Vortrag in Aachen am 14. und 21. Nov. 2007

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Littering live auf einem Autobahnparkplatz trotz gut gemeinter Schilder


Am 14. und 21. November war ich nach Aachen eingeladen, um einen Vortrag zum Thema Abfall aus meiner Sicht zu halten. Die Uni Wuppertal führte dort im Auftrag der Stadt eine Bürgerbeteiligung zum Thema "eine neue Abfallgebührensatzung für Aachen" durch. 4 Gruppen mit jeweils 25 im Losverfahren ausgewählte Bürgerinnen und Bürger wurden an sechs Tagen von verschiedenen Referenten umfangreich über das Thema informiert.

Da der Vortrag (Länge gut 15 Minuten) als Power-Point-Präsentation von einigen Nutzern nicht zu öffnen ist, wird hier zunächst nur der Text wiedergegeben:

 

Zu Folie 1:
Abfallwirtschaftliche Ziele und kommunale Abfallpolitik -
Anmerkungen zu einem Interessenkonflikt


Guten Tag meine Damen und Herren.
Mein Name ist Carl Christian Rheinländer und ich arbeite unter anderem seit fast 25 Jahren als Bauökologe.
Über das Thema nachhaltiges Wirtschaften bin ich vor längerem auch zum Thema Müll gekommen.

Bei uns daheim, einem Haushalt mit 5 Personen, gilt konsequent, was Abfall anbelangt, die Regel: Vermeiden vor Verwerten vor Beseitigen.

Da bei uns seit einigen Jahren deshalb gar kein Restmüll mehr anfällt, weigere ich mich, die von mir verlangten Abfallentsorgungsgebühren zu bezahlen und prozessiere seit 1998 gegen den Landkreis.
Seit 2003 betreibe ich im Internet eine Website zum Thema Müll.

Hier und heute will ich einige Anmerkungen aus meiner Sicht zum Thema Abfall machen.


Zu 2:
Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetz,
oberstes Gesetz für die Abfallwirtschaft in Deutschland (seit Oktober 1996)

Das KrW-/AbfG, seit Oktober 1996 in Kraft, ist das oberste Gesetz für die Abfallwirtschaft in Deutschland.
Ausführlich heißt das Gesetz:
Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen / Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen.
Es hört sich also sehr anspruchsvoll an, schauen wir mal, was dran ist.

Zu 3:
Zielhierarchie der Kreislaufwirtschaft -
Vermeidung vor Verwertung vor Beseitigung

Was ist Kreislaufwirtschaft? Früher, also vor 1996 nahmen alle Stoffe eine Einbahnstraße. Sie wurden gebraucht oder verbraucht und dann als Müll auf eine Deponie gefahren und vergraben, oft brannten dort auch noch kleine Feuerchen mit schwarzem Rauch, früher fand man dies normal. Monte Qualmo
Mit dem KrW-/AbfG wollte man für das Rohstoffpotential im Müll, einen Weg vorschreiben, der immer im Kreis führt.
Möglichst viel von unserem Müll sollte wiederverwertet werden, also als Rohstoff für neue Zwecke unseres Wirtschaftens wieder zur Verfügung stehen.

Zu 4:
Kreislaufwirtschaft und Abfallorganisation im Privathaushalt

--- Abfall beim Einkaufen schon vermeiden
--- Anfallenden Abfall weitgehend verwerten oder in die entsprechende Verwertung geben

Auch die Privathaushalte sind seit Inkrafttreten des KrW-/AbfG angehalten, ihre Abfallerzeugung und ihre Abfallbewirtschaftung nach dem obersten Ziel: Vermeidung vor Verwertung vor Beseitigung zu orientieren.

Praktisch heißt dies: Wir alle sind aufgefordert, so einzukaufen, dass so wenig wie möglich Abfall entsteht.

Als zweites besagt das Gesetz, dass so viel wie möglich vom Abfall verwertet werden muss, damit so wenig wie möglich überhaupt noch in die Beseitigung gelangt.

Zu 5:
Verwertungsabfall ist nicht überlassungspflichtig

--- Eigenverwertung zulässig, wenn schadlos und ordnungsgemäß (KrW-/AbfG § 13 Abs. 1)
--- Abgabe zur Verwertung zulässig an gewerbliche oder gemeinnützige Sammler (KrW-/AbfG § 13 Abs. 3)

Für diesen Verwertungsabfall befreit uns das Gesetz von der Überlassungspflicht gegenüber den Kommunen und erlaubt ausdrücklich, diesen Abfall entweder selbst zu verwerten, - das ist vor allem möglich beim Bioabfall oder unbelasteten Bauschutt -,

oder ihn zur Verwertung an privatwirtschaftliche Verwerter, sofern diese eine Zulassung haben, abzugeben. Das Gesetz nennt hier ausdrücklich die gemeinnützige und die gewerbliche Sammlung, wie beispielsweise die Altkleidersammlung oder den Schrottplatz.

Zu 6:
Kommunale Zuständigkeit beschränkt auf:
Beseitigungsabfall, auch überlassungspflichtiger Abfall oder Restmüll

Die Kommunen und Landkreise, - auch genannt öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger -, sind laut Gesetz also in der Regel nur noch für den Beseitigungsabfall der Privathaushalte zuständig. Den nennt man auch Restmüll oder überlassungspflichtigen Abfall, weil die Haushalte diesen laut Gesetz der Kommune überlassen müssen.

Ausschließlich dieser Beseitigungsabfall gehört in die graue Tonne und ausschließlich für diesen Abfall bezahlen die Haushalte die Abfallentsorgungsgebühren.

Zu 7:
Interessenkonflikt zwischen abfallwirtschaftlichen Zielen und kommunalen Interessen.


Ab hier wird deutlich, wie der derzeit per Gesetz geschaffene Interessenkonflikt aussieht.

Das Gesetz will, dass immer weniger Abfall entsteht und von dem entstandenen immer weniger beseitigt wird.
Die Kommunen aber können nur für Beseitigungsabfall Gebühren einfordern und müssen bestrebt sein, sich diesen nicht nehmen zu lassen.
Da werden auch schon mal, wie ich selbst erlebt habe, gesetzeswidrig Wertstoffe in Restmüll umdeklariert.
In einem Leitfaden zum Gesetz aus dem Bundeswirtschaftsministerium ist von einem "Kampf der Kommunen um den Abfall" die Rede. Die Bundesregierung hat dies auch bereits als gesetzwidrig kritisiert.

Zu 8:
Immer mehr Verwertungsangebote für den Privathaushalt, z.B.

Grüner Punkt und gelber Sack, Altbatterien, Alttextilien und -schuhe, Elektro- und Elektronikschrott, Papier und Pappe

Für die privaten Abfallerzeuger, also für den normalen deutschen Haushalt, werden die privatwirtschaftlichen Angebote zur Abfallverwertung immer zahlreicher.

Angefangen hatte es 1991 mit der Verpackungsverordnung.
Wir gewöhnten uns an, Verpackungsabfall nicht mehr in die Tonne, sondern in den gelben Sack zu werfen.

Inzwischen ist es normal Altbatterien in die entsprechenden Sammelboxen zu geben, die Altkleidersammlung zu nutzen, alle kaputten Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos an den Sammelstellen abzugeben oder für Papier und Pappe bei entsprechenden Wertstoffsammlern neuerdings sogar noch Geld zu bekommen.

Zu 9:
Restmüllfreier Privathaushalt

--- Alltägliche Wertstofffraktionen: - Verpackungsabfall (aus Papier, Kunststoff, Blech) - Glasverpackungen, - Batterien, - Altkleider und Schuhe, - Elektro- und Elektronikschrott (EG-Verordnung), - Küchenkompost (Eigenverwertung)
--- Seltenere Wertstofffraktionen: - Metalle (Eisen, Messing, Kupfer, Alu, Zink, Blei, Kabelreste), - Kunststoffe (CDs aus Polycarbonat, Mischkunststoffe, PE-Folie und Behältnisse)
--- Fraktionen zur Eigenverwertung: - Kompost zweiter Ordnung, - mineralischer Abfall (Keramik, Glas, Kehrichtbestandteile, unbelasteter Bauschutt)

Ja sogar der völlig restmüllfreie Haushalt ist möglich, wie mein eigenes Beispiel zuhause zeigt. Seit etwa 7 Jahren fällt bei uns durch konsequentes Vermeiden und vollständiges Verwerten keinerlei Restmüll mehr an.

Zusätzlich zu der Auflistung der Wertstoffe von eben, gibt es bei uns zuhause noch andere Abfallfraktionen.
Wir sammeln die einzelnen Metalle extra und auch die gängigsten Kunststoffsorten. Diese müssen ganz und gar nicht in die Restmülltonne, wie es der Landkreis gerne hätte. Es gibt für diese Stoffe durchaus zugelassene Sammler und Verwerter in der Privatwirtschaft
Auf einem zweiten Kompostplatz verwerten wir alles vollständig biologisch abbaubare, was über den normalen Küchenkompost hinaus geht, wie beispielsweise Textilien aus reinen Naturfasern, Zigarettenkippen, pflanzengegerbtes Leder, Kordel aus Sisal oder Hanf, Maisstärkefolie, usw.

Alles mineralische lässt sich zerkleinert und gesiebt als Ersatz für Baustoffe wie Schotter oder Sand verwenden.

Denken Sie aber nicht, dass ich von Ihnen verlange, es genauso zu machen. Ich will nur zeigen, dass es möglich ist, und ich will mit meinen Aktionen und meiner Website auf die verborgenen Probleme und verpassten Chancen beim Thema Abfall hinweisen.

Zur völligen Vermeidung von Restmüll ist schon eine gewisse Anstrengung nötig. Sie müssen auf einiges verzichten und für anderes abfallarme Alternativen finden. Sie brauchen Platz zuhause, und Sie sollten eine gewisse Materialkenntnis besitzen.

Zu 10:
Gesetzesaussage für den privaten Haushalt ohne Restmüll
-
--- KrW-/AbfG § 14 - "Die Eigentümer und Besitzer von Grundstücken, auf denen überlassungspflichtige Abfälle anfallen, sind verpflichtet, das Aufstellen zur Erfassung notwendiger Behältnisse ... zu dulden" - Umkehrschluss: Ohne den Anfall von Restmüll muss man keine Restmülltonne dulden.
--- AbfGS §§ 2, 3 - ohne Restabfallgefäß scheidet eine Gebührenschuld aus.


Allerdings hat mir die Prozessiererei gegen die Müllgebühren bisher noch nichts gebracht, obwohl das Gesetz mir Recht gibt, wie es diese beiden §§ hier aussagen.
Der Landkreis lenkt ab oder stellt sich taub.

Die Verwaltungsgerichte verweigern mir gerichtliches Gehör und gehen auf meine Argumente gar nicht ein.

Einerseits verlangen die Richter, ohne dass es dafür eine konkrete Gesetzesgrundlage gäbe, Nachweise für Vermeidung und Verwertung.

Andererseits aber verweigert man mir seit Jahren jegliche Auskunft über Form, Inhalt und Umfang der verlangten Nachweise. Alles was ich auch immer vorgelegt habe, wird zurückgewiesen, mit der schlichten Bemerkung, es sei nicht ausreichend.
Dies ist etwa so, als würde ein Student in einer Prüfung konkrete Aufgabenstellungen vorenthalten bekommen. Sein Professor kann die Prüfung dann immer als nicht bestanden, weil Thema verfehlt, beurteilen.

Dies hat natürlich politische Gründe. Man will unter allen Umständen den Präzedenzfall verhindern.
Der würde nämlich die Politik in Zugzwang bringen und die gravierenden Mängel der deutschen Müllpolitik offen legen.


Zu 11:
Abfallgebührensysteme in Deutschland

--- Gebührenberechnung über ein zugeteiltes festes Mindestbehältervolumen
--- Gebühr nach Tonnenleerung, Wertmarkensystem
--- Wiegesystem, Abrechnung nach Kilogramm
--- ?????

Kommen wir aber zu der Frage, ob es ein vernünftiges Abfallgebührensystem gibt.
Derzeit existieren in Deutschland grob drei Arten von Systemen.

In den meisten Kommunen werden noch feste Behältervolumen zugeteilt und auch abgerechnet, egal ob man diese übers Jahr genutzt hat oder nicht.
Hier gibt es Mindestvolumen pro Person und Woche von unter 10 Liter bis über 40 Liter.
Studien haben gezeigt, dass in der Regel bei sehr hohem zugeteilten Volumen auch sehr viel Restmüll zusammenkommt und umgekehrt.
In den Städten Koblenz, Mainz und Kaiserslautern beispielsweise, wo zwischen 37,6 und 44 Liter vorgeschrieben sind, werden pro Person im Jahr durchschnittlich 234 kg Beseitigungsmüll eingesammelt.

Deutlich bessere Werte hat man dagegen bei Wertmarken- und Wiegesystemen. Die Bereitschaft der Leute, an den abfallwirtschaftlichen Zielen mitzuarbeiten, ist hier sehr viel höher.

Beim Wertmarkensystem zahlen Sie neben einer Grundgebühr für jede Tonnenleerung extra. Hierfür bekommen Sie im Postamt, in der Sparkasse oder im Geschäft Wertmarken, die, auf die Tonne geklebt und bei der Leerung entwertet werden. Wenn Sie so im Jahr nur zwei Tonnen voll kriegen, bezahlen Sie auch nur für zwei.
Im Zollernalbkreis beispielsweise, wo ein Wiegesystem mit Abrechnung nach Kilogramm besteht, erzeugen die Haushalte im Durchschnitt etwa 72 kg pro Jahr, also weniger als ein Drittel dessen, wie in den genannten Städten.

Auch im Landkreis Bitburg-Prüm, wo seit vielen Jahren ein Wertmarkensystem funktioniert, sind die Abfallmengen pro Einwohner sehr gering, ohne dass eine überdurchschnittliche illegale Entsorgung festzustellen wäre.


Zu 12:
Nachteile deutscher Abfallgebührensysteme

--- Keine vollständige Gebührengerechtigkeit
--- Teilweise fehlende Anreize zu Vermeidung und Verwertung
--- Unsachgemäße und illegale Entsorgung wird nicht verhindert


Alle bekannten Abfallgebührensysteme haben aber mehr oder weniger große Nachteile.
Vor allem beim festen Volumen fehlt die Gerechtigkeit gegenüber den doch in so sehr unterschiedlicher Art und Weise Abfall erzeugenden Kunden. Auch gibt es hier keine Anreize zu Vermeidung und Verwertung.

Bei den Wiege- und den Markensystemen ist immer noch eine erhebliche Grundgebühr fällig, die nicht mengenabhängig gestaffelt wird.

Keines der Systeme verhindert jedenfalls wirkungsvoll, dass rücksichtslose Zeitgenossen den Müll unsachgemäß oder illegal entsorgen, um Geld zu sparen. Dieser Nachteil ist allen bestehenden Gebührensystemen gemeinsam.


Zu 13:
Welches ist das vernünftigste Abfallgebührensystem?


Wenn Sie mich nun zum Abschluss nach dem vernünftigsten Abfallgebührensystem fragen, muss ich Ihnen zwei Antworten geben.

Die erste Antwort berücksichtigt, dass deutsche Kommunen ja nicht wirklich etwas Neues machen können, sondern sie müssen sich bestehenden Bundesgesetzen unterordnen.

Es empfiehlt sich auf jeden Fall ein System wählen, wo sie nur für die tatsächlich abgegebene Restmüllmenge zahlen müssen, bei möglichst geringer Grundgebühr, wie beim Wiegesystem und dem System nach Leerungshäufigkeit.

Das Wiegesystem allerdings verbraucht hohe Investitionen in die Technik. Auch werden an jedem Abfuhrtag fast alle Behälter geleert, wofür das Müllfahrzeug länger unterwegs ist, mehr Kraftstoff verbraucht und mehr Abgase ausstößt.

Beim System nach Leerung dagegen stehen in der Regel nur voll gewordene Behälter an der Straße.
Wer seine Tonne regelmäßig geleert haben will, auch wenn nur wenig drin ist, für den ist das Wiegesystem besser.

Die zweite erweiterte Antwort auf diese Frage aber sieht anders aus.

Zu 14:
Müllgebühren in der heutigen Form abschaffen

--- Stattdessen: Aufschlag der individuellen Entsorgungs- und Verwertungskosten auf den Preis der Produkte (ähnlich der Mehrwertsteuer)
--- Vorteile: volle Gebührengerechtigkeit, Anreiz zu illegaler Entsorgung entfällt, weniger Bürokratie, mehr Chancen für Kleinunternehmer im Wertstoffbereich, etc.


Wenn wir wirklich das Verursacherprinzip umsetzen wollten hieße dies:

Wir schaffen alle Müllgebühren in der heutigen Form ab und schlagen statt dessen die Entsorgungs- und Verwertungskosten eines jeden Artikels individuell auf den Preis auf.
Die Müllgebühren werden dann schon beim Kauf im Geschäft mitbezahlt, ähnlich wie auch die Mehrwertsteuer und anteilsmäßig an die zuständigen Entsorger verteilt. Die durchschnittliche Verteuerung beliefe sich auf etwa 2,5 Cent pro Liter Produktvolumen.
Genau das Gleiche haben wir seit Jahren schon beim grünen Punkt. Wir zahlen für die Entsorgung eines Joghurtbechers oder eines Gurkenglases im Geschäft, und die Abholung ist dann kostenlos.
Jeder würde genau für den Müll zahlen, den er auch verursacht, nicht mehr und nicht weniger. Der wichtigste Grund für illegale Entsorgung wäre abgeschafft, Berechnungsprobleme etwa bei Haushalten in Wohnanlagen würden entfallen, die Gerichte würden entlastet, usw.

Zusätzlich würde eine Art Pfandsystem auf alle verwertbaren Stoffe in den Produkten die Verwertungsquote entscheidend in die Höhe treiben können.

Auf eine solche Lösung haben die Kommunen allerdings keinen Einfluss. Dieses wäre doch mal eine sinnvolle Aufgabe für die Bundespolitik.

Wollten wir aber die Rohstoff- und die Energieverschwendung, wie auch die Schädigung der natürlichen Lebensgrundlagen über die Müllgebühren beheben, --- auch dieses ist vorstellbar ---, bräuchten wir ein besseres Gesetz als das Kreislaufwirtschafts-Abfallgesetz.
Hierauf will ich aber nicht weiter eingehen, weil es den Rahmen der Veranstaltung sprengen würde.


Zu 15:
Weitere Informationen
unter www.restmuellnet.de oder www.zukunftslobby.de

Wer sich aber dafür interessiert, für eine gewissermaßen abermals erweiterte dritte Antwort, kann sich auf einer meiner beiden Websites informieren.

Ich danke Ihnen fürs Zuhören.


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