüllvermeidende
Produktion zu fixieren.
-i) Es sollte
einen wirksamen Beitrag dazu leisten, das Ansehen des Themas Abfallbeseitigung
in der Bevölkerung zu erhöhen, um so den stillen Boykott des
sich betrogen und machtlos fühlenden "kleinen Mannes"
überflüssig zu machen.
Das Konzept für
ein verbraucher- und umweltgerechtes Abfallgebührensystem ist hier
in zwei Stufen aufgeteilt worden.
In der ersten Stufe sind Maßnahmen genannt, die in Deutschland sofort
umgesetzt werden könnten, wenn politischer Wille vorhanden wäre.
Die Veränderungen in der zweiten Stufe sind sehr viel umfangreicher
für die Gesellschaft und bedürfen einer Reihe neuer Voraussetzungen.
(Inhaltsangabe)
7)A) ERSTE
STUFE: Umschichtung der gegenwärtigen Entsorgungskosten auf den Preis
des Produkts
7)A) I)
Stoffgemische, der typische Restmüll
Heutzutage werden
die Müllgebühren eines jeden Konsumartikels am Ende seiner
Lebensdauer erhoben.
Nur der Verpackungsmüll mit grünem Punkt macht hier eine Ausnahme.
Für dessen Entsorgung wird die Gebühr gleich zu Beginn im
Geschäft zusammen mit dem Kaufpreis erhoben. Der Käufer merkt
davon kaum etwas und die Abholung der gelben Säcke bzw. des Inhalts
der gelben Tonnen bleibt kostenfrei. (Einschub von März 2006: Seit
August 2005 gilt die europäische Richtlinie zu Elektro- und Elektronikaltgeräten,
in Deutschland seit März 2006. Ab sofort kann alles, was zu dieser
Abfallgruppe zählt bei den entsprechenden Sammelstellen kostenlos
abgegeben werden. Die Kosten müssen die Hersteller dieser Produkte
bezahlen. Hier haben wir also die zweite große Abfallgruppe, bei
der die Abfallentsorgungsgebühren gleich beim Kauf des Artikels
im Geschäft mit bezahlt werden müssen).
Genauso ließe es sich mit dem Restmüll organisieren, wodurch
unserer Volkswirtschaft eine Menge Probleme erspart bleiben könnten.
Anhand der Höhe einer Jahresgebührenforderung des Abfallwirtschaftsbetriebs
und der Höchstmenge des über die dazugehörige Tonne entsorgbaren
Abfalls, lässt sich der Beseitigungspreis für eine kleine
Menge Restmüll berechnen. In unserem Landkreis, wo der Müll
als Volumen erfasst wird, ergibt sich beispielsweise für 1 Liter
Restmüll die Abfallentsorgungsgebühr von etwa 6 Cent beim
5-Personenhaushalt und etwa 11 Cent beim 1-Personenhaushalt (Stand:2001)
Berücksichtigt man, dass über die Jahresgebühr auch noch
4 cbm Sperrmüll entsorgt werden können, reduzieren sich die
Gesamtentsorgungskosten im derzeitigen System für einen Liter Restmüll
auf zirca 2,5 Cent für beide Haushaltstypen.
Würde man so die Abfallentsorgungsgebühren gleich auf den
Kaufpreis eines jeden Artikels aufschlagen, könnten alle bisher
üblichen Müllgebühren komplett entfallen. Jeder angeschlossene
Haushalt bekäme von der Müllabfuhr kostenlos die Tonne geleert
und den Sperrmüll abgeholt.
Darüber müsste sich niemand aufregen, und eventuelle Kritiker
einer solchen Produktverteuerung würden einsam bleiben. Der Einwand,
Konsumenten könnten nach bundesweiter Einführung dieser Regelung
ihre Waren im Ausland einkaufen, um den Müllgebührenanteil
zu sparen, entbehrt jeder Grundlage, weil, selbst bei einem Großeinkauf
die Fahrtkosten ins nicht betroffene Ausland erheblich höher lägen
als der Preisaufschlag für die Entsorgung.
Erst bei sehr voluminösen Gegenständen wären die aufgeschlagenen
Müllgebühren überhaupt spürbar.
Als Beispiel soll uns hier eine Polstergarnitur dienen, bestehend aus
einem Sofa und zwei Sesseln. Sie hat im Durchschnitt ein Volumen von
2 cbm oder 2000 Litern. Die "ordnungsgemäße" Entsorgung
dieser Garnitur kostet heutzutage 2000 mal 2,5 Cent also 50 Euro. Bei
einem Billigprodukt für etwa 800 Euro, das nach Aufschlag der Entsorgungskosten
im Möbelmarkt dann 850 Euro kosten würde, wäre dies eine
Preiserhöhung von 6.25%. Dieses Geld spart der Käufer hinterher,
weil er keine Müllgebühren mehr zu zahlen hat. Einige Konsumenten
werden vieleicht einwenden, dass sie eine qualitativ hochwertige Polstergarnitur
kaufen würden, die vor Ablauf der Lebensdauer als gebraucht weiterverkauft
werden kann, also von ihnen selbst gar nicht entsorgt werden muss. Dies
kann als Einwand nicht gelten, weil:
1) der Verursacher der späteren Belastung ist immer der Erstkäufer,
auch wenn es heutzutage leider am letzten Besitzer eines Konsumobjekts
hängen bleibt, die Entsorgung zu bezahlen.
2) die Entsorgungskosten der Qualitätssitzgarnitur sind, weil gleiches
Volumen aber höherer Preis, prozentual geringer als beim Billigprodukt
-etwa 2 % des Kaufpreises und darunter-.
3) die gebrauchte Polstergarnitur wird gegenüber einer neuen etwas
günstiger, einmal wegen des höheren Kaufpreises der neuen,
zum anderen wegen der Aussicht, für die ältere Garnitur keine
Entsorgung mehr bezahlen zu müssen. Dies fördert in geringem
Maße die Bereitschaft einiger Leute, auch die Anschaffung einer
gebrauchten Polstergarnitur zu akzeptieren. Die dadurch verhinderte
Produktion einer neuen Garnitur ist zwar für die Steigerung des
Bruttoinlandsprodukts nach gegenwärtigem Verständnis ungünstig,
jedoch wiegt die Vermeidung der Umweltschädigung, verursacht durch
die Produktion dieser modernen Polstergarnitur den ohnehin fragwürdigen
Nachteil geringeren Wachstums mehr als auf. Näheres dazu wird weiter
unten gesagt.
Ein anderer Einwand könnte sein, dass das Volumen der Polstergarnitur
von den modernen Entsorgungsfahrzeugen durch hydrauliche Verpressung
erheblich reduziert wird. Tatsächlich kommt von unserem Sofa und
den beiden Sesseln, je nach Konstruktion optisch sehr viel weniger auf
der Deponie an.
Vordergründig betrachtet wird weniger Deponieraum verfüllt,
als die Garnitur kurz vor der Abholung an der Straße stehend vermuten
lässt.
Jedoch sollte der herauspressbare Luftanteil eines Konsumartikels aus
verschiedenen Gründen nicht zur Reduzierung der Müllgebühren
führen. Der Artikel muss immer in der Form betrachtet werden, in
der er seinen Benutzern gedient hat. Wenn wir über Vermeidung von
Restmüll reden wollen, also das Ziel anpeilen Deponien überflüssig
zu machen und die Verbrennung auf ein Minimum zu reduzieren, kann die
Verpressung von Restmüll sowieso nicht beibehalten werden.
Sie erschwert die Trennung in verschiedene Materialkategorien in erheblichem
Maße.
Kleine zu Restmüll zählende Dinge sollen jetzt hier nicht
so ausführlich betrachtet werden, wie das Beispiel Polstergarnitur.
Grundsätzlich sollte aber eine Mindestentsorgungsgebührgrenze
nicht unterschritten werden. Rein rechnerisch würde nach obiger
Annahme ein zu Müll gewordener Artikel von 0,4 Litern Volumen einen
Cent Entsorgungsgebühr kosten. Was darunter ist, kann im einzelnen
Artikel nicht mehr zugerechnet werden, weil die Ein-Cent-Münze
die kleinste Geldeinheit ist.
Es gibt gute Gründe, die innerhalb der ersten Stufe eines neuen
Abfallgebührensystems auf den Kaufpreis aufzuschlagende Entsorgungsgebühr
für ein Volumen von einem Liter, also 2,5 Cent, für alle Artikel
darunter beizubehalten. (Dem Hersteller des Artikels oder dem Importeur,
bleibt es überlassen, ob er die 5 hinter dem Komma im neuen Verkaufspreis
nun auf- oder abrundet.)
Dies hätte zwei große Vorteile:
1) Die Erhebung der Entsorgungsgebühren könnte in Schritten
erfolgen. Also bis 1 Liter 2,5 Cent für jeden Einzelartikel, bis
2 Liter 5 Cent, bis 3 Liter 7,5 Cent usw. Der organisatorische Aufwand
ließe sich so in Grenzen halten.
2) Die jährliche Gesamtsumme der bundesweit eingenommenen Entsorgungsgebühren
läge ein gutes Stück über der gegenwärtig zustandekommenden
Summe. Mit diesem überschüssigen Geld ließen sich die
Kosten bezahlen, welche mit der Umstellung auf die erste Stufe des hier
skizzierten neuen Abfallgebührensystems verbunden wären.
Hier wären zu nennen:
a) Umbau und Schulung der zuständigen Verwaltung und Aufbau einer
zentralen Erhebungs- und Verteilungsinstanz (eventuell angesiedelt bei
den Finanzämtern),
b) Auffangen des anfänglich zu erwartenden Mehraufkommens von Abfall
für die Entsorgungsbetriebe,
c) Finanzielle Anschubunterstützung für neuartige Dienstleister
im Bereich Abfall (siehe Kapitel 7)A)III)),
d) Entwicklung eines Konzepts gegen eventuell auftretenden Müllschmuggel
an den Landesgrenzen.
Sicherlich würde diese erste grundlegende Änderung bei den
Entsorgungsgebühren schon so deutliche Entlastungen in vielen Bereichen
bringen, dass das europäische Ausland die Regelung schnell übernimmt.
Die tatsächliche Erhebung der Entsorgungskosten müsste bei
den Produzenten der Konsumartikel, bzw. den Importeuren erfolgen.
Ähnlich wie die Mehrwertsteuer würden diese den Aufschlag
über den Produktpreis an die Endverbraucher weitergeben.
Die Finanzämter leiten die so eingenommenen Summen an eine zentrale
Institution aller deutschen Abfallwirtschaftsbetriebe weiter, welche
die Aufgabe hat, die Gelder anteilsmäßig, je nach Anzahl
der angeschlossenen Haushalte, an die einzelnen Abfallwirtschaftsbetriebe
zur Finanzierung deren Anlagen weiterzuleiten.
Der Aufwand, eine solche überregionale Gebühreninstitution
zu schaffen, wird von den Vereinfachungs- und Einsparungsmöglichkeiten
bei hunderten von Kommunalverwaltungen mehr als ausgeglichen.
Die Vermüllung unserer Landschaft würde um denjenigen Anteil
an Abfällen zurückgehen, der gegenwärtig noch aus Gründen
der Kostenersparnis dorthin verklappt wird.
Gebührengerechtigkeit wäre hergestellt.
Von den oben, in Kapitel 7) genannten Merkmalen hätten wir bis
hierhin schon die Punkte a) und b) komplett, sowie c), e), h) und i)
teilweise erfüllt.
(Inhaltsangabe)
7)A) II)
Sonderfall: Verpackungsmüll
Neben der Gruppe von
Müll, die aus Gründen der Kosteneinsparung in die Landschaft
verbracht wird (fast ausschließlich Rest- oder Problemmüll),
findet man im Außenbereich noch denjenigen Abfall, der unterwegs
anfällt, sei es beim Autofahren oder Spazierengehen und welcher
der Einfachheit halber weggeworfen oder liegengelassen wird.
Hierbei handelt es sich in der Regel um Verpackungsmüll.
Gemeinsam ist dieser Abfallgruppe unsachgemäßer Entsorgung,
ähnlich wie bei dem Missstand -Wertstoffe in Restmülltonnen
und Biotonnen, bzw. in falschen Wertstoffbehältern-, dass sie nicht
aus finanziellen Gründen entsteht, sondern aus charakterlichen
Schwächen der Verursacher heraus. Viele Menschen pflegen ein gewisses
Potential an Egoismus und Bequemlichkeit, neigen zu Trotzhandlungen
gegenüber unverständlichen Zusammenhängen, nachlässigem
Verhalten gegenüber als lästig empfundenen und von dritten
aufgestellten Regeln.
Der Bereich Abfall ist besonders anfällig für gravierende
Beeinträchtigungen durch gleichgültige, egoistische oder schlecht
gebildete Zeitgenossen, da solches Handeln noch von der Anonymität
in hohen Maße begünstigt wird.
Wer Mülltrennung in seinem Haushalt nicht für nötig hält,
kann sich sicher sein, dass niemand den Inhalt seiner Restmülltonne
auf den Wertstoffanteil überprüft.
Wer seine leere Colaflasche aus dem Autofenster wirft oder seinen Reisemüll
auf dem Rastplatz "vergisst", braucht, wenn er nicht unmittelbar
ertappt wird, keine Konsequenzen zu fürchten.
Solche Menschen kann man weder durch Zwang, noch durch geduldige Appelle
zur Änderung ihres Verhaltens bringen. Die einzige Möglichkeit,
wie sich hier zuverlässig ein Wandel herbeiführen lässt,
ist, diese Menschen für das gewünschte Verhalten zu bezahlen.
Man ändert damit nicht die Tatsache, dass sie sich egoistisch verhalten,
sondern man lenkt diesen Egoismus in eine der Sache hilfreiche Richtung.
Der Faktor menschlicher Egoismus muss beim Thema Abfallentsorgung voll
berücksichtigt werden, weil sonst auch das beste Konzept zum Scheitern
verurteilt ist.
Müll muss einen Wert haben, denn nur was nicht wertlos ist, wird
gewissenhaft behandelt. Es wird gesammelt, weil man dafür noch
Geld bekommt.
Die Abfallverursacher würden keine Wertstoffe, die sich noch veräußern
lassen, im Wald liegen lassen oder dem Restmüll untermischen.
Falls dies in geringem Maße doch noch geschieht, werden Dritte
den Abfall einsammeln, um sich das Geld zu verdienen. Der beste Beweis
dafür ist die Tatsache, dass in Wald und Flur so gut wie keine
Pfandflaschen zu finden sind.
Damit man die Menschen für das gewünschte Verhalten, die ordnungsgemäße
Abfallentsorgung bezahlen kann, muss man das hierfür nötige
Geld vorher einnehmen. Was für Pfandflaschen funktioniert, kann,
etwas modifiziert, auch für alles andere angewendet werden.
Im Unterpunkt 7)A) I) haben wir gesehen , dass die ordnungsgemäße
Entsorgung des am Haus anfallenden Abfalls, dem typischen Restmüll,
durch Umlegung der Müllgebühren auf den Kaufpreis zu erreichen
ist, bzw. die wilde Entsorgung verhindert werden kann.
Bis dies allerdings umgesetzt wird, werden solche Abfälle wohl
weiterhin von Jugendgruppen, Angelvereinen und sonstigen ehrenamtlichen
Helfern oder aber unter erheblichen Kostenaufwand von Kommunen eingesammelt
werden müssen. In den Tageszeitungen kann man jeden Monat von solcherlei
Aktionen und ihren erstaunlichen Sammelergebnissen lesen.
Geht man davon aus, dass der Restmüllanteil am Abfall in Wald und
Flur durch die Maßnahmen der ersten Stufe zurückgeht, wird
sich bald eine ganz bestimmte Abfallgruppe herauskristallisieren, die
trotz allem im Außenbereich noch zu finden sein wird. Es sind
dies Verpackungen von Getränken, Zigaretten und Lebensmitteln.
Obwohl die Entsorgungsgebühr über den grünen Punkt bereits
entrichtet wurde, ist unsere Landschaft voll von diesen Dingen.
Nun wurde in Deutschland ab dem Jahr 2003 ein Zwangspfand auf bestimmte
Einwegverpackungen erhoben. Sicherlich werden dadurch in Zukunft Dosen
und Plastikflaschen kaum noch in die Landschaft geworfen werden.
Trotzdem ist die Sache schlecht durchdacht.
Man hätte mehr Fliegen mit dieser Klappe schlagen und gleichzeitig
einige Ärgerlichkeiten vermeiden können.
Eigentlich müsste jeder Müll, der im Außenbereich anfällt,
mit einem Pfand belegt werden, wenn es da auch einige Einwände
geben sollte.
Handelt es sich um kleine Abfallstücke, deren Aufsammeln zu mühsam
ist, wie etwa Bonbon- und Kaugummipapier, Zigarettenschachteln- und
kippen, etc., müssen die Hersteller verpflichtet werden, diese
schnell und vollständig biologisch abbaubar zu machen.
Alles, was außer Dosen, Flaschen und anderen pfandbelegten Dingen
in deutschen Straßengräben landen könnte, muss, wird
es nicht eingesammelt, in wenigen Monaten verschwunden sein.
Auf das Vorhandensein einer Fastfoodkettenfiliale wird man heutzutage
als Autofahrer schon eine gute Strecke vorher hingewiesen. Ein Reklameschild
ist dafür nicht vonnöten. Man erkennt es am Verpackungsmüll
auf den Grünstreifen seitlich der Straße.
Wird irgendwo eine neue Filiale eröffnet, scheint mit den Doppelburgern
auch eine befremdliche Wegschmeißmentalität auf die Kunden
überzugehen, welche in kurzer Zeit das Bild der ganzen Gegend prägt.
Ein Abfallgesetz, welches dieses Phänomen berücksichtigt,
müsste hier radikal vorgehen und erstens die 100 % ige biologische
Abbaubarkeit von allem, was mit der Ware das Haus verlässt, zwingend
vorschreiben, und zweitens verfügen, dass die Betreiber solcher
Schnellrestaurants die betroffenen Straßen regelmäßig
reinigen müssen.
Somit wäre die unter Kapitel 7) aufgeführte Forderung e) komplett
erfüllt.
(Inhaltsangabe)
7)A)III)
Private Dienstleistungsunternehmen
Bei privaten Dienstleistungsunternehmen
im Bereich Abfall denkt man zunächst an Firmen, die für Abfallwirtschaftsbetriebe
die Tonnenleerungen durchführen, an Containerdienste, Fettentsorger,
Autoverwerter, Abbruchunternehmer, Kanalreiniger, etc.
Dies sind jedoch alles Unternehmen, die eher passiv arbeiten, d.h. nach
Auftreten einer Belastung für die Entsorgung zuständig sind.
Außerdem ist ihnen noch gemeinsam, dass die Kunden für die
Inanspruchnahme bezahlen müssen. Ebenso, wie bei den AWBs der Verwaltung,
ist bei diesen Firmen eine Kommunikation über individuelle Probleme
der Kunden oder eine Rückkopplung aus dem Entsorgungsalltag an
zuständige Entscheidungsträger nicht vorgesehen.
Die für Abfälle zuständigen Verwaltungsinstitutionen
genießen in der Bevölkerung einen eher schlechten Ruf. Die
"Leistungen" dieser Abfallwirtschaftsbetriebe können
nur bedingt als solche bezeichnet werden. Man spürt, dass der Umgang
mit den Kunden für manchen Angestellten eines AWBs unangenehm ist.
Verhandelt wird so gut wie nicht. Schriftverkehr wird mit Textbausteinen
abgewickelt, Fragen, die über das Alltägliche hinausgehen,
werden nicht beantwortet, oder man versteckt sich hinter den Gesetzen.
Widersprüche werden nicht weitergeleitet oder intern verbummelt.
Wer sich weigert, Müllgebühren zu bezahlen, weil die vom AWB
in Anspruch genommene Leistung gleich Null ist (unser AWB bestätigt,
dass die Tonne, die er vor 7 Jahren hier abstellen ließ, noch
nie geleert wurde), muss mit Zwangsmaßnahmen rechnen. (Auf mein
Haus wurde über das zuständige Amtsgericht zwangsweise eine
Sicherungshypothek eingetragen).
Unsere Kreisverwaltung verteilt mit der örtlichen Tageszeitung
vierteljährlich ein Infoblättchen. 6 von 16 Seiten bestehen
aus Werbung. 5 Seiten sind dem Abfuhrplan und den Standplatzterminen
für die Schadstoffsammlung vorbehalten. Die Titelseite zeigt im
Winter einen schneebedeckten Baum. Auf Seite 3 erklären der Landrat
und der Abfalldezernent, warum bei der Sperrmüllabholung gespart
werden muss und entschuldigen sich für die kommende Gebührenerhöhung.
2 Seiten behandeln Christbaumentsorgung, geänderte Sperrmüllabholung
und Entsorgungsbehinderungen durch Frost, und schließlich nennt
die letzte Seite Telefonnummern und Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe,
sowie anlieferbare Abfallarten. Das Blättchen nennt sich selbstbewusst:
"Ratgeber Umwelt - Informationen aus erster Hand" und offenbart
nur die Ratlosigkeit seiner Verfasser.
Was in unserem Alltag
in Deutschland eindeutig fehlt, sind Angebote von, für den Bereich
Abfall zuständigen Dienstleistungsunternehmen. Diese könnten
als rollende oder stationäre Miniwertstoffhöfe aufgebaut werden.
Sie hätten, wie in Kapitel 2) schon angedeutet, mehrere Aufgaben:
Sie sollten als Abfallberater ansprechbar sein.
Sie üben keine Überwachungs- sondern eher eine Betreuungsfunktion
aus. Man muss sie anrufen und in dringenden Fällen vor Ort bestellen
können. Sie geben Ratschläge zur Müllvermeidung und organisieren
Mülltrennung für Leute in Mietwohnungshaushalten. Sie helfen
bei der Sperrmüllzerlegung oder übernehmen diese. Sie nehmen
Kritik und Verbesserungvorschläge entgegen und leiten diese an
Entscheidungsträger weiter. Sie könnten bestimmte Wertstoffe
ankaufen, denen dieses Entgelt vorher aufgeschlagen wurde und damit
zumindest Kinder für das Thema sensibilisieren.
Beispielsweise könnten sie für die Rückerstattung des
Dosenpfands und die Annahme dieser Behältnisse zuständig sein.
Dem Einzelhandel, der die Einweggefäße verkauft, könnte
so der Aufbau vom Rücknahmesystemen erspart bleiben. Die Flaschen
und Dosen müssten nicht in das Geschäft, aus dem sie stammen
zurückgebracht werden. Statt zum Altglascontainer würde man
sie zum Miniwertstoffhof um die Ecke bringen können. Die Produktion
Tausender von Rücknahmeautomaten für Einweggefäße
mitsamt der hiermit wieder verbundenen Umweltbelastung könnte unterbleiben.
Man könnte dem Abfallberater illegale Mülldeponien melden,
um deren Beseitigung er sich dann kümmert und entlohnt wird.
Die Finanzierung dieser
neuartigen Dienstleistung könnte durch Kostenaufschlag auf alle
Waren, entsprechend ihrer Müllintensität und mit Hilfe von
Rückkaufverpflichtungen für die Hersteller bestimmter Produkte
gesichert werden.
Von oben genannten
Merkmalen wäre Punkt g) teilweise erfüllt.
(Inhaltsangabe)
7)B)
ZWEITE STUFE: Internalisierung externer Kosten
Es gibt mittlerweile
eine Reihe von Untersuchungen und Studien dazu, welche Auswirkungen
die Abwälzung von ökologischen und sozialen Kosten auf Dritte
eigentlich haben.
Oft wurde versucht eine Summe für die jährliche Belastung
zu berechnen.
Obwohl solch ein Vorhaben wegen der ungeheuren Komplexität des
Themas und vieler subtiler Details sehr schwierig ist, bewegten sich
die Ergebnisse im dreistelligen Millarden-DM-Bereich.
Je neuer die Untersuchungen sind, desto mehr Faktoren konnten berücksichtigt
werden. Allerdings muss davon ausgegangen werden, dass die Ergebnisse
stets erheblich unter der tatsächlichen Schadenssumme geblieben
sind, weil wichtige Kostenblöcke noch gar nicht vollständig
erfassbar und quantifizierbar sind.
Ermittelte Wicke, L., für das Jahr 1984 noch eine Untergrenze der
rechenbaren Schäden in der Bundesrepublik Deutschland in Höhe
von 103,5 Mrd DM und schätzte Weizsäcker, E.U. 1988 die externen
Kosten der Umweltbelastung auf 200 Mrd DM pro Jahr, so kommt die Studie
des Umwelt- und Prognose- Instituts Heidelberg aus dem Jahre 1991 schon
auf Kosten von 475,5 Mrd DM pro Jahr. Das Fraunhofer-Institut für
Systemtechnik und Innovationsforschung (ISI) in Karlruhe errechnete
1992 allein für Westdeutschland externalisierte Umweltkosten in
Höhe von 610 Mrd DM.
Bezieht man die neuen Bundesländer mit ein, und betrachtet man
auch die nur schwer bezifferbaren Posten, die in solchen Berechnungen
kaum aufgenommen werden konnten, wie z.B.:
--die Schädigung der Ökosysteme, der Tier und Pflanzenwelt,
bisher nicht erfassbare Faktoren der CO2-Emissionen und des Treibhauseffekts,
die direkten ökologischen Kosten durch Müll (Müllverbrennungsabgase,
Boden-und Wasserverseuchung durch Deponien), indirekter Flächenverlust
durch Straßen, Meeresverschmutzung, Gesundheitsschäden durch
Agrarchemierückstände u.a. in Nahrungsmitteln, Abbau der Ozonschicht
durch FCKW etc., Abgase und Wasserdampf in oberen Athmosphärenschichten
durch Flugzeuge, psychosoziale Kosten und Minderung menschlicher Leistungsfähigkeit
durch die Umweltbelastung, Schwermetalle überall, Gefahren durch
Produkte der Chlorchemie, Schäden durch Strahlungsbelastung im
Normalbetrieb (Kernkraft, Hochspannungsleitungen, Mobilfunk),--
und berücksichtigt man,
was die Atomwirtschaft an Versicherungskosten einspart oder externalisiert,
die eigentlich zur rein rechnerischen Absicherung des Risikos eines
Kernschmelz-Unfalls aufgebracht werden müssten, beläuft sich
die wahrscheinliche Summe der externalisierten Kosten in Deutschland
pro Jahr auf mindestens 1,2 bis 1,5 Billionen DM oder 600 bis
750 Mrd Euro.
- (Prognos AG, Basel errechnete 1992: bei einem Super-Gau eines Reaktors
vom Biblis-Typ entstehen Schäden in Höhe von 10,7 Billionen
DM, rechnerische Wahrscheinlichkeit in Deutschland alle 1666 Jahre.
Der jährliche Schadenerwartungswert beläuft sich auf 6,42
Mrd DM oder 4,3 Pfennig je kwh Atomstrom. Allerdings rechnen die Haftpflichtversicherer
anders. Um die ermittelte Schadensumme abzudecken, müsste die Atomwirtschaft
jedes Jahr über 500 Mrd DM bezahlen bzw. den Kunden draufschlagen
-3,60 DM pro kwh-, was sie nicht tut).
Diese gewaltige Zahl stellt die rein finanzielle Staatsverschuldung
eindeutig in den Schatten. Trotzdem wird das Thema externalisierte Kosten
nicht diskutiert. Neue Untersuchungen werden kaum beachtet und schnell
vergessen.
Die Tatsachen sind unserer Gesellschaft so unangenehm, wie dem Nikotinsüchtigen
der Gedanke an Lungenkrebs.
Internalisierung heißt
nun, diese Kosten denen anzulasten, die sie verursachen, sie zu erheben
und bezahlen zu lassen, um sie dann ausgleichend in Strukturen, die
den Abbau der Externalisierung unterstützen wieder zu investieren.
Es muss nun nicht für jeden der millionen Produkte in Deutschland
ein individueller Externalisierungsanteil berechnet werden. Dies wäre
auch gar nicht machbar.
Die jeweilige Preiserhöhung, sozusagen die Internalisierungsabgabe
würde sich für jedes Endprodukt ganz automatisch und nach
marktwirtschaftlichen Regeln ergeben, wenn die externalisierbaren Kosten
im Laufe des Produktionsprozesses immer dann erhoben werden, wenn sie
zum ersten Mal auftauchen.
Die Ersten, welche Internalisierungsabgaben zu entrichten hätten,
wären Importeure und Verkäufer von Primärenergieträgern
und Primärrohstoffen. Sie trügen den Löwenanteil der
Verteuerung und müssten ihn an ihre nächsten Kunden weitergeben.
Im Laufe des Produktionsprozesses würde von den Zwischenproduzenten,
je nachdem, in welchem Maße ihre Arbeit bisher von Kostenexternalisierung
geprägt war, ihr eigener Anteil an Internalisierungsabgaben auf
das Produkt aufgeschlagen, bis die Summe der Verteuerungen schließlich
beim Endverbraucher als abschließender Internalisierungsaufschlag
auf den bisherigen Verkaufspreis angekommen ist.
Für den Handel ändert sich nur insofern etwas, als dass er
im Einkauf mehr für die Ware bezahlen und vom Kunden einen höheren
Preis verlangen muss.
Typische Ketten für diese Kostenweitergabe sähen etwa so aus:
Als erstes zahlt der Importeur von Erdöl, Erdgas oder Kohle den
Internalisierungsanteil, den sein Produkt bis zu ihm bereits aufgeworfen
hat, also für alle bereits externalisierten Schäden durch
Förderung und Transport und die Internalisierungsabgaben für
Schäden, die aus seinem Handelsprodukt durch Energieerzeugung zwangsläufig
noch entstehen könnten, also für jedes Kilo CO2, Stickoxid,
Schwefelverbindungen, Ruß und Stäube.
Diese Verteuerungen gibt er an seine Kunden weiter, etwa an Raffinerien,
sofern er nicht identisch ist mit ihnen.
Von da aus verästeln sich die Internalisierungskosten auf die nächste
Kundschaft, z.B. Kraftwerksbetreiber, Kunststoffhersteller, chemische
Industrie und wer sonst noch Raffinerieprodukte braucht.
Diese belasten dann die Energiekäufer, die Kunststoffverarbeiter,
die Farben- und Chemikalienproduzenten, die Heizöl- und Gashändler,
die Autofahrer, etc. Bei jeder Verästelung erhöht sich die
Verteuerung pro Einheit, weil jeder Zwischenproduzent oder Zwischenhändler
wieder Energie oder Rohstoffe in seine Arbeit investieren muss.
Die Kosten für Produktionsanlagenbetrieb und für Transporte
bekommen eine entscheidende Bedeutung auf der Ausgabenseite. Auch erhöht
sich der Anschaffungspreis von Produktionsanlagen gewaltig, weil deren
Herstellern ebenfalls die Externalisierung von Umweltkosten unmöglich
gemacht wurde.
Außerdem fließen auch alle die Kosten in das werdende Endprodukt
ein, die nicht aus dem Primärenergieeinsatz stammen. Dies wären
etwa Ausgleichskosten für Rohstoff- und Flächenverbrauch,
produktionsbedingten Trinkwassereinsatz, sonstige Beeinträchtigungen
der näheren und weiteren Umgebung durch Anlagenerstellung, -betrieb
und -beseitigung, durch Lärm, Unfälle und sonstige mit der
Produktion zusammenhängende Vorkommnisse.
Die chemische Industrie wird beispielsweise vollständig zur Kasse
gebeten für alle erfassbaren Auswirkungen ihrer Produkte wie z.B.
Probleme bei der PVC-Beseitigung, oder der Chlorchemie allgemein. Sie
müsste die Umweltkosten für den Energieeinsatz bei der Produktion
von Pestiziden und Kunstdünger übernehmen, sowie für
die Beeinträchtigung von Böden und Grundwasser durch diese
Stoffe. Sie müsste die Kosten über den Agrarhandel an die
Landwirte weitergeben, deren "konventionell" erzeugte Produkte
sich deshalb deutlich verteuerten.
Hierzu soll ein Kostenbeispiel genannt werden:
Der oben erwähnte Bericht von UPI Heidelberg benennt für ein
Kilo mineralischen Stickstoffdüngers, bei einem Handelspreis von
2,-DM, ökologische Kosten in Höhe von 23,-DM und für
ein Kilo Pestizid, bei einem Handelspreis von 28,-DM, ökologische
Kosten in Höhe von 830,-DM.
Außerdem wären noch die Internalisierungsabgaben für
den Gesamtenergieverbrauch bei der Herstellung dieser Chemikalien dazuzurechnen.
Endlich käme etwa auch der paradoxe Zusammenhang bei dem Produkt
Mineraldünger mit in die Preisgestaltung, dass hier rechnerisch
mehr Primärenergie in die Herstellung gesteckt werden muss, als
nachher, nach der Anwendung und Wirkung auf dem Acker, in den schließlich
geernteten Nutzpflanzen als Ertragssteigerung, also als quantitative
Nährwertsteigerung wiederzufinden ist.
Der ganze Streit der letzten Jahre um die Vor- und Nachteile von "konventioneller"
und ökologischer Landwirtschaft wäre mit einem Schlag gründlich
erledigt. Die gesünderen und naturschonenden Anbaumethoden wären
schlicht und ergreifend auch die kostengünstigsten.
Oder es müssten zum Beispiel Beeinträchtigung von Freizeit
und Erholungsgebieten, durch Bebauung mit Produktionsanlagen zur Herstellung
von Konsumgütern, also die Entwertung von Naherholungsräumen,
bezahlt werden.
Belegung von Retentionsräumen an Flüssen kämen durch
Internalisierung der Hochwassergefahr teurer, höchstwahrscheinlich
würde die Neuerschließung von Bau-, Gewerbe- und Industriegebieten
zu Gunsten der Umnutzung bereits bebauter Gebiete stark zurückgehen,etc.,etc.
Die zu erwartenden Auswirkungen einer umfassenden Internalisierung sind
hier eigentlich nur sehr grob darstellbar, weil sie ungeheuer komplex
sein werden und weil sie nicht im Detail von Menschen gesteuert werden
können und, einmal in Gang gesetzt, ausschließlich dem marktwirtschaftlichen
Mechanismus unterliegen.
Für Konsumgüter, die nicht in Deutschland hergestellt wurden,
wird mit Hilfe von Erfahrungen über die Verhältnisse vor Ort
und einheimischen Vergleichsprodukten die Internalisierungsabgabe geschätzt
und vom Importeur erhoben. Zusätzlich werden den ausländischen
Produkten noch die externen Kosten des Transports vom Herstellungsland
nach Deutschland aufgeschlagen.
Diese Kosten sind nicht unerheblich, schließen sie doch außer
den Abgaben für die Abgasbelastung beim Betrieb von LKWs, Schiffen
und Flugzeugen (letztere sind pro Treibstoffeinheit sehr viel umweltschädlicher
als andere Fahrzeuge) auch die externen Kosten für den Bau dieser
Transportmittel, deren spätere Entsorgung, externalisierte Umweltkosten
für Flughäfen, Werften, Fahrzeugfabriken, Straßen, Stahl-
und Aluminiumherstellung für die Transportmittelkörper, einfach
alles Berechen- und Erfassbare mit ein.
Die Frage nach der Höhe der Internalisierungsabgabe für einzelne
Konsumgüter kann an dieser Stelle nicht beantwortet werden. Sie
hängt, wie schon gesagt, von einer Vielzahl sehr unterschiedlicher
Faktoren und der unübersichtlichen Vernetzung der Herstellungswege
ab. Vieleicht erhält man aber einen Einblick, wenn man nur betrachtet,
wie stark sich die Energieverteuerung auf einen Konsumartikel auswirkt.
Die o.g. UPI-Studie von 1991 errechnete für einen Liter Treibstoff
im Kfz.-Verkehr externe Kosten in Höhe von 4,50 DM. Für das
Jahr 2002 kann eine Untergrenze von 3 Euro angenommen werden, was auch
etwa den externen Kosten von Heizöl entspricht. Für Kohle
würde die Verteuerung höher ausfallen, für Erdgas etwas
niedriger.
Die Treibstoff- und Heizölkosten würden sich also vervierfachen,
die Kosten für Strom aus fossilen Energieträgern würden
sich wegen der ungünstigen Umwandlungsbilanz im Kraftwerk verzwölffachen.
Strom aus Kernkraft wäre überhaupt nicht mehr bezahlbar, weil
alle Risiken voll versichert werden müssten, Polizeischutz für
Atomtransporte und sonstige Sicherungsmaßnahmen für Endlagerstätten,
evtl. für tausende von Jahren in vollem Umfang den Kraftwerksbetreibern
angerechnet werden würden.
Treib- und Brennstoffe, sowie Elektrizität sind aber zur Zeit die
mit Abstand wichtigsten Utensilien einer jeden Produktion. Viele unserer
beliebten Konsumgüter würden horrende Preise bekommen, und
die Herstellung mancher Dinge würde bald mangels Nachfrage eingestellt.
Doch die deutsche Wirtschaft ist flexibel und erfinderisch, und wenn
ein klares, nachvollziehbares Signal wie die vollständige Internalisierung
externer Kosten obenan steht, wird sie sich darauf einstellen und Alternativen
entwickeln, die zukunftsfähig sind.
Viele Arbeitsplätze werden verlorengehen, aber erheblich mehr werden
neu geschaffen. Nebenbeibemerkt ist die Internalisierung die grundlegendste
und nachhaltigste Arbeitsplatzbeschaffungsmaßnahme, die vorstellbar
ist.
Es wird nicht die Entstehung oder Erhaltung von Arbeitsplätzen
subventioniert, wie es heutzutage geschieht oder eine künstliche
Nachfrage nach neuen Produkten und Dienstleistungen erzeugt, damit so
Jobs entstehen. Es wird vielmehr die direkte Konkurrenz zur menschlichen
Arbeitskraft, die technische Arbeitskraft aus fossilen und nuklearen
Energieträgern, individuell verteuert und objektiv zurückgestutzt.
Die Wirtschaft wird erkennen, dass der nun zu teuer gewordene Einsatz
von Strom und Brennstoffen in einer entsprechend umgestellten Produktion
zum Teil auch durch Menschen als Arbeitskraftgeber ersetzt werden kann.
Auf alternative Energien kann in der ersten Zeit nicht gebaut werden,
da sich ihr Preis zu Anfang auch stark erhöhen würde, allerdings
weniger wegen des Internalisierungsausgleichs, sondern mehr wegen der
starken Nachfrage.
Für die Entwicklung und den Bau von regenerativen Energieanlagen
würde ein gewaltiger Schub entstehen.
Nahrungsmittel aus ökologischem Landbau wären ein gutes Stück
billiger, als solche aus konventionellem Anbau, weil ihnen, durch Verzicht
auf Agrarchemikalien, nur ein geringer Internalisierungsausgleich aufgeschlagen
würde.
Dezentrale Produktionen von Nahrungsmitteln und Gebrauchsgütern
würden wieder interessant, um die nun teuren Transportkosten zu
sparen. Die Regionen erführen eine starke Aufwertung, was vor allem
dem dortigen Arbeitsmarkt und dem Selbstbewusstsein der Landbevölkerung
zugute käme.
Kleinunternehmer könnten viele neuen Nischen finden um sich hier
einen Arbeitsplatz zu schaffen, wie im Bereich Abfall. Hier wäre
eine moderne Form der Arbeit früherer Lumpensammler vorstellbar,
welche als Dienstleistungsunternehmen auch Kunden beraten könnte.
Ob ortsansässig oder auf Rädern, dieser neue Berufstyp könnte,
neben der Annahme von pfandbelegten Einwegverpackungen auch Wertstoffe
sammeln.
Der Wert dieser gebrauchten Rohstoffe würde sich, entsprechend
dem Reinheitsgrad, bis zu knapp unter dem Preis für neue Rohstoffe
einpendeln. Der Abfall der Haushalte würde zum begehrten Objekt.
Die rohstoffverarbeitende Industrie würde neue Fertigungsprozesse
und Techniken finden, um ihre Produkte leichter recycelbar zu machen.
Sie selbst hätte am Ende der Produktlebensdauer das Hauptinteresse
an der leichten Trennbarkeit der einzelnen Wertstoffe, weil neue Rohstoffe
eben noch teurer wären.
Spätestens hier stellt sich den LeserInnen die Frage, wie
wir diese ganzen Verteuerungen bezahlen sollen, wenn wir sie
bekommen.
Kurze Antwort: Das durch Internalisierungsaufschläge eingenommene
Geld zahlt der Staat umgehend wieder an die Menschen zurück.
Drei Viertel als garantiertes Mindesteinkommen für jeden deutschen
StaatsbürgerIn, egal welchen Alters und Einkommens und ein Viertel
in einen neuen Subventionstopf. Dieser bezuschusst einerseits die Einrichtungen
zur Grundversorgung der Bevölkerung und fördert ihnen die
Umstellung, andererseits soll er neuen Strukturen und Techniken, die
wir zum Erreichen der müllfreien Güterproduktion brauchen,
auf die Beine helfen.
Rechnen wir die weiter
oben erwähnten Ergebnisse der letzten Untersuchungen zur jährlichen
Gesamtschadenssumme auf das Jahr 2003 hoch, so kann von einer
Untergrenze von gut 400 Milliarden € ausgegangen werden.
Das wären für jedeN DeutscheN unabhängig von Alter oder
Einkommen etwa 300 Euro pro Monat garantiertes Geld, bei vollständiger
Auszahlung 400 Euro im Monat.
Mehr dazu, Organisation, mögliche Auswirkungen der Internalisierung
und Machbarkeitsüberlegungen wird unter Kapitel 8) dieses Textes
noch gesagt.
Zum Abschluss von Kapitel 7) sollen noch ein paar Überlegungen
zu den unter 7)A) betrachteten Beispielen gemacht werden.
Ein bis heute kaum wahrgenommener Unterschied zwischen Einweg- und Mehrweggetränkeverpackungen
wird eine große Bedeutung bekommen. Es ist dies der Energieaufwand
und der Rohstoffverbrauch bei der Herstellung.
Vier Hauptrohstoffe werden zur Produktion verarbeitet: Glas, Kunststoff
(für PET-Flaschen), Aluminium und Eisen (für Dosen). ( Bei
Tetrapacks spielt auch Papier eine Rolle. Deren Substanz ist eine nur
thermisch verwertbare Mischung aus Papier, Aluminium und Kunststoff.)
Glas und Eisen sind in Deutschland verfügbar. Wenn diese beiden
Materialien aus den Grundstoffen hergestellt werden müssen (hauptsächlich
Quarzsand und Eisenerz), erfordert dies einen gewaltigen Energieeinsatz
und hinterlässt zudem Umweltbeeinträchtigungen in den Abbauregionen
dieser Bodenschätze.
Hat man zur Glas- und Eisenherstellung Altglas und Eisenschrott zur
Verfügung, ist der nötige Energieeinsatz etwas geringer. Bodenschätze
werden geschont, aber dafür fallen alle Beeinträchtigungen
durch Altglas- und Schrottschmelzen ins Gewicht.
Teurer wird es dagegen für die Materialien Kunstoff und Aluminium.
Der Hauptgrundstoff für die Plastikherstellung ist Erdöl.
Die Hersteller von Kunststoff müssen mit einer Vervielfachung des
Grundstoffpreises rechnen, mit der Abgeltung aller im Öl potentiell
enthaltenen Schadstoffe, mit enorm steigenden Transportkosten vom Ölförderland
nach Deutschland und mit einem dritten Verteuerungsfaktor, einer Transportzwangsversicherung.
Innerhalb der Logik des Internalisierungsgedankens wird, ähnlich
wie der Atomwirtschaft, auch der Mineralölwirtschaft eine vollständige
GAU-Verantwortlichkeit zugewiesen. Um auszuschließen, dass die
verheerenden Folgen etwa von Tankerunglücken auf die Allgemeinheit
abgewälzt werden, ist eine Versicherung abzuschließen, die
für jeden Ölunfall auf See eine milliardenschwere Entschädigungssumme
zu zahlen in der Lage ist.
Hierzu ist der denkbar ungünstigste Fall anzunehmen. Die Havarie
des Tankers "Prestige" vor der iberischen Halbinsel, wird
schätzungweise mit einem Schaden von 10 Milliarden Euro zu Buche
schlagen. Für die betroffenen Regionen wird der Schaden aber unter
Einbeziehung vieler nicht quantifizierbarer Zusammenhänge sehr
viel höher sein, was eine Schadensabdeckung von 20 Milliarden Euro
erfordern wird.
Diese Versicherung ist beim Transport von Aluminium kaum relevant. Was
hier neben dem weiten Transportweg stark verteuernd wirkte, wären
die bisher externalisierten Kosten für die Gewinnung des Bauxits
und die für den immens hohen Energieverbrauch bei der Herstellung
des eigentlichen Metalls in Elektrolyseöfen.
Welches der hier genannten vier Materialien nun aber für Getränkeverpackungen
am günstigsten abschneiden wird, lässt sich nicht sagen.
Es können jedoch zwei grundsätzliche Feststellungen gemacht
werden: Der Einsatz von neuen Rohstoffen ist nur noch in kleinem Umfang
finanzierbar und wird stark zurückgehen. Gebrauchte Rohstoffe,
die so genannten Wertstoffe, erhalten einen sehr viel höheren Materialwert
als heute, was die Recyclingrate bis knapp unter 100% steigen lassen
dürfte. Weil aber auch die Herstellung neuer Behältnisse aus
Wertstoffen noch recht teuer wäre (abermaliger Energieeinsatz und
Schadstoffausstoß bei Einschmelzung und Neuformung), würde
sich in den meisten Fällen die Mehrwegverpackung als ganzheitlich
beste Lösung herausschälen.
Die jetzt noch anhaftenden Nachteile wie hoher Rücktransportaufwand
und umweltschädliche Reinigungsprozeduren ließen sich bei
dieser Behältnisart am ehesten abmildern (Reduzierung der Transportwege
durch dezentrale Abfüllung, regenerative Energiequellen zur Heißwassererzeugung,
Verwendung von zu 100% biologisch abbaubarer Reinigungsmittel, technische
Perfektionierung).
Ein anderes Beispiel war die Polstergarnitur.
In der ersten Stufe des hier angedeuteten neuen Abfallgebührensystems
hat sich der Preis der Garnitur im Geschäft durch die Anrechnung
der heute üblichen Entsorgungskosten um 50 € erhöht.
Im Zuge der zweiten Stufe werden noch andere Kosten auf den Produktpreis
aufgeschlagen werden müssen. Je nachdem, aus welchen Materialien
die Polstergarnitur zusammengesetzt ist, sind, bei gleicher Konstruktion
und technischer Qualität, Preisunterschiede von mehreren 100% vorstellbar.
Im Allgemeinen besteht ein Sofa aus Holz, Metall, Kunststoff und Naturfasern.
Aus Holz ist meist der Rahmen, manchmal auch die Front. Stammt das Holz
aus deutschen Wäldern mit kurzen Transportwegen und nachhaltiger
Waldwirtschaft? Oder wurde es im tropischen Regenwaldgürtel oder
in nordischen Urwäldern geschlagen und unter hoher Kostenexternalisierung
zu uns gebracht?
Wurde das Holz mit Kunststoffen vermischt (Kleber in Holzwerkstoffplatten,
Kunstharzanstriche zur Oberflächenbehandlung), so dass es nicht
mehr wie unbehandeltes Holz weiterverwertbar ist und welche Externalisierungsbilanz
haben die verwendeten Kunststoffe?
Welche Metallteile enthält die Polstergarnitur, sind diese mit
vertretbarem Aufwand wiederverwertbar, oder sogar wiederverwendbar?
Aus welchen Materialien bestehen Bezug und Polsterung? Sind dies Kunstleder,
oder Kunstfaserstoffe und Schaumgummi, oder bestehen diese Teile vollständig
aus Naturfasern, die kompostierbar sind? Ist der Naturfaserstoff aus
Baumwolle, welche 10000 km von hier unter Chemieeinsatz auf bewässertem
Boden in Monokultur heranwuchs, oder ist es Leinen, von einheimischen
Bauern und aus ökologischem Anbau? Wenn der Bezug aus Leder besteht:
wuchsen die Rinder in Deutschland oder in Argentinien auf? Welche Gerb-
und Färbemethoden wurden verwand?
Ist das Sofa nach Ablauf der Benutzungsphase leicht in die Ausgangsmaterialien
zerlegbar, oder bleibt wieder nur die Verbrennung übrig? Ist die
herstellende Möbelfabrik in der Nähe des Händlers und
dieser in der Nähe des Kunden angesiedelt, bzw. wie groß
ist die Summe aller Transportwege?
All dies würde sich ganz automatisch auf den Preis der Sitzgarnitur
auswirken mit dem Ergebnis, dass beim Händler dann nicht die Garnitur
mit der schlechtesten Qualität die billigste wäre, sondern
diejenige mit dem geringsten Externalisierungsanteil.
Ohne hier eine Möbelproduktion wie vor 100 Jahren propagieren zu
wollen, soll noch ein letztes Beispiel angeführt werden.
Vor einiger Zeit hatte ich die Gelegenheit, ein kleines Sofa, produziert
etwa 1880 bis 1900, entsorgen zu müssen. Es war als Antiquität
nicht mehr zu gebrauchen, da der Holzrahmen von Würmern zerfressen,
der Stoffbezug zerschlissen und die Polsterung am Zerstauben war.
In der Regel gelangt solch ein Stück heutzutage auf den Sperrmüll,-
ich habe mir die Mühe gemacht und es zerlegt. Es zeigte sich, dass
dieses Sofa vom Internalisierungsgedanken her ein hochmodernes Exemplar
abgeben könnte.
Der Rahmen mit Füßen bestand aus Buchen- und Fichtenholz,
welches durch klassische Holzverbindungen zusammenhielt. Die Oberfläche
erschien stellenweise unbehandelt, war aber wohl einmal mit Bienenwachs
und Pflanzenöl eingelassen gewesen.
Das Polstermaterial des Sofas war eine Art Gras. Dieses war eingenäht
in einen groben gemusterten Bezugsstoff aus Naturfaser, der die Sitzfläche
bildete und einen Unterstoff aus Jute.
Im Holzrahmen war ein dichtes Geflecht aus Jutebändern angenagelt,
auf welchem mit einer Menge kräftiger Papierkordel eine Reihe von
großen Stahlfedern festgebunden und zur Polsterfläche fixiert
waren.
Die vollständige Zerlegung dauerte ein gute Stunde. Kein Material
war mit einem anderen untrennbar verbunden.
Bezug, Polstergras, Jute und Kordel zersetzten sich schnell und spurlos
auf unserem Komposthaufen. Der Holzrahmen wurde zersägt und im
Grundofen "thermisch recycelt". Hundertprozentige Naturfarben
geben beim Verbrennen dieselben Stoffe ab, wie unbehandeltes Holz.
Nur die Stahlfedern waren übrig und wurden beim nächsten Schrottplatzbesuch
zusammen mit den Nägeln aus der Ofenasche abgegeben.
Auf der Rückseite des Rahmens war übrigens ein Papierschild
der Möbelfabrik aufgeklebt, welche dieses Stück einmal hergestellt
hat.
Von der Fabrik zum Kunden waren es nur 35 km. Wie es früher so
üblich war, hat diese Fabrik das Holz für ihre Produktion
sicherlich im heimischen Forst ersteigert, es im nahen Sägewerk
aufschneiden und unter eigenen Lagerschuppen von der Luft trocknen lassen.
Etliche Arbeiter und Handwerker der Region hatten hier ihren Arbeitsplatz.
Heute gibt es hier weit und breit keine Möbelfabriken mehr, nur
einen Möbelgroßmarkt, der Woche für Woche alle Briefkästen
der Gegend mit seinen mehrseitigen Hochglanzprospekten verstopfen lässt,
in welchen nichts zu finden ist, was einen nachdenklichen Müllvermeider
interessieren könnte.
Theoretisch hätte die Zerlegung des alten Sofas Entsorgungskosten
in Höhe von 20 € erspart (es war ein Volumen von ca. 0,8 cbm),
-so gesehen gar kein schlechter Stundenlohn-, wenn, ja wenn ein solches
Handeln im derzeitigen Abfallentsorgungssystem anerkannt werden würde.
Mit Hilfe der
hier kurz umrissenen Zweiten Stufe des nachhaltigen Abfallentsorgungssystems
wären von den unter Kapitel 7) aufgestellten Merkmalen auch die Punkte
c), d), f), g) h)und i) erfüllt.
(Inhaltsangabe)
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8)
Zu Ende denken! - Schritte zur Kategorischen Marktwirtschaft
Inzwischen bin ich etwas
abgeschweift von der Mülltonne auf dem Titelfoto und tiefer eingetaucht
in den Hintergrund des Themas voller Paragrafen, Tatsachen und Irrtümer,
Fragen und Kosten.
Am Anfang stand der Entschluss, sich gegen die ungerechtfertigte Abfallgebührenrechnung
zu wehren. Es folgte die Vermutung, dass ein Durchbruch wahrscheinlich
nicht vor den Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten zu erreichen ist.
Mittlerweile, nachdem die Argumentation für eine Verfassungsklage
vertieft wurde, kommt die ungeheure Tragweite des Themas langsam zum Vorschein:
Restmüll in seinem kompletten Umfang, als wichtigstes Resultat der
Externalisierung von ökologischen und sozialen Kosten, legt sich
wie ein Netz über unseren gesamten Alltag.
Die meisten Großprojekte, wogegen immer wieder protestiert und geklagt
wird, aber auch viele wirtschaftliche und politische Entscheidungen wären
hoffnungslos unrentabel, wenn den Möglichkeiten zur Kostenexternalisierung
ein Riegel vorgeschoben würde.
Abbau von Arbeitsplätzen im großen Stil, Vernichtung lokaler
Infrastruktur, Ausblutung der Kommunen und der arbeitsplatzintensiven
Betriebe wäre undenkbar. Wir könnten eine neue Qualität
von wirtschaftlicher und finanzieller Stabilität gewinnen, weniger
pompös als heute aber sehr viel menschenfreundlicher.
Was können
wir also tun, außer den Versuch zu wagen, zumindest theoretisch,
vor dem Bundesverfassungsgericht, Recht zu bekommen?
Von der deutschen, wie auch von aller ausländischen Politik ist keine
Hilfe zu erwarten.
Die Erhaltung der Lebensgrundlagen hat sich mittlerweile jede Partei,
jeder gewählte Volksvertreter und jede parlamentarische und kommunale
Instition auf die Fahne geschrieben.
Aber jeder versteht etwas anderes darunter, obwohl es immer dasselbe ist.
Überall ist ständig von Nachhaltigkeit die Rede, und es kommt
einem eher so vor, als würden sich Teenager über einen neuen
Song unterhalten, der gerade in ist, als Politiker über Strategien
gegen die Ökologische Katastrophe.
Die Profilierungssucht und bodenlose Ignoranz vieler gewählter "Staatsdiener"
hat mittlerweile jedes vorausschauende Regieren unmöglich gemacht.
Die Tage dieser Leute werden mit parteipolitischen Grabenkämpfen,
irrigen Behauptungen und Fehleinschätzungen, Symptomkurrierungsaktionismus
und Lobbyistenverbeugungen aufgefüllt, um die Notwendigkeit ihrer
Existenz im Bewusstsein der Bevölkerungsmehrheit aufrecht zu erhalten.
Diese Bevölkerungsmehrheit wiederum passt sehr gut zu diesen Politikern.
Gemeinsam ist ihnen das ausgeprägte Unvermögen, die unsere Gesellschaft
bestimmenden Verhältnisse mit all den zahlreichen Vernetzungen zu
überblicken.
Und,- gemeinsam ist ihnen noch etwas anderes, was auch den letzten Rest
von Hoffnung auf eine Lösung unserer gewaltigen Gesellschaftsprobleme
zunichte macht:
Sie sind eigentlich und psychologisch betrachtet einer Sucht verfallen,
die sie vollständig im Griff hat, die sie zu immer zweifelhafteren
Entscheidungen und immer offensichtlicherem Selbstbetrug treibt, und die
sie den Blick auf ihre tatsächliche Situation und auf das zu erwartende
Ende verdrängen lässt.
Wie der Alkoholiker, der trinkt, um das Bewusstsein um seine Abhängigkeit
zu ersäufen, konsumieren wir immer weiter in althergebrachter Weise.
Wir sind süchtig nach Bequemlichkeit, nach materiellem Wohlstand
und monetärem Wachstum. Wir haben nicht mehr nur Scheuklappen, wir
tragen Augenbinden.
Unsere Rücksichtslosigkeit wächst von Tag zu Tag wie unsere
Angst, die stille Angst der einzelnen Menschen, wie die öffentliche
der Gesellschaft. Wir nennen uns Christen und haben jeden Glauben und
jede Spiritualität verloren, die imstande wäre, uns durch den
Alltag zu tragen. Wir sind Meister im Schminken jeglicher Fassade. Dahinter
sind wir meist Besiegte und Feiglinge, die sich mit "Kicks"
über Wasser halten und dorthin ziehen, wo auch die Herde hin zieht.
Wir wissen, dass wir etwas tun müssen, aber verlassen uns nur auf
Andere. Der Süchtige aus dem Volk erwartet insgeheim von den Süchtigen
der Politik einen Ausweg aus der Sucht. Diese wiederum werden von den
Süchtigen aus der Wirtschaft, den Süchtigen aus den Gewerkschaften,
den Süchtigen innerhalb der Medien und von solchen der Kirche und
anderer Institutionen beeinflusst. Alle glauben täglich, etwas Wichtiges
beitragen zu können und genehmigen sich damit im Grunde der Metapher
nur einen weiteren Schluck. Die Dekadenz ist gnadenlos und allgegenwärtig.
So sind sich alle einig und spinnefeind.
Es werden, bildlich gesprochen, immer mehr "Leber- und Herz-Kreislaufspezialisten"
losgeschickt, um akute Beschwerden in der Gesellschaft zu lindern,- nichts
anderes ist die heutige Umwelt- und Arbeitsmarktpolitik.
Die Medien in Deutschland sind meist ebenfalls vom Mangel an Übersicht
und Objektivität geprägt. Wenn man sich ansieht, wie in den
Tageszeitungen bis hin zur bedeutenden Wochenzeitung von führenden
Köpfen auf hohem intellektuellen Niveau am Kern der Probleme vorbeiphilosophiert
wird, kann einem schlecht werden.
Ähnlich ist es, wenn man sieht, wie entmutigend und aussichtslos
so manche sonntäglich Talk-Show in der ARD endet, weil wieder nur
öffentlichkeitserprobte Kapazitäten mit biographischem Gewicht
und farbigen Scheuklappen eingeladen wurden, die viele Worte machen, uns
aber keinen Millimeter weiterbringen.
Dabei ist es sehr einfach Politiker und andere Köpfe des öffentlichen
Lebens zu bewerten: Nicht nach den Worten sollte man sie beurteilen und
auch nicht nach den Taten. Einzig und allein die Früchte sollten
Maßstab sein!
Nehmen wir einmal an, die angestrebte Verfassungsklage hätte Erfolg
und das Gericht würde entscheiden, dass auch die Lebensgrundlagen
der nach uns kommenden Generationen von der Verfassung geschützt
sind, bzw. dass wir diese auf keinen Fall weiter zu Gunsten unseres jetzigen
Wohlstandes verheizen dürfen, an wen sollten wir uns dann wenden?
Die Politik als gesetzgebende Gewalt wird das Problem nicht lösen
können, auch wenn das BVerfG als höchste Gewalt der Rechtsprechung
ihr nun schriftlich gäbe, was schon jeder halbwegs Interessierte
weiß.
Die Blindheit und Eitelkeit in der Politik wird niemals verschwinden,
und bezüglich der Bewahrung unserer Lebensgrundlagen wird den hochrangigen
Damen und Herren immer jemand von außen sagen müssen, was zu
tun ist.
Die vollziehende Gewalt erhält ihre Aufgabe erst nach einer Entscheidung
der Gesetzgebung. Wer also kann der Gesellschaft und der Politik hier
weiterhelfen?
(Inhaltsangabe)
8)A)
Organisation der Internalisierung
8)A) I)
Die vierte Gewalt - "feststellende Gewalt" als neue Verfassungsinstitution
Die Politik hat heute
eine Vielzahl von Aufgaben. Eine davon ist auch die Erhaltung unserer
Lebensgrundlagen.
Schaut man genauer hin, so stellt man fest, dass diese Aufgabe eine
Sonderstellung innehält. Sie ist unabdingbare Vorraussetzung für
alles Andere und vergleichbar mit dem Fundament eines großen Hauses.
Auf diesem spielt sich alles andere ab, wie Arbeit, Produktion, Parteipolitik,
soziales Miteinander, Bildung, Konsum, Kultur, usw.
Wenn man bei allen Themen unterschiedlicher Meinung sein kann, muss
man zur Erhaltung der Lebensgrundlagen konsequent, schnell und wenn
nötig unpopulär entscheiden.
Deshalb ist es absurd, diese Aufgabe allein der Politik zu überlassen.
Wir hatten jetzt 3 Jahrzehnte Zeit um zuzusehen, wie das Thema verbummelt
und mit einem als Umweltpolitik bezeichneten Aktionismus bedoktort wird.
Das müsste reichen um zu erkennen, dass unser Hoffen auf die Politik
in etwa so ist, wie das Warten auf Godot.
Es gibt nur eine Möglichkeit diesem Weg zum bösen Erwachen
ein Ende zu bereiten: Wir müssen eine starke Institution schaffen,
die sich um die Abwehr von Gefahren für unsere Lebensgrundlagen
kümmert. Jede Beeinflussung dieser Kraft durch die Politik muss
ausgeschlossen werden. Es muss eher umgekehrt die Politik auf die Weisungen
dieser Institution hören müssen.
Bisher war die Politik nur an Weisungen des Bundesverfassungsgerichts,
als höchste Instanz der Rechtsprechung, gebunden. Mit ihr zusammen
verkörpert die Politik die drei Organe der Gewaltenteilung, die
Exekutive, die Legislative und die Jurisdiktion. Diese sind "zur
Verhinderung von Machtmissbrauch und zur rechtsstaatlichen Sicherung
der bürgerlichen Freiheiten" (Lexikon) an drei voneinander
unabhängige Staatsorgane verteilt worden ( Regierung, Parlament,
Gerichte). Was aber die heute handelnden Generationen gegenwärtig
den noch kommenden Generationen antun, ist eindeutig massiver Machtmissbrauch,
wenn auch eine subtile Form davon, und die bürgerlichen Freiheiten
werden auf geschädigten Lebensgrundlagen alles andere als sicher
sein.
Was wir also brauchen,
ist eine vierte Gewalt neben der Legislative, der Exekutive und der
Jurisdiktion.
Wir brauchen eine feststellende Gewalt, die Gefahren für
das Fundament allen gesellschaftlichen Lebens aufspürt, greifbar
macht und Handlungsanweisungen für die Politik erarbeitet. Dies
könnte etwa die Berechnung konkreter Euro-Beträge für
die Internalisierung externer Kosten sein.
Dass solche Berechnungen möglich sind, haben schon viele Studien
und Untersuchungen gezeigt ( siehe auch Kapitel 7)B)).
Demnach ist es auch naheliegend, wie diese vierte Gewalt denn personell
besetzt und wie sie strukturiert sein soll. Die fehlende vierte Gewalt
muss man nicht erst aufbauen, denn sie ist schon da.
Man muss sie nur benennen, vernetzen und mit einer Leitung versehen:
Es sind dies alle wissenschaftlichen Institute und die entsprechenden
Abteilungen an deutschen Universitäten. Das Leitungsgremium der
feststellenden Gewalt könnte aus unabhängigen Wissenschaftlern,
Vertretern von Umweltverbänden, sowie Einzelpersonen, die ihre
Kompetenz bezüglich des Themas bewiesen haben, gebildet werden.
Das Gremium wiederum wird von Wahlfrauen und Wahlmännern gewählt,
die aus den Regionen stammen. Alle zwei Jahre werden diese dort von
der Bevölkerung ernannt, müssen parteilos und unabhängig
sein und arbeiten, abgesehen von einer Aufwandsentschädigung, ehrenamtlich.
Über die Lokalpresse und in Veranstaltungen machen sich diese Leute
der Bevölkerung bekannt. Auch das Internet ist gut geeignet, individuelle
Stellungnahmen der Wahlmenschen zu aktuellen Umweltfragen zu veröffentlichen.
Das Leitungsgremium erarbeitet die eigentlichen Fragen, die mit Hilfe
von Studien an den einzelnen wissenschaftlichen Instituten geklärt
werden sollen. Mehrere Institute arbeiten unabhängig voneiander
an derselben Antwort. Danach vergleicht das Leitungsgremium die Ergebnisse,
debattiert in der Wahlmenschenversammlung die Konsequenzen und formuliert
die Weisungen an die Politik.
(Inhaltsangabe)
8)A) II)
Reinvestition der Internalisierungseinnahmen
Nehmen wir einmal
an, die Vierte Gewalt würde die Summe aller pro Jahr in unserer
Volkswirtschaft externalisierten Kosten auf 400 Milliarden Euro beziffern,
(das ist nach bisherigen Untersuchungen die absolute Untergrenze), beziehungsweise
der Staat würde durch Internalisierung aller bisher externalisierten
Kosten die Summe von 400 Milliarden Euro einnehmen, - was soll mit diesem
Geld passieren?
Rein theoretisch betrachtet gehört dieses Geld denen die geschädigt
wurden, also der Allgemeinheit und hauptsächlich den nachfolgenden
Generationen. Die Summe nun aber aufheben zu wollen, um es diesen als
Schadenersatz einmal auszahlen zu können, ist unsinnig, ebenso,
wie die Vorstellung, damit Schäden beseitigen zu können. Außerdem
würde die deutsche Wirtschaft durch Herausnahme von 400 Millarden
Euro stark geschädigt werden.
Viel naheliegender ist es, mit dem Geld den Internalisierungsprozess
zu beschleunigen, welcher die Volkswirtschaft zu einer weitgehenden
Schadensvermeidung führt.
Die Einahmen müssen also verwendet werden, um den Grund für
ihre Erhebung abzuschaffen.
Das Geld muss wieder zur Bevölkerung zurückfließen.
Erhöht man die Kaufkraft der Marktteilnehmer, entspricht man nicht
nur dem Gebot der Aufkommensneutralität, sondern unterstützt
den marktwirtschaftlichen Alltag als Träger des Internalisierungsprozesses.
Ein Teil der Internalisierungseinnahmen müssen dazu verwendet werden,
um nicht akzeptable Engpässe in der Grundversorgung der Bevölkerung
abzufedern.
Es sollten zwei Finanztöpfe gebildet werden, einer mit 300 Milliarden
Euro und einer mit 100 Milliarden Euro.
Aus dem Größeren wird jeder und jedem Deutschen, ob Kind,
Erwachsene oder Greis, ob Arbeitsloser oder Konzernchef ein gleich hohes,
garantiertes Mindesteinkommen ausgezahlt. Das wären pro Monat 300
Euro, die man nicht verdienen oder beantragen muss. Der erste Topf,
oder Einkommenstopf mildert also die Auswirkungen auf die persönliche
Situation aller Betroffenen.
Der Zweite, der Subventionstopf, mildert die Auswirkungen im gesellschaftlichen
Bereich.
Aus ihm werden an erster Stelle Maßnahmen bezahlt, die notwendig
sind, um die Grundversorgung der Bevölkerung zu sichern. Dies wären
etwa Hilfen zur Umstellung der Infrastruktur in der medizinischen Versorgung,
der Altenpflege und der Versorgung mit Grundnahrungsmitteln.
An zweiter Stelle kommen Hilfen zur Selbsthilfe im elementaren Privatbereich.
Hier bildet die finanzielle Unterstützung nur einen kleinen Teil
der Leistungen. In erster Linie sollten dies kostenlose Beratungen und
sonstige Unterstützungen, etwa zur Senkung von externalisierten
Kosten in Wohngebäuden (Wärmedämmung, Solaranlagen, Nutzung
regional vorhandener Energiequellen, usw.), oder Hilfen zur Dezentralisierung
von Arbeit und Produktion, Hilfen zur Modernisierung der öffentlichen
Verkehrsmittel, etc., sein.
(Inhaltsangabe)
8)B)
Phasen und Dynamik
Wenn wir für
jedes Produkt auf dem Markt die versteckten Produktionskosten, welche
bisher externalisiert werden konnten, berechnen und als Internalisierungsaufschlag
zum herkömmlichen Marktpreis addieren, werden einige Produkte oder
Dinge fast unbezahlbar. Bei anderen, wohl den meisten, wird sich der
Preis wahrscheinlich um 50% herum erhöhen, bei wenigen wird er
nur schwach steigen.
Zu den allermeisten dieser Konsumgüter sind günstigere Alternativen
vorstellbar, welche von der deutschen Wirtschaft bei einem deutlichen
Signal auch entwickelt und hergestellt würden. Dies wäre keine
Zauberei, sondern marktwirtschaftlicher Mechanismus. Fehlen die Signale
aus der Politik, oder sind diese schwammig und nicht logisch nachvollziehbar,
so werden keine befriedigenden Produktalternativen auftauchen.
Der hier vorgeschlagene Internalisierungsprozess ist allerdings ein
in sich geschlossenes und nachvollziehbares Konzept, streng an der Wirklichkeit
orientiert und nicht entkräftbar durch parteipolitische oder andere
ideologische Einwände. Sollten wir diesen Weg gehen, so wird eine
Dynamik in Gang kommen, die sich selbst steuert, sozusagen Wirtschaftspolitik
ohne Politik.
Bisher hat die Regierung mit immer neuen Gesetzen und Folgegesetzen
lediglich einen unüberschaubaren Zickzackkurs zurückgelegt,
hin und her zwischen Parteien, Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften,
zwischen Machterhalt und der eigenen stillen Unsicherheit und Ratlosigkeit,
eine Politik des Zufalls und der Zeitverschwendung.
Dieses Mal haben wir eine deutliche Perspektive vor Augen, die weitgehende
Abschaffung der Kostenexternalisierung, und wir haben ein finanzielles
Instrument, dies praktisch in der Gesellschaft umzusetzen. Bringen wir
dieses in Gang, wird es uns zum Ziel führen.
Hinein zu regieren ist dann nur hinderlich.
Allerdings muss der Prozess begleitet werden, und er muss gut durchdacht
und vorbereitet werden. Wie dies aussehen könnte, sollte besser
öffentlich diskutiert werden.
Unklar ist, ob man einen plötzlichen Einstieg oder einen allmählichen
Übergang in die Internalisierungsphase wählen sollte. Der
langsame Einstieg ist nicht zu überblicken. Er scheint schonender
zu sein, birgt aber auch viele Unwägbarkeiten.
Vielleicht ist der plötzliche Übergang, nach einer sorgfältigen
Vorbereitungsphase, besser.
In diesem Fall würde die zu internalisierende Schadensumme, welche
über die von uns konsumierten Waren und Produkte eingenommen wird
und die verteilt werden kann, schon bald zu schrumpfen beginnen.
Mit der Abnahme der Internalisierungseinnahmen würde sich aber
auch das garantierte Mindesteinkommen reduzieren. Es ist immer weniger
da, das verteilt werden kann.
Das wäre nicht weiter schlimm, wenn wir die, durch die Internalisierung
entstehenden Arbeitsplätze dann auch zur Verfügung hätten.
Wir bekommen eine bunte Palette von neuen dauerhaften Jobs in nahezu
jeder Sparte, sodass fast jeder Arbeitswillige eine zufriedenstellende
Arbeit bekommen kann. Das Mindesteinkommen wird bald nicht mehr gebraucht.
Wahrscheinlich wird hier aber eine Zeitverzögerung, zwischen der
Abnahme der Internalisierungszahlungen und der Entstehung von Arbeitsplätzen
stattfinden. Die Arbeitsplatzgeber und neue Selbstständige werden
zögern, weil sie vor einer völlig neuen Situation stehen.
Es könnte also einen Engpass geben, den es auszugleichen gilt.
Demgegenüber muss man aber auch berücksichtigen, wie die Umstellung
im Detail abläuft. Es muss enorm investiert werden. Jede/r einzelne
Deutsche hat ein persönliches Interesse daran, die Internalisierungsabgaben
durch Veränderung der persönlichen Lebensumstände zu
senken. In der Praxis heißt das, dass zum Beispiel sehr viel Wärmedämmung
benötigt würde und Handwerker, diese einzubauen.
Der Markt für Umwelttechnik vervielfachte sich. Die meisten Autokäufer
fragten nach 2-Liter-Autos, oder regenerativ betriebenen Motoren. Unternehmer
müssten sämtliche Produktionsmittel an die neuen Bedingungen
anpassen. Dabei lassen sich neue Techniken zunächst nur mit den
vorhandenen, alten Techniken verwirklichen.
Die Externalisierungskosten und damit die Internalisierungeinnahmen
könnten zu Anfang also auch erstmal in die Höhe gehen, um
dann erst später einen stetigen Trend nach unten einzuschlagen.
Nach einigen Jahren hätten wir dann die Normalisierungsphase erreicht
und der Grad der Kostenexternalisierung in der Warenproduktion würde
sich bei einem unbedeutenden, mit heutigen Verhältnissen nicht
vergleichbaren Wert, einpendeln.
Über das Gefährdungspotential dieses verbleibenden Rests noch
stattfindender Beeinträchtigungen unserer Lebensgrundlagen muss
man sich unterhalten, wenn es soweit ist.
(Inhaltsangabe)
8)
C) Internalisierung und Arbeitsmarkt
Der mit Abstand größte
Posten aller zur Zeit externalisierten Kosten, sind Schädigungen
der Allgemeinheit und der kommenden Generationen durch die Folgen der
Energieerzeugung aus Öl, Kohle, Gas und Kernkraft.
Hier würden durch eine vollständige Kosteninternalisierung
auch die umfangreichsten Verteuerungen stattfinden.
Unternehmen, die Energie verbrauchen, müssen also Möglichkeiten
finden, den Verbrauch von Energie aus diesen Primärenergieträgern
zu vermeiden. Sie werden sich nach anderen Energieträgern und -quellen
umsehen.
Energie aus regenerativen Quellen ist dann im Verhältnis
zwar sehr viel günstiger bereitzustellen, als die alte Energie.
Weil es davon zur Zeit aber zu wenig gibt, werden sich, wegen der starken
Nachfrage, die Preise für Solar- und Windstrom und Wasserkraft,
aber auch z.B. für Holz erhöhen.
Es müssen in Deutschland zuerst viel mehr Anlagen für die
Erzeugung sauberer Energie gebaut werden. Die Techniken sind da, liegen
aber größtenteils in den Schubladen. Es wird also einige
Jahre dauern, bis wir hier nachgerüstet haben, und längst
nicht jeder Einsatz von fossiler Energie lässt sich durch regenerative
Energie ersetzen.
Die zweite Möglichkeit für den Unternehmer, Energieverteuerungen
zu umgehen, ist die Energieeinsparung.
Hierzu muss er beispielsweise seine Firmengebäude mit effektiver
Wärmedämmung nachbessern, weil deren Unterhaltungskosten sehr
viel stärker als bisher den Preis seines Produkts oder ihrer Dienstleistung
beeinflussen wird. Eventuell braucht er neu konzipierte technische Anlagen,
weil die alten zu viel Energie verschwenden, oder er rüstet die
Produktion auf die Verarbeitung von weniger energieintensiv zu veredelnder
Grundstoffe um.
Die dritte Möglichkeit, um Energiekosten zu sparen, ist der verstärkte
Einsatz der einzigen Alternative zur technischen Arbeitsenergie,
nämlich der menschlichen Arbeitskraft.
Wenn man die tierische Arbeitskraft vernachlässigt, ist die Arbeitskraft
von Menschen die umweltfreundlichste Form von Energie. Wir Menschen
beziehen unsere Energie aus der Nahrung, die zwar im Boden wächst,
aber aus Sonnenenergie entsteht. Die menschliche Arbeitskraft ist also
eine Form von gespeicherter Sonnenenergie, die in großer Menge
zur Verfügung steht, im Prinzip keine Lebensgrundlagen schädigt
und sofort und fast überall eingesetzt werden kann.
In allen Produktionsverfahren und Arbeitsprozessen, die sowohl von Menschen,
als auch von Maschinen ausgeführt werden (z.B. die meisten Fabriken,
alle Handwerksbetriebe, viele Dienstleister, Bauwirtschaft, Landwirtschaft,
usw.), gibt es für den jeweiligen Unternehmer eine vorstellbare,
rechnerische Grenze, jenseits welcher sich die Beschäftigung einer
Arbeitskraft nicht mehr lohnt und der Maschineneinsatz günstiger
ist.
Diese Grenze wurde in den letzten Jahrzehnten unbeachtet und beständig
zu Gunsten des Maschineneinsatzes verschoben. Die technische Entwicklung
machte es möglich, könnte man behaupten. Doch bei genauerem
Hinsehen ist es eher die Möglichkeit umfangreicher Kostenexternalisierungen
gewesen, welche die schnelle Technisierung der Produktion in die falsche
und fatale Richtung vorangetrieben hat, und damit die menschliche Arbeitskraft
entbehrlich machte.
Diese Entwicklung wird durch die Internalisierung wieder zurückgefahren,
bis sich von selbst ein natürliches Nebeneinander beider Formen
von Arbeitsenergie eingestellt hat.
Wir hätten dabei aber nicht, wie es heute etwa beim Thema Niedriglohnjobs
vorgeschlagen wird, die menschliche Arbeitskraft bezuschusst, um sie
etwas konkurrenzfähiger zu machen, sondern wir hätten ihrem
direkten Konkurrenten den umfassend ermittelten, angemessenen Preis
zugewiesen und ihm so die unrechtmäßige Dominanz im marktwirtschaftlichen
Wettbewerb zurückgestutzt.
Ebenso würde sich die Grenze für potentielle Neuunternehmer
positiv verschieben, jenseits welcher ihre Geschäftsidee auch Erfolg
verspricht (z.B. Recycling-, Reparatur- und Second-Hand-Branche, Handwerk
und Landbau, Regionalhandel und -dienstleistungen, Produktionsverlagerungen
nicht ins Ausland, sondern in die Regionen im Inland). Neue Geschäftsideen
entstehen mannigfaltig unter den gründlich gewandelten ökonomischen
Bedingungen und der Rückbesinnung auf die Menschenkraft.
So manche Rationalisierung, Technisierung, Arbeitskräfteabbau oder
Güterbezug aus Übersee wird sich als betriebswirtschaftlicher
Flop herausstellen und rückgängig gemacht werden müssen.
In der Praxsis heißt dies, viele der einst eingesparten Arbeitsplätze
werden im Stammland der Unternehmen aus ureigenen betrieblichen Gründen
wieder neu geschaffen.
Angesichts des logischen Sachzusammenhangs, wonach die Kostenexternalisierung
in unserer Konsumgesellschaft für die hohe Arbeitslosigkeit verantwortlich
ist und angesichts des Umkehrschlusses, wonach eine Beseitigung dieser
Externalisierung einzig und allein wieder ausreichend Arbeitsplätze
schafft, kann man beim Anblick der täglichen politischen Betriebsamkeit
zum Thema eigentlich nur noch mit dem Kopf schütteln (Hartz-4,
Bündnis für Arbeit, Niedriglohnsektor, usw.).
Die geplanten Reformen sind lediglich Kompromisse zwischen mächtigen
Interessengruppen. Sie enthalten zu viele Milchmädchenrechnungen,
kosten den Staat unnötig Geld und werden langfristig zu nichts
führen.
Politische Entscheidungen sind heutzutage fast nur noch Strohfeuerfantasien
und Zufallsergüsse. Die sogenannten Politiker disqualifizieren
sich täglich höchst routiniert selbst und können allesamt
unter das vernichtende Urteil eines Ausspruchs von Edward Kennedy eingeordnet
werden, der da sagte: "In der Politik ist es wie in der Mathematik,
was nicht ganz richtig ist, ist falsch."
Ob Regierung oder Opposition, alle geben, bildlich gesprochen, nur ständig
neue Rezepte zum besten, wie die unablässig sich auftuenden Risse
in den Wänden des Hauses unserer Volkswirtschaft zugespachtelt
werden können.
Das Internalisierungskonzept auf dieser Website aber schlägt vor,
endlich die Sanierung des Fundaments in Angriff zu nehmen, auf welchem
die Gesellschaft existiert, damit nachher keine Risse mehr entstehen.
Es schafft Millionen zukunftsfähige Arbeitsplätze, ohne dass
es den Staat etwas kostet.
(Inhaltsangabe)
8)
D) Ökonomische Betrachtung
Unser Wirtschaftssystem
und das der anderen westlichen Staaten wird als Marktwirtschaft bezeichnet.
Immer mehr Länder der Welt nähern sich diesem Modell an, weil
es unbestreitbare Vorteile für die Versorgung der Bevölkerung
besitzt.
Die Selbstverständlichkeit, mit der das Wort Marktwirtschaft täglich
mit unserer gegenwärtigen Art, zu produzieren und zu konsumieren,
gleichgesetzt wird, lässt keinen Zweifel an der Richtigkeit dieser
Bezeichnung aufkommen.
Trotzdem soll gefragt werden: Ist die westliche Ökonomie, die oft
auch als Kapitalismus bezeichnet wird, wirklich eine Marktwirtschaft?
Hauptmerkmal der Marktwirtschaft ist die ständige Konkurrenz der
Produzenten und Anbieter von Dienstleistungen um Marktanteile für
ihre Produkte. Erste Antriebsfeder ist dabei die Aussicht auf finanziellen
Gewinn. Jeder Unternehmer muss ständig bemüht sein, seine
Produktion so geschickt wie möglich zu organisieren. Je geringer
seine Gesamtproduktionskosten sind, desto günstiger ist der Preis
seines Endprodukts.
Günstige Preise erhöhen die Nachfrage der Konsumenten nach
diesem Produkt und damit die Aussicht auf Profit für den Unternehmer.
Außerdem sorgt das Marktwirtschaftliche System einerseits für
einen qualitativen Mindeststandard der Produkte, denn schlechte Waren
sprechen sich herum und werden nicht mehr gekauft. Andererseits garantiert
es den Konsumenten eine relative Versorgungssicherheit. Falls auf dem
Markt Versorgungslücken sichtbar werden, es eine Nachfrage, aber
kein Angebot dazu gibt, finden sich sehr schnell Unternehmer, die solche
Lücken schließen.
Für die Konsumenten sichert die Marktwirtschaft somit völlig
eigendynamisch eine umfassende Versorgung (alles, immer, preiswert,
gut) und für die Produzenten eine verlässliche Aussicht auf
Profit.
Wird in diese marktwirtschaftliche Dynamik von außen eingegriffen,
um eine Entwicklung zu fördern, die nicht von alleine aus dieser
Dynamik entspringen würde, bzw. um einen Zustand zu sichern, welcher
sich nicht alleine halten könnte, bewirkt man damit immer auch
eine Störung des Verhältnisses von Angebot und Nachfrage.
Ein regulatives Instrument bildet die soziale Komponente unserer Marktwirtschaft.
Sie ist ursprünglich eingeführt worden, um menschliches Elend,
wie bei der klassischen, freien Marktwirtschaft zu verhindern. In der
sozialen Marktwirtschaft wird den Schwachen der Gesellschaft prinzipiell
eine Mindestabsicherung garantiert.
Die "Väter" unserer Marktwirtschaft haben dieser wohl
nicht zugetraut, dass sie von alleine die soziale Absicherung für
Alte, Kranke oder Mittellose hervorbringt. Ihnen war wohl bewusst, dass
nicht humanitäre Ideale die Hauptantriebskraft der Marktwirtschaft
sind, sondern der menschliche Eigennutz.
Da jedes Mitglied der Gesellschaft theoretisch einmal zu den Schwachen
zählen könnte, ist es zulässig, dieses soziale Netz von
der Allgemeinheit finanzieren zu lassen. Solange die soziale Komponente
nur für eine Grundabsicherung sorgen muss und die Arbeitslosigkeit
niedrig ist, beeinträchtigt sie die marktwirtschaftliche Dynamik
nicht.
Die soziale Komponente unserer Marktwirtschaft ist also ein regulierender,
unbedingt notwendiger Eingriff, der allen MarktteilnehmerInnen zu Gute
kommt. (Über die Anfälligkeit des sozialen Netzes, unbemerkt
degenerieren und wirklichkeitsfremd werden zu können, soll hier
nicht geredet werden.)
Eine weitaus gravierendere
Art des Eingriffs in den marktwirtschaftlichen Mechanismus sind die
Subventionen.
Sie kommen nur gewissen Sparten, manchmal sogar nur einzelnen Betrieben
zu Gute.
Mit Subventionen wird Geld, das der Allgemeinheit gehört, an einzelne
Zellen des marktwirtschaftlichen Systems verteilt, sei es durch direkte
finanzielle Zuwendungen oder durch Erlass von Steuern und Abgaben. Dadurch
werden subtile Störungen in der marktwirtschaftlichen Dynamik ausgelöst,
die sich über Jahre hinweg zu schweren Problemen für die Gesellschaft
auswachsen können.
Die Subventionen, die der Staat jährlich der Wirtschaft, oder anderen
Marktteilnehmern in Deutschland zukommen lässt (Kohle, Flugbenzin,
chemische Industrie, Atomanlagen, etc., aber auch Landwirtschaft und
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen), sind aber nur ein Bruchteil dessen,
was unsere Volkswirtschaft aus anderer Quelle, nämlich aus der
Möglichkeit, produktionsbedingte Umweltschäden auf die gegenwärtige
oder zukünftige Allgemeinheit abwälzen zu können, bezieht.
Durch diese gigantische Subventionierungsorgie mittels Externalisierung,
merkwürdigerweise den liberalistischen Hardcore-Ökonomen bis
heute noch nicht aufgefallen, werden weit mehr Störungen der marktwirtschaftlichen
Dynamik verursacht, als bei jeder herkömmlichen Subventionierung.
Die Summe all dieser Störungen, also die Konsequenzen aus jahrzehntelanger
Externalisierungspraxis, erfahren wir jetzt primär als Massenarbeitslosigkeit
und Umweltzerstörung, sekundär als deren Folgeprobleme.
Subventionen verschieben die Nachfrage weg vom Optimum, welches sich
eigentlich aus der marktwirtschaftlichen Dynamik ergeben würde.
Wenn allerdings die Summe der externalisierten Produktionskosten als
Subventionen verstanden werden, muss man angesichts der unglaublichen
Höhe dieser Subventionsbeträge ernsthaft bezweifeln, ob es
sich bei unserem gegenwärtigen Wirtschaftssystem noch um eine Marktwirtschaft
handelt. Beide gegensätzlichen Lager, die Befürworter und
die Gegner des Kapitalismusses befinden sich auf dem Holzweg wenn sie
behaupten, die Marktwirtschaft brächte den Segen, bzw. verursache
die Probleme.
Wirtschaftslobbyisten und deren "Trojaner" in den Parlamenten,
aber auch Umweltschützer und Globalisierungskritiker haben den
gravierenden Unterschied zwischen Marktwirtschaft und Kapitalismus noch
nicht erkannt.
Wir haben in den alten Industriestaaten eigentlich gar keine Marktwirtschaft,
allenfalls eine Subventionsmarktwirtschaft, wenn nicht sogar eine kapitalistische
Planwirtschaft, oder, um den Restmüll als Hauptcharakteristikum
einzubringen: wir leben in einer Exwirtschaft.
Außer der wirklichen Marktwirtschaft kann keine Wirtschaftsform
eigendynamisch und über einen langen Zeitraum, also nachhaltig,
funktionieren. Früher oder später kommt es zwangsläufig
zu gewaltigen Problemen, die wuchernde Erosionen und schließlich
den Zusammenbruch zur Folge haben. - Und genau dies ist gegenwärtig
unsere bittere Zukunftsaussicht.
Viele Umstrukturierungsmaßnahmen sind in den westlichen Staaten
schon ergriffen worden um gegen die Wirtschaftskrise vorzugehen. Außer
dem Aufflackern einiger kurzlebiger, statistischer Verbesserungen ("Jobwunder"
in USA, Sozialstaatsreformen in den Niederlanden, bessere Finanzsituation
in Skandinavien, "Wirtschaftswunder" in osteuropäischen
Ländern, Wachstum in Schwellenländern wie China und Indien,
usw.), die meist sogar auf Kosten anderer Bereiche erfolgt sind, setzt
sich der Abwärtstrend der westlich orientierten Wirtschaft unbeirrt
fort. Politiker wollen nicht als Feinde der Marktwirtschaft geoutet
werden. Deshalb halten sie Subventionsabbau prinzipiell für gut,
werden bei dem Thema aber seltsam wortkarg. Von der entscheidenden Bedeutung
der Externalisierung haben sie darüber hinaus noch überhaupt
nichts gehört, geschweige denn, ist ihnen ein Handlungsbedarf bewusst.
Warum selbst hochangesehene Wirtschaftsfachleute, wir nennen sie in
unsrer ökonomischen Naivität sogar "Weise", den
wahren Grund der Krise nicht erkennen, bleibt dabei ein großes
Rätsel. (Vielleicht ist die Erklärung aber einfach: Scheuklappen
sind nun mal undurchsichtig.)
Es sollte die Marktwirtschaft rehabilitiert werden, indem man sagt:
Nicht die Marktwirtschaft bringt uns allen diese gewaltigen Probleme,
sondern das Fehlen der Marktwirtschaft.
Nirgendwo auf der Welt gibt es zur Zeit die Marktwirtschaft. Überall
steht nur die Fassade derselben, während das Treiben dahinter eskaliert.
Wenn wir diese genialste unter allen denkbaren Ökonomiemodellen
in dem konsequenten Sinne hätten, dass keinerlei Kostenexternalisierungen
in der Produktion auf die Allgemeinheit möglich wäre, dann
hätten wir keine Krise.
- Zum Begriff der Kategorischen Marktwirtschaft, mehr unter Teil
4, Kapitel 11)A), aber auch in den Kommentaren im Archiv (Kapitel 11).
(Inhaltsangabe)
E) Widerstände, Chancen und Hauptproblem der Umsetzbarkeit
Zum Internalisierungskonzept
sind Widerstände aus den Reihen der etablierten Parteien und Verbände
zu erwarten, am heftigsten von denen, die bisher am ausgiebigsten von
der Kostenexternalisierung profitiert haben.
Einige werden bemängeln, dass die Höhe des garantierten Mindesteinkommens
für jeden gleich sein soll, wo doch die Reichen, die einen großen
Besitz zu unterhalten haben, dafür sehr viel mehr Internalisierungsabgaben
bezahlen müssten.
Dieser Einwand ist unzulässig, weil der große Besitz ja nicht
durch Arbeit, sondern durch Kostenexternalisierung im großen Stil
erlangt wurde.
Hier wird die Internalisierung externer Kosten zur praktikablen, vollautomatischen
Alternative zur Vermögensteuer. Die beiden Hauptvorbehalte gegen
diese, (verfassungsrechtliche Bedenken, weil Guthaben schon mehrfach
versteuert wurden und aufwandstechnische Bedenken, weil die Erhebungskosten
die Einnahmen beinahe auffressen), wären bei der Internalisierungsabgabe
hinfällig.
Die deutsche Exportwirtschaft wird durch die Internalisierung zunächst
die größten Verluste zu tragen haben. Wenn allerdings die
Entwicklung von Produkten, die mit wenig Kostenexternalisierung auskommen,
in Deutschland erst einmal in Schwung gekommen ist, werden diese Produktalternativen
zum Exportschlager. Die Weiterentwicklung zur Kategorischen Marktwirtschaft
wird sich angesichts der immer gleichen Probleme auch in allen anderen
Staaten als die einzige Alternative herauskristallisieren und sichert
der Exportwirtschaft in unserem Land für Jahrzehnte eine gewisse
Vorreiterrolle in der ganzen Welt, - zukunftsfähige Technologie
made in Germany.
Manche Politiker mit dem Anschein von Wirtschaftskompetenz sagen: "Die
Leistungsträger unserer Gesellschaft sollen belohnt werden",
und meinen damit, dass innovativen Unternehmern, die einen Betrieb erfolgreich
führen, der Profit nicht genommen werden soll. Im Prinzip gibt
es daran nichts zu bemängeln, außer dass die allermeisten
dieser "Leistungsträger" ihren Erfolg hauptsächlich
der Externalisierung von Kosten zu verdanken haben, also einem für
die Gesellschaft ausgesprochen schädlichen Verhalten.
Durch die Internalisierung werden erst die wahren Leistungsträger
unter den Unternehmern sichtbar gemacht, die heute noch im nationalen
wie globalen Brei der gegenwärtigen wirtschaftlichen Zwänge
und Bedingungen versteckt sind.
Wer von diesen es versteht, mit minimaler Kostenexternalisierung einen
Betrieb erfolgreich zu führen, der soll auch reich werden dürfen.
Alle bisher in Deutschland gewährten Subventionen müssen nach
der Logik des Internalisierungskonzepts gestrichen werden.
Dies könnte ein großes Geschrei erzeugen, dem man aber leicht
argumentativ begegnen kann. Mit Hilfe der unter RestmuellNet.de dargelegten
Thesen wird der Protest der betroffenen Gruppen so schal und peinlich
wirken, wie beispielsweise das Wehklagen von Henkern über den Verlust
ihres Arbeitsplatzes durch Abschaffung der Todesstrafe.
Subventionen können unter dem Internalisierungsgedanken allenfalls
Hilfe zur Selbsthilfe sein, bzw. Schutz vor elementarer Not für
die Gesellschaftsmitglieder. Mit wenigen Ausnahmen (Alte, Behinderte,
chronisch Kranke, Kinderbetreuung und -förderung, etc.) müssen
sie streng zeitlich befristet bleiben. Innerhalb einer vollwertigen
Marktwirtschaft, die keine Kosten auf Dritte externalisiert, findet
jeder arbeitsfähige Mensch eine Beschäftigung, mit der er
seinen Lebensunterhalt finanzieren kann. Vollbeschäftigung kann
wieder Realität werden.
Das soziale Netz soll als eine Form von Subventionierung angesehen werden,
die berechtigt ist, weil es für die arbeitsunfähigen Bürger
vorgehalten wird, und nicht, um die Kollateralschäden eines ruinösen
Wirtschaftssystems aufzufangen.
Andere Themenbereiche sind denkbar, wie etwa eine neue, realitätsorientierte
Gestaltung der Entwicklungshilfe.
Diese muss verstanden werden als Übertragung des sozialen Netzes
auf die globalen Verhältnisse. National helfen starke Bürger
den schwachen Bürgern, international die reichen Länder den
schwachen Ländern.
Beide Male sollte Hilfe zur Selbsthilfe an oberster Stelle stehen, die
selbstlose Befähigung Bedürftiger zur uneingeschränkten
Teilnahme an der Gesellschaft einerseits, und die Befähigung auch
aller strukturschwachen Länder dieser Erde zu individuellen, eigenen
Stärken von denen sie dauerhaft zehren können.
Durch die Internalisierung können schwache Länder ihre Besonderheiten
besser entfalten. Die alltägliche Bevormundung von außen,
wie die wirtschaftliche Ausbeutung durch Industriestaaten geht stark
zurück, weil der finanzielle Anreiz dafür zusammenbricht.
Wie in Deutschland jeder arbeitsfähige Arme durch Aufwertung seiner
persönlichen Arbeitskraft und Nutzung seiner Stärken in den
neuen Arbeitsmarkt eingebunden werden kann, wird jedes Entwicklungsland
unter einer vollständigen Marktwirtschaft mit globalem Sozialsystem
eine eigenverantwortlich genutzte und die Existenz sichernde Nische
im Weltmarktgeschehen finden.
Entwicklungshilfe könnte, aus dem Subventionstopf (Kapitel 8)A)I))
finanziert und komplett an Nichtregierungsorganisationen übertragen,
zur wirklichen Hilfe zur Selbsthilfe werden, ohne landesspezifische
Strukturen zu zerstören, Machthaber zu sponsern oder, über
Großprojekte, Umweltzerstörungen zu fördern.
Um den Import von sozial und umweltverträglich produzierten Gütern
aus ärmeren Ländern nicht zu unterbrechen, ja noch zu fördern,
wären zunächst noch Subventionierungen nötig, bis neue
Überseetransportmittel entwickelt und eingesetzt werden (z.B. Luftschiffe
mit regenerativem Antrieb, Solarsegler mit Wasserstofftechnologie).
Die Wachstumsideologen in Politik und Wirtschaft, mittlerweile unter
dem Druck des wirtschaftlichen Niedergangs zur richtigen Plage geworden,
könnten mit Hilfe des Internalisierungskonzepts und seiner Begründung
besser in die Schranken gewiesen werden.
Sie sind mit ihrem irrigen Glauben an den "Heilsbringer" Wirtschaftswachstum
nur deshalb so dominant geworden, weil bislang eine realistische ökonomische
Alternative fehlte. Unbehelligt dürfen solche Leute behaupten,
eine Ankurbelung der Wirtschaft würde die Arbeitslosigkeit reduzieren.
Frech installieren sie für die Armen eine Ungeheuerlichkeit nach
der Anderen, während die obersten Externalisierungsgewinner aus
fetter Position Beifall klatschen.
Fakt ist, dass die heutige Massenarbeitslosigkeit mit der Externalisierung
von Produktionskosten untrennbar verbunden ist. Beide begannen in den
sechziger Jahren zu wachsen und beide sind heute so stark wie nie.
Wirtschaftswachstum war, mittel- und langfristig gesehen, in den letzten
Jahrzehnten kaum mehr, als eine Perfektionierung der Produktionskostenexternalisierung,
in unserem Land und weltweit.
Die Ankurbelung der Wirtschaft in althergebrachter Form wird die Arbeitslosigkeit
nur weiter verschärfen.
Der Bevölkerung muss klargemacht werden, dass diese Art von politischen
Sektierern, samt ihrem pseudowissenschaftlichen Anhang schlimmer sind,
als Elefanten im Porzellanladen unserer Gesellschaft, dass sie nicht
nur das Inventar, sondern auch das Haus, in dem sich der Laden befindet,
zerstören.
Internalisierungsgegnern kann man auch entgegenhalten, dass man für
viele Gesellschaftsprobleme eine neue Basis und erweiterte Handlungsspielräume
erhält. Profitieren würde der größte Teil der Bevölkerung,
für welchen die Verteuerung ihrer Lebenshaltungskosten durch die
Internalisierungsaufschläge weit unter den 400 Euro pro Monat läge.
Besonders die unteren Einkommensgruppen, Alte und Familien mit Kindern
würden finanziell erheblich gestärkt, ohne dass die Rente,
das Kindergeld oder die Sozialhilfe erhöht werden muss.
Beispielsweise könnte man nach der Wiederentstehung eines vielfältigen
und flächendeckenden Arbeitsmarktes und bei Auszahlung eines garantierten
Mindesteinkommens für jede/n Deutsche/n die Sozialhilfe und die
Arbeitslosenhilfe auf eine reine Sachleistung zurückstutzen, abgesehen
etwa von den dauerhaft Bedürftigen.
Dafür könnte man die Altenpflege und Altenbetreuung ausweiten
und sich um Kinder und gesellschaftliche Randgruppen intensiver kümmern.
Der Missstand, dass gering bezahlte Arbeitnehmer weniger Geld im Monat
zur Verfügung haben als mancher arbeitsfähiger Sozialhilfeempfänger
würde aufhören. Jeder der arbeitet, auch wenn es nur wenige
Stunden pro Woche sind, soll auf jeden Fall mehr Geld in der Tasche
haben, als ein Nicht-Arbeitender.
Für ausländische Mitbürger ohne deutsche Staatsangehörigkeit
müsste eine Unterstützungsmöglichkeit entworfen werden,
weil diese kein garantiertes Mindesteinkommen erhalten. Denkbar wäre
ein bestimmter oder individueller Prozentsatz davon, etwa in Abhängigkeit
ihrer Deutschkenntnisse (finanzieller Anreiz zur Eigenintegration).
Die Gesundheits- oder Krankheitskosten könnte man senken, indem
man auch hier die Externalisierung von Kosten unterbindet und bestimmte,
krankmachende Produkte (Tabak, Alkohol, Zucker, etc.) mit entsprechenden
Sozialkassenabgaben belegt.
Wissenschaftler der Universität Ulm verfassten im Jahre 2000 eine
umfangreiche Studie über den volkswirtschaftlichen Gesamtschaden
durch das Rauchen. ("Ausgewiesen wird eine zurückhaltende
Schätzung der gesamten dem Rauchen zurechenbaren Schadenskosten").
Was die Forscher in Ulm berechneten, ist nichts anderes als die externalisierten
Kosten des Rauchens, die gegenwärtig auf unser Sozialsystem abgewälzt
werden. In einem Artikel dazu heißt es:
"Nach den ausführlichen Berechnungen der Studie werden dem
Rauchen pro Jahr rund 117.000 vorzeitige Todesfälle und 1,5 Millionen
verlorene Lebensjahre zugerechnet. Die jährlichen Gesamtkosten
belaufen sich auf 33,8 Milliarden DM. Davon entfallen 9,3 Milliarden
DM auf die stationäre Versorgung in Akut- und Rehabilitationskrankenhäusern,
die ambulante Versorgung und die Arzneimittelversorgung. Der Ausfall
an Arbeitskraft durch verlorene Lebensjahre summiert sich auf 8,2 Milliarden
Mark, derjenige durch Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit auf 16,4
Milliarden DM. Insgesamt entspricht dies 415 DM je Einwohner oder knapp
1.600 DM je aktivem Raucher. Wenn man auch den Arbeitsausfall in der
Hausarbeit und bei der Betreuung von Angehörigen berücksichtigt,
steigen diese Kosten weiter an".
Wenn man diese enormen Summen durch prozentualen Aufschlag auf jedes
Gramm Tabak internalisieren würde, und verfährt genauso mit
den Ergebnissen einer, noch ausstehenden, Studie über die sozialen
Schäden durch Alkohol, wäre unser Sozialsystem mit einem Schlag
saniert und wir könnten ganz entspannt über nötige Reformen
( zurück zur qualitativen Grundsicherung) nachdenken.
Die Ausgaben der Kassen würden zurückgehen, weil gesunde Nahrung
günstiger wäre, als industriell vorgefertigte Nahrung.
Ernährungsbedingte Krankheiten, die ca. die Hälfte aller Krankheiten
ausmachen, sind meist auf solche Nahrungsmittel zurückzuführen,
die mit einem hohen Anteil an externalisierten Kosten erzeugt wurden
(Fast-food, Zucker- und Süßstoffgetränke, Weißmehlerzeugnisse,
Fleisch aus Intensivmast, Fertig- und Instantmahlzeiten, etc.).
Manche Umweltpolitiker und Umweltorganisationen fordern ein Solardächerprogramm,
ein 100000-Solardächerprogramm, oder ein 1-Million-Solardächerprogramm.
Mit Verlaub: Wer soll das finanzieren?
Wenn wir alle externalisierte Kosten der herkömmlichen Energieträger
auf deren Preis aufschlagen, bekommen wir ganz automatisch ein viele-Millionen-Solardächer-Programm,
ganz ohne Gesetz und Zuschüsse.
Bestimmte Steuern, wie zum Beispiel Mehrwertsteuer und Ökosteuer
könnten entfallen.
Die Lohnsteuer könnte umstrukturiert werden, um die Schwarzarbeit
unattraktiv zu machen. Ein garantiertes Mindesteinkommen für jeden
Menschen, also für jedes Kind und die Aussicht auf lang anhaltende
Stabilität der Verhältnisse würde den Geburtenrückgang
stoppen.
Internalisierung entzöge der Korruption zum großen Teil den
Boden.
Mietwohnungsbesitzer dürften die Verteuerung der Nebenkosten nur
zur Hälfte an ihre Mieter weitergeben, könnten ihren Kostenanteil
durch Investitionen in Energiesparmaßnahmen aber reduzieren. usw.,
usf.
Die größte Schwierigkeit, wollten wir das Internalisierungskonzept
allein in Deutschland einführen, lässt sich allerdings nicht
lösen.
Wenn von zwei benachbarten Staaten der eine die Marktwirtschaft im Sinne
dieses kategorischen Konzepts, der andere aber noch die alte Kapitalistische
Planwirtschaft als ökonomisches System führt, wird der Schmuggel
über die Landesgrenzen zwangsläufig enorme Ausmaße annehmen.
Die Gewinnspannen, die dabei winken, wären zu verlockend. Deutschland
könnte nie all seine Grenzen bewachen, um die Schmuggelware (auch
eine Form von Profit durch Kostenexternalisierung) abzuwehren.
Deshalb muss die Kategorische Marktwirtschaft mindestens ein Europamodell
sein, um funktionieren zu können.
Angesichts der Weltlage, angesichts der fortschreitenden intellektuellen
und wirtschaftlichen Degeneration der letzten Supermacht und der Notwendigkeit,
dieser und deren Exzessen, Ideologismen und Eklatpolitik nicht weiter
zu folgen, um nicht den selben absehbaren Schaden zu nehmen, braucht
Europa ohnehin eine eigene, starke Zukunftsperspektive. Diese hat Europa
bei allen Gockelauftritten seiner Repräsentanten, bei allem Flügelschlagen
und selbstbewusstem Gekrähe, bis heute nicht.
Was könnte da besser sein, als die Umsetzung einer echten Marktwirtschaft
im kategorischen Sinne, die vollständige Internalisierung aller
externer Kosten unseres Wirtschaftens, ein weises Europa als Vorreiter
für eine bessere Welt?
Dieses gilt es als Alternative zum gegenwärtigen Weiterwursteln
unserer "Volksvertreter" zu diskutieren.
(Inhaltsangabe)
9) Sonstiges
9)A) Vom weiteren Vorgehen
In Kapitel 7) hatte ich das Konzept für ein verbraucher- und umweltgerechtes
Abfallgebührensystem in zwei Stufen unterteilt.
Die erste Stufe davon, -Umlage der gegenwärtigen Abfallentsorgungsgebühren
individuell auf den Preis eines jeden Produkts (Kapitel 7)A)), lässt
sich ohne weiteres in Deutschland im Alleingang umsetzen. Wie in Kapitel
4) dargestellt wurde, gibt es dafür aber gegenwärtig keine Rechtsgrundlage.
Um auf die Notwendigkeit einer realistischeren Rechtsgrundlage hinzuweisen,
versuche ich mit Klagen gegen die Müllgebühren, genauer, gegen
die Gebühren zur Entsorgung des Restmülls, auch Beseitigungsabfall
genannt, ein neuartiges Urteil zu erkämpfen. Mit einem solchen Präzedenzfall
könnte die Politik zum Handeln gezwungen sein.
Für die Erreichung
der zweiten Stufe (Kapitel 7)B)) ließe sich theoretisch auch klagen,
was aber sehr viel subtiler, sehr viel schwieriger ist. Dieses müssten
viele Menschen gut vorbereiten. An überzeugenden Argumenten würde
es nicht fehlen, Haupthindernis wären eher die außergewöhnlichen
Formalien einer solchen Klage.
Die Perspektiven wären es jedenfalls wert vor das Bundesverfassungsgericht
zu gehen, um zu versuchen, die fehlenden Gesetzesgrundlagen für eine
faire Ökonomie zu erzwingen.
Zu verlieren haben wir nur die Anwalts- und Prozesskosten.
9)
B) Perspektiven
RestmuellNet.de
wird im Teil 3 nach dem 2005 zu Ende gegangenen zweiten Prozess
(bezogen auf den Abfallgebührenbescheid von 2003 - Teil 3)a)) auch
den dritten Prozess (Bezogen auf den Abfallgebührenbescheid 2004,
- Beginn VG-Klage September 2005 - Teil 3)b))
ausführlich darstellen.
Auch könnte Kapitel acht noch erweitert werden, indem
man andere bedeutsame Probleme und Themenbereiche unserer
Gegenwart unter dem Internalisierungsaspekt betrachtet.
(Zusatz im Frühjahr 2006: dies ist mit der Seite -Kategorische
Marktwirtschaft- ansatzweise geschehen).
Stichworte könnten sein:
- Wachstumsverzicht und qualitativer Wohlstand,
- nachhaltiger Umbau der Sozialsysteme,
- Wie könnte das Programm einer fiktiven "Marktwirtschaftlichen
Partei" aussehen, bzw. welche Politik passt zur Analogie des Internalisierungskonzepts?
- Wie lässt sich die Erfolglosigkeit von Politikern in deren Bezahlung
internalisieren?
- Menschenverträgliche Globalisierung und außenpolitische Beziehungen,
- Zinssystem und natürliche Wirtschaftsordnung,
- krisenfestes Rentensystem,- usw.
Die Gestaltung der Site, ihre Handhabbarkeit und Internettauglichkeit
lässt sich durchaus verbessern, was allerdings ein geeigneter Fachmensch
leisten müsste.
Es gibt Überlegungen, von RestmuellNet.de ausgehend einen Verein
zu gründen. Dessen Name könnte etwa -Zukunftslobby e.V.- lauten
oder auch -Freunde der Marktwirtschaft e.V.- .
Nach Anerkennung der Gemeinnützigkeit könnten Spenden gesammelt
werden, um einen Prozesskostenfond zu gründen, oder aber um als vorläufige,
außerparlamentarische Vierte Gewalt eine umfangreiche Studie an
mehreren Wissenschaftlichen Instituten über die Höhe aller erfassbaren,
externalisierten Kosten in Auftrag geben zu können.
Eine solche umfassende Bestandsaufnahme würde die Dringlichkeit unseres
Anliegens in der Öffentlichkeit unübersehbar machen.
(Inhaltsangabe)
9)
C) Müllvermeidung in der Praxis
Von Seiten der Beklagten,
Kreisverwaltung und auch Umweltministerium Rhl.-Pf., wird das Fehlen
eines Abfallvermeidungskonzepts für unseren Haushalt bemängelt.
Bisher hat niemand die Darlegung eines solchen Konzepts verlangt. Die
Abfallsatzung des Landkreises spricht von der Führung eines Nachweises
für ordnungsgemäße und schadlose Verwertung, ohne zu
sagen, wie dieser auszusehen hat.
Das Müllvermeidungs- und Verwertungskonzept unseres Haushalts ist
mit wenigen Worten beschrieben: Es kommt nichts ins Haus, was als Abfall
nicht vollständig verwertet werden kann.
Nachfolgend sollen die täglichen Dinge, die zu Abfall werden, kommentiert
und Alternativen aufgezeigt werden.
(Zusatz Herbst
2005: Als Anlage zur Verwaltungsgerichtsklage im dritten Prozess habe
ich ein Abfallvermeidungs- und verwertungskonzept verfasst - siehe Teil
3)b) Punkt 10)B) XVIII) )
9)
C) I) "Sortierhilfe
für Wertstoffe und Abfälle"- Aus einer Info des Abfallwirtschaftsbetriebs
Der Sortierplan
des Landkreises zählt unter Restmüll einige Dinge auf, die hier
aus der Sicht eines müllvermeidenden Haushalts betrachtet werden
sollen, - (siehe auch: vorläufiges Abfallvermeidungskonzept im dritten
Prozess unter Punk 10)B) XVIII):
Als Restmüll gilt: -----------------------------------------
Anmerkungen bezüglich Vorkommen in unserem Haushalt:
o Asche -------------------------------- Wir verbrennen
ausschließlich naturbelassenes Holz, Asche ist ungiftig, Dünger
o Haus- und Straßenkehricht --- ersteres kompostierbar, zweites
gesiebt u. sortiert in Kompost, Bauschutt u. Verp.müll
o Staubsaugerbeutel ------------------------------------------- verwenden
beutellosen Sauger, Inhalt wird kompostiert
o Zigarettenasche und -filter -------------------------------------------
----------------vollständig biologisch abbaubar
o Tapeten und Tapetenreste --------------------------- fällt nicht
an, Putz wird direkt mit Kalk-Kaseinfarben gestrichen
o Teppichbodenreste und Teppichfliesen -------------------------------------------------------------------fällt
nicht an
o Porzellan und Keramik in kl. Mengen -----------------------------------------
Bauschutt, Schotter - Eigenverwertung
o Leder- und Gummireste -----------naturgegerbtes Leder und Naturkautschuk(Naturwarenversand)
- biolog. abbaubar
o Glühlampen ------------------------------------ vollständig
in Wertstoffe zerlegbar, Schrottplatz und Eigenverwertung
o Kerzenreste ----------------------------------------------------------------------------
zur Herstellung neuer Kerzen
o ausgetrocknete Filzstifte ----------------------------- verwenden
nur nachfüllbare Filzstifte, Bruch ist reiner Kunststoff
o Kugelschreiberminen ------------------------------------------------------nur
Metallminen - sind Wertstoff, Messing
o alte Stempelkissen --------------------------------------------------------------------------------------
fällt nicht an
o Fotos, Dias und Negative in kl. Mengen -----------------------------------------------------------------
fällt nicht an
o Schnellhefter, Aktenordner -----------ausschl. aus naturbelassener
Pappe und Metall (Naturwarenversand) -Wertoffe
o Korken in kleinen Mengen ---------------------------------------------------------------------
Dämmstoffsammlung
o Wattebällchen u.-stäbchen-------------------fällt nicht
an, Watte aus reiner Baumwolle o. Viskose -biolog. abbaubar
o Damenbinden u. Tampons -----kompostierbar (Naturwarenversand), Verwendung
von waschbaren Baumwollbinden
o Kosmetiktücher -----------------------------------------------------------------------------------------fällt
nicht an
o Zahnbürsten -------------------------- hochenergiereicher reiner
Kunststoff, wird gesammelt für stoffliche Verwertung
o Windeln ---------------------------------------------------------------------fällt
nicht an, früher: waschbare Windeln
o Hamsterstreu u. Katzenstreu ----------------------------------------------------------------------------
fällt nicht an
o kleine Kunststoffgegenstände --------- hochenergiereicher reiner
Kunststoff, wird gesammelt für stoffliche Verwertung
o Lumpen, Stoffreste --------------------------------------------------------------
nur aus Naturfasern, kompostierbar
o Putzlappen u. -tücher (ohne Öl!) ------------------------------------------------
nur aus Naturfasern, kompostierbar
Vollständig vermieden
werden bei uns:
z.B. Schaumstoffe, Kunstleder, Spanplatten, Teppiche
und Bodenbeläge die Kunstfaser oder Kunststoffschicht enthalten,
Möbel aus dem Handel (sind alle belastet), Modespielzeug (meist
Importware), Telefonkarten, usw., alles was Problemmüll ergibt
wie Kunstharz- und Dispersionsfarben, Lösungsmittel, Pflanzen-
und Insektengifte, die meisten Reinigungsmittel, gewöhnliche
Kosmetika, etc.
Für viele Dinge gibt es im Handel Alternativen
meist im Naturwarenversand so z.B. Klebstreifen aus Celluloseacetat
oder sonst. Bürozubehör, biolog. unbedenkliche Textilien,
usw.
9)
C) II) Ausführlicher:
Abfall-ABC - (gefunden
unter abfallberatung.de und neu kommentiert)
( demnächst
hier )
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