Am 14. und 21. November
war ich nach Aachen eingeladen, um einen Vortrag zum Thema Abfall
aus meiner Sicht zu halten. Die Uni Wuppertal führte dort im
Auftrag der Stadt eine Bürgerbeteiligung zum Thema "eine
neue Abfallgebührensatzung für Aachen" durch. 4 Gruppen
mit jeweils 25 im Losverfahren ausgewählte Bürgerinnen und
Bürger wurden an sechs Tagen von verschiedenen Referenten umfangreich
über das Thema informiert.
Da der Vortrag (Länge
gut 15 Minuten) als Power-Point-Präsentation von einigen Nutzern
nicht zu öffnen ist, wird hier zunächst nur der Text wiedergegeben:
Zu Folie 1:
Abfallwirtschaftliche Ziele und kommunale Abfallpolitik -
Anmerkungen zu einem Interessenkonflikt
Guten Tag meine Damen und Herren.
Mein Name ist Carl Christian Rheinländer und ich arbeite unter
anderem seit fast 25 Jahren als Bauökologe.
Über das Thema nachhaltiges Wirtschaften bin ich vor längerem
auch zum Thema Müll gekommen.
Bei uns daheim,
einem Haushalt mit 5 Personen, gilt konsequent, was Abfall anbelangt,
die Regel: Vermeiden vor Verwerten vor Beseitigen.
Da bei uns seit einigen Jahren deshalb gar kein Restmüll mehr
anfällt, weigere ich mich, die von mir verlangten Abfallentsorgungsgebühren
zu bezahlen und prozessiere seit 1998 gegen den Landkreis.
Seit 2003 betreibe ich im Internet eine Website zum Thema Müll.
Hier und heute
will ich einige Anmerkungen aus meiner Sicht zum Thema Abfall machen.
Zu 2:
Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetz,
oberstes Gesetz für die Abfallwirtschaft in Deutschland (seit
Oktober 1996)
Das KrW-/AbfG,
seit Oktober 1996 in Kraft, ist das oberste Gesetz für die Abfallwirtschaft
in Deutschland.
Ausführlich heißt das Gesetz:
Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen
/ Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung
der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen.
Es hört sich also sehr anspruchsvoll an, schauen wir mal, was
dran ist.
Zu 3:
Zielhierarchie der Kreislaufwirtschaft -
Vermeidung vor Verwertung vor Beseitigung
Was ist Kreislaufwirtschaft?
Früher, also vor 1996 nahmen alle Stoffe eine Einbahnstraße.
Sie wurden gebraucht oder verbraucht und dann als Müll auf eine
Deponie gefahren und vergraben, oft brannten dort auch noch kleine
Feuerchen mit schwarzem Rauch, früher fand man dies normal. Monte
Qualmo
Mit dem KrW-/AbfG wollte man für das Rohstoffpotential im Müll,
einen Weg vorschreiben, der immer im Kreis führt.
Möglichst viel von unserem Müll sollte wiederverwertet werden,
also als Rohstoff für neue Zwecke unseres Wirtschaftens wieder
zur Verfügung stehen.
Zu 4:
Kreislaufwirtschaft und Abfallorganisation im Privathaushalt
--- Abfall beim Einkaufen schon vermeiden
--- Anfallenden Abfall weitgehend verwerten oder in die entsprechende
Verwertung geben
Auch die Privathaushalte
sind seit Inkrafttreten des KrW-/AbfG angehalten, ihre Abfallerzeugung
und ihre Abfallbewirtschaftung nach dem obersten Ziel: Vermeidung
vor Verwertung vor Beseitigung zu orientieren.
Praktisch heißt
dies: Wir alle sind aufgefordert, so einzukaufen, dass so wenig wie
möglich Abfall entsteht.
Als zweites besagt
das Gesetz, dass so viel wie möglich vom Abfall verwertet werden
muss, damit so wenig wie möglich überhaupt noch in die Beseitigung
gelangt.
Zu 5:
Verwertungsabfall ist nicht überlassungspflichtig
--- Eigenverwertung zulässig, wenn schadlos und ordnungsgemäß
(KrW-/AbfG § 13 Abs. 1)
--- Abgabe zur Verwertung zulässig an gewerbliche oder gemeinnützige
Sammler (KrW-/AbfG § 13 Abs. 3)
Für diesen
Verwertungsabfall befreit uns das Gesetz von der Überlassungspflicht
gegenüber den Kommunen und erlaubt ausdrücklich, diesen
Abfall entweder selbst zu verwerten, - das ist vor allem möglich
beim Bioabfall oder unbelasteten Bauschutt -,
oder ihn zur Verwertung
an privatwirtschaftliche Verwerter, sofern diese eine Zulassung haben,
abzugeben. Das Gesetz nennt hier ausdrücklich die gemeinnützige
und die gewerbliche Sammlung, wie beispielsweise die Altkleidersammlung
oder den Schrottplatz.
Zu 6:
Kommunale Zuständigkeit beschränkt auf:
Beseitigungsabfall, auch überlassungspflichtiger Abfall oder
Restmüll
Die Kommunen und
Landkreise, - auch genannt öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
-, sind laut Gesetz also in der Regel nur noch für den Beseitigungsabfall
der Privathaushalte zuständig. Den nennt man auch Restmüll
oder überlassungspflichtigen Abfall, weil die Haushalte diesen
laut Gesetz der Kommune überlassen müssen.
Ausschließlich dieser Beseitigungsabfall gehört in die
graue Tonne und ausschließlich für diesen Abfall bezahlen
die Haushalte die Abfallentsorgungsgebühren.
Zu 7:
Interessenkonflikt zwischen abfallwirtschaftlichen Zielen und kommunalen
Interessen.
Ab hier wird deutlich, wie der derzeit per Gesetz geschaffene Interessenkonflikt
aussieht.
Das Gesetz will,
dass immer weniger Abfall entsteht und von dem entstandenen immer
weniger beseitigt wird.
Die Kommunen aber können nur für Beseitigungsabfall Gebühren
einfordern und müssen bestrebt sein, sich diesen nicht nehmen
zu lassen.
Da werden auch schon mal, wie ich selbst erlebt habe, gesetzeswidrig
Wertstoffe in Restmüll umdeklariert.
In einem Leitfaden zum Gesetz aus dem Bundeswirtschaftsministerium
ist von einem "Kampf der Kommunen um den Abfall" die Rede.
Die Bundesregierung hat dies auch bereits als gesetzwidrig kritisiert.
Zu 8:
Immer mehr Verwertungsangebote für den Privathaushalt, z.B.
Grüner Punkt und gelber Sack, Altbatterien, Alttextilien und
-schuhe, Elektro- und Elektronikschrott, Papier und Pappe
Für die privaten
Abfallerzeuger, also für den normalen deutschen Haushalt, werden
die privatwirtschaftlichen Angebote zur Abfallverwertung immer zahlreicher.
Angefangen hatte
es 1991 mit der Verpackungsverordnung.
Wir gewöhnten uns an, Verpackungsabfall nicht mehr in die Tonne,
sondern in den gelben Sack zu werfen.
Inzwischen ist
es normal Altbatterien in die entsprechenden Sammelboxen zu geben,
die Altkleidersammlung zu nutzen, alle kaputten Elektro- und Elektronikgeräte
kostenlos an den Sammelstellen abzugeben oder für Papier und
Pappe bei entsprechenden Wertstoffsammlern neuerdings sogar noch Geld
zu bekommen.
Zu 9:
Restmüllfreier Privathaushalt
--- Alltägliche Wertstofffraktionen: - Verpackungsabfall (aus
Papier, Kunststoff, Blech) - Glasverpackungen, - Batterien, - Altkleider
und Schuhe, - Elektro- und Elektronikschrott (EG-Verordnung), - Küchenkompost
(Eigenverwertung)
--- Seltenere Wertstofffraktionen: - Metalle (Eisen, Messing, Kupfer,
Alu, Zink, Blei, Kabelreste), - Kunststoffe (CDs aus Polycarbonat,
Mischkunststoffe, PE-Folie und Behältnisse)
--- Fraktionen zur Eigenverwertung: - Kompost zweiter Ordnung, - mineralischer
Abfall (Keramik, Glas, Kehrichtbestandteile, unbelasteter Bauschutt)
Ja sogar der völlig
restmüllfreie Haushalt ist möglich, wie mein eigenes Beispiel
zuhause zeigt. Seit etwa 7 Jahren fällt bei uns durch konsequentes
Vermeiden und vollständiges Verwerten keinerlei Restmüll
mehr an.
Zusätzlich
zu der Auflistung der Wertstoffe von eben, gibt es bei uns zuhause
noch andere Abfallfraktionen.
Wir sammeln die einzelnen Metalle extra und auch die gängigsten
Kunststoffsorten. Diese müssen ganz und gar nicht in die Restmülltonne,
wie es der Landkreis gerne hätte. Es gibt für diese Stoffe
durchaus zugelassene Sammler und Verwerter in der Privatwirtschaft
Auf einem zweiten Kompostplatz verwerten wir alles vollständig
biologisch abbaubare, was über den normalen Küchenkompost
hinaus geht, wie beispielsweise Textilien aus reinen Naturfasern,
Zigarettenkippen, pflanzengegerbtes Leder, Kordel aus Sisal oder Hanf,
Maisstärkefolie, usw.
Alles mineralische
lässt sich zerkleinert und gesiebt als Ersatz für Baustoffe
wie Schotter oder Sand verwenden.
Denken Sie aber
nicht, dass ich von Ihnen verlange, es genauso zu machen. Ich will
nur zeigen, dass es möglich ist, und ich will mit meinen Aktionen
und meiner Website auf die verborgenen Probleme und verpassten Chancen
beim Thema Abfall hinweisen.
Zur völligen
Vermeidung von Restmüll ist schon eine gewisse Anstrengung nötig.
Sie müssen auf einiges verzichten und für anderes abfallarme
Alternativen finden. Sie brauchen Platz zuhause, und Sie sollten eine
gewisse Materialkenntnis besitzen.
Zu 10:
Gesetzesaussage für den privaten Haushalt ohne Restmüll
-
--- KrW-/AbfG § 14 - "Die Eigentümer und Besitzer von
Grundstücken, auf denen überlassungspflichtige Abfälle
anfallen, sind verpflichtet, das Aufstellen zur Erfassung notwendiger
Behältnisse ... zu dulden" - Umkehrschluss: Ohne den Anfall
von Restmüll muss man keine Restmülltonne dulden.
--- AbfGS §§ 2, 3 - ohne Restabfallgefäß scheidet
eine Gebührenschuld aus.
Allerdings hat mir die Prozessiererei gegen die Müllgebühren
bisher noch nichts gebracht, obwohl das Gesetz mir Recht gibt, wie
es diese beiden §§ hier aussagen.
Der Landkreis lenkt ab oder stellt sich taub.
Die Verwaltungsgerichte
verweigern mir gerichtliches Gehör und gehen auf meine Argumente
gar nicht ein.
Einerseits verlangen
die Richter, ohne dass es dafür eine konkrete Gesetzesgrundlage
gäbe, Nachweise für Vermeidung und Verwertung.
Andererseits aber
verweigert man mir seit Jahren jegliche Auskunft über Form, Inhalt
und Umfang der verlangten Nachweise. Alles was ich auch immer vorgelegt
habe, wird zurückgewiesen, mit der schlichten Bemerkung, es sei
nicht ausreichend.
Dies ist etwa so, als würde ein Student in einer Prüfung
konkrete Aufgabenstellungen vorenthalten bekommen. Sein Professor
kann die Prüfung dann immer als nicht bestanden, weil Thema verfehlt,
beurteilen.
Dies hat natürlich
politische Gründe. Man will unter allen Umständen den Präzedenzfall
verhindern.
Der würde nämlich die Politik in Zugzwang bringen und die
gravierenden Mängel der deutschen Müllpolitik offen legen.
Zu 11:
Abfallgebührensysteme in Deutschland
--- Gebührenberechnung über ein zugeteiltes festes Mindestbehältervolumen
--- Gebühr nach Tonnenleerung, Wertmarkensystem
--- Wiegesystem, Abrechnung nach Kilogramm
--- ?????
Kommen wir aber zu der Frage, ob es ein vernünftiges Abfallgebührensystem
gibt.
Derzeit existieren in Deutschland grob drei Arten von Systemen.
In den meisten
Kommunen werden noch feste Behältervolumen zugeteilt und auch
abgerechnet, egal ob man diese übers Jahr genutzt hat oder nicht.
Hier gibt es Mindestvolumen pro Person und Woche von unter 10 Liter
bis über 40 Liter.
Studien haben gezeigt, dass in der Regel bei sehr hohem zugeteilten
Volumen auch sehr viel Restmüll zusammenkommt und umgekehrt.
In den Städten Koblenz, Mainz und Kaiserslautern beispielsweise,
wo zwischen 37,6 und 44 Liter vorgeschrieben sind, werden pro Person
im Jahr durchschnittlich 234 kg Beseitigungsmüll eingesammelt.
Deutlich bessere
Werte hat man dagegen bei Wertmarken- und Wiegesystemen. Die Bereitschaft
der Leute, an den abfallwirtschaftlichen Zielen mitzuarbeiten, ist
hier sehr viel höher.
Beim Wertmarkensystem
zahlen Sie neben einer Grundgebühr für jede Tonnenleerung
extra. Hierfür bekommen Sie im Postamt, in der Sparkasse oder
im Geschäft Wertmarken, die, auf die Tonne geklebt und bei der
Leerung entwertet werden. Wenn Sie so im Jahr nur zwei Tonnen voll
kriegen, bezahlen Sie auch nur für zwei.
Im Zollernalbkreis beispielsweise, wo ein Wiegesystem mit Abrechnung
nach Kilogramm besteht, erzeugen die Haushalte im Durchschnitt etwa
72 kg pro Jahr, also weniger als ein Drittel dessen, wie in den genannten
Städten.
Auch im Landkreis
Bitburg-Prüm, wo seit vielen Jahren ein Wertmarkensystem funktioniert,
sind die Abfallmengen pro Einwohner sehr gering, ohne dass eine überdurchschnittliche
illegale Entsorgung festzustellen wäre.
Zu 12:
Nachteile deutscher Abfallgebührensysteme
--- Keine vollständige Gebührengerechtigkeit
--- Teilweise fehlende Anreize zu Vermeidung und Verwertung
--- Unsachgemäße und illegale Entsorgung wird nicht verhindert
Alle bekannten Abfallgebührensysteme haben aber mehr oder weniger
große Nachteile.
Vor allem beim festen Volumen fehlt die Gerechtigkeit gegenüber
den doch in so sehr unterschiedlicher Art und Weise Abfall erzeugenden
Kunden. Auch gibt es hier keine Anreize zu Vermeidung und Verwertung.
Bei den Wiege- und den Markensystemen ist immer noch eine erhebliche
Grundgebühr fällig, die nicht mengenabhängig gestaffelt
wird.
Keines der Systeme verhindert jedenfalls wirkungsvoll, dass rücksichtslose
Zeitgenossen den Müll unsachgemäß oder illegal entsorgen,
um Geld zu sparen. Dieser Nachteil ist allen bestehenden Gebührensystemen
gemeinsam.
Zu 13:
Welches ist das vernünftigste Abfallgebührensystem?
Wenn Sie mich nun zum Abschluss nach dem vernünftigsten Abfallgebührensystem
fragen, muss ich Ihnen zwei Antworten geben.
Die erste Antwort
berücksichtigt, dass deutsche Kommunen ja nicht wirklich etwas
Neues machen können, sondern sie müssen sich bestehenden
Bundesgesetzen unterordnen.
Es empfiehlt sich
auf jeden Fall ein System wählen, wo sie nur für die tatsächlich
abgegebene Restmüllmenge zahlen müssen, bei möglichst
geringer Grundgebühr, wie beim Wiegesystem und dem System nach
Leerungshäufigkeit.
Das Wiegesystem
allerdings verbraucht hohe Investitionen in die Technik. Auch werden
an jedem Abfuhrtag fast alle Behälter geleert, wofür das
Müllfahrzeug länger unterwegs ist, mehr Kraftstoff verbraucht
und mehr Abgase ausstößt.
Beim System nach
Leerung dagegen stehen in der Regel nur voll gewordene Behälter
an der Straße.
Wer seine Tonne regelmäßig geleert haben will, auch wenn
nur wenig drin ist, für den ist das Wiegesystem besser.
Die zweite erweiterte
Antwort auf diese Frage aber sieht anders aus.
Zu 14:
Müllgebühren in der heutigen Form abschaffen
--- Stattdessen: Aufschlag der individuellen Entsorgungs- und Verwertungskosten
auf den Preis der Produkte (ähnlich der Mehrwertsteuer)
--- Vorteile: volle Gebührengerechtigkeit, Anreiz zu illegaler
Entsorgung entfällt, weniger Bürokratie, mehr Chancen für
Kleinunternehmer im Wertstoffbereich, etc.
Wenn wir wirklich das Verursacherprinzip umsetzen wollten hieße
dies:
Wir schaffen alle Müllgebühren in der heutigen Form ab und
schlagen statt dessen die Entsorgungs- und Verwertungskosten eines
jeden Artikels individuell auf den Preis auf.
Die Müllgebühren werden dann schon beim Kauf im Geschäft
mitbezahlt, ähnlich wie auch die Mehrwertsteuer und anteilsmäßig
an die zuständigen Entsorger verteilt. Die durchschnittliche
Verteuerung beliefe sich auf etwa 2,5 Cent pro Liter Produktvolumen.
Genau das Gleiche haben wir seit Jahren schon beim grünen Punkt.
Wir zahlen für die Entsorgung eines Joghurtbechers oder eines
Gurkenglases im Geschäft, und die Abholung ist dann kostenlos.
Jeder würde genau für den Müll zahlen, den er auch
verursacht, nicht mehr und nicht weniger. Der wichtigste Grund für
illegale Entsorgung wäre abgeschafft, Berechnungsprobleme etwa
bei Haushalten in Wohnanlagen würden entfallen, die Gerichte
würden entlastet, usw.
Zusätzlich
würde eine Art Pfandsystem auf alle verwertbaren Stoffe in den
Produkten die Verwertungsquote entscheidend in die Höhe treiben
können.
Auf eine solche
Lösung haben die Kommunen allerdings keinen Einfluss. Dieses
wäre doch mal eine sinnvolle Aufgabe für die Bundespolitik.
Wollten wir aber
die Rohstoff- und die Energieverschwendung, wie auch die Schädigung
der natürlichen Lebensgrundlagen über die Müllgebühren
beheben, --- auch dieses ist vorstellbar ---, bräuchten wir ein
besseres Gesetz als das Kreislaufwirtschafts-Abfallgesetz.
Hierauf will ich aber nicht weiter eingehen, weil es den Rahmen der
Veranstaltung sprengen würde.
Zu 15:
Weitere Informationen
unter www.restmuellnet.de oder www.zukunftslobby.de
Wer sich aber
dafür interessiert, für eine gewissermaßen abermals
erweiterte dritte Antwort, kann sich auf einer meiner beiden Websites
informieren.
Ich danke Ihnen
fürs Zuhören.